Was sind die strafrechtliche Folgen eines unerlaubten Untermietvertrag?
Hallo liebe Community,
ich habe folgenden Fall.
Eine Freundin und ich wollten berufsbedingt für ein paar Monate auf eine Untermiete zurückgreifen.
Wir haben zufällig ein Paar gefunden, das seine Wohnung gekündigt hat, jedoch aufgrund der Kündigungsfrist von 4 Monaten nicht sofort ausziehen konnte. Der verbleibende Zeitraum hat für uns perfekt für die Untermiete gepasst.
Somit haben wir mit ihnen einen Untermietvertrag abgeschlossen - Das Problem: der Eigentümer/Hauptmieter wusste davon nichts bzw. er hat keine Einwilligung zugestimmt, stattdessen wollte das Ehepaar, dass es so aussieht, als wären wir nur Freunde die die verbleibende Mietzeit dort "kostenlos" wohnen.
Wir wussten, bevor wir auf diesen Vertrag eingegangen sind, nichts über die Unkenntnis des Eigentümers.
Während unserer Wohnzeit haben wir festgestellt, dass uns die Klingel- und Briefkastenbeschilderung ständig abgemacht worden ist ohne das uns jemand darüber informiert hat. Entprechend hatten wir viele Postrückläufer und konnten auch keine Pakete regelgemäß erhalten. Somit haben wir uns an das Paar gewendet und sie meinten, dass sie sich darüm kümmerten. Letzen endes hat es aber nicht funktioniert und das Paar schlug uns vor entweder die letzten 3 Monate damit zu "leben" oder den letzten Monat noch bleiben und dann auszuziehen mit Rückerstattung der Kaution.
Sie meinten, wir sollen niemanden über diesen Untermietvertrag in Kenntnis setzen, wir sind "nur Freunde die dort kurz leben" - aus.
Nun ist neulich unerwartet der Eigentümer aufgetaucht und hat uns zur Rede gestellt, ob wir hier dauerhaft wohnen oder warum wir die Klingel und der Briefkasten beschildert ist (was unerlaubt ist). Jedenfalls ist uns dann ausgerutscht, dass wir hier zur Zwischenmiete leben (sonst wäre es direkt gelogen). Der Eigentümer war sauer und hat mit rechtlichen Folgen für den Vermieter gedroht.
Jetzt ist die Frage, was die strafr. Folgen für wen sind? Ich habe mich in google ein bisschen informiert und konnte nur entnehmen, dass der Eigentümer fristlos die Wohnung kündigen kann. Allerdings wollten wir sowieso so schnell wie möglich ausziehen und das Paar hat sowieso schon gekündigt und wir nutzen ja ohnehin schon die Zeit der Kündigungsfrist als Untermiete.
Meine Freundin und ich haben Angst, dass es jetzt auch rechtliche Folgen für uns haben könnte. Das Paar weiß auch noch nicht, dass der Eigentümer hier war und wir diese Lüge nicht dem Vermieter mitgeteilt haben
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.
VG
13 Antworten
Strafrechtliche Folgen hat hier keiner zu befürchten.
Denn ohne Erlaubnis des Eigentümers weiter zu vermieten ist keine Straftat.
Der einzige der hier was zu befürchten hat ist Euer Vermieter, der Hauptmieter.
Der Vermieter kann euch fristlos rausschmeißen, ihr habt ja schließlich keinen Vertrag. Wenn er das noch nicht getan hat, hat er es womöglich gar nicht vor. Eine Strafe habt ihr nicht zu erwarten.
Da hast du recht, allerdings ist der Vertrag nichtig, wenn der Vermieter dem nicht zugestimmt hat. Sie könnten bei Rausschmiss eventuell den Hauptmieter in Regress nehmen. Aber so schnell schießen die Preußen ja gar nicht.
Das ist die Frage, ob der dann nichtig ist. Die Verantwortung liegt ja beim Hauptmieter, nicht beim Untermieter.
In jedem Fall gilt § 540 (1) Satz 1 BGB:
Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten
Das Problem liegt aber dann beim Hauptmieter, der Untermieter hat gegen nix verstossen.Er ist in gutem Galuben eingezogen.
Da hast du recht, allerdings ist der Vertrag nichtig, wenn der Vermieter dem nicht zugestimmt hat.
Nichtig ist der Vertrag ganz sicher nicht. Der Mieter ist doch nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob sein Vermieter alles in trockenen Tüchern hat. Der darf getrost davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Sollte der Hauptvermieter die zwei un vor die Tür setzten, können sie von ihrem Vermieter Schadensersatz verlangen. Wussten sie allerdings von Beginn an, dass die Untervermietung ohne Einwilligung des Vermieters geschehen ist, hätten sie mit so einer Situation rechnen müssen und es steht ihnen kein Schadensersatz zu. Das ändert aber nichts daran, dass der Vertrag wirksam ist.
Stimmt, aber wenn der Hauptmieter Bockmist macht, kann der Mieter nichts dafür. Er ist im Besitz eines gültigen Mietvertrages. Das Problem hat hier der Hauptmieter.
Strafrechtlich ist das überhaupt nicht relevant.
Allerdings kann der (Haupt-)Vermieter seinen Mieter (also euren Vermieter) abmahnen und schlimmstenfalls fristlos kündigen.
Für den Untermieter gibs gar keine Folgen, für den Hauptmieter kann es Folgen haben, wenn er die Mieteinkünfte nicht versteuert hat, Steuerhinterziehung. Andere strafrechtliche Folgen gibts nicht. Niemand sonst ist geschädigt, der Vermiter hat ja sein Geld bekommen. Aber das ist ein Kündigungsgrund, dürfte aber egal sein, hat ja schon gekündigt.
Moin,
bzgl. der strafrechtlichen Seite würde ich dir empfehlen den Beitrag mal in einem Juraforum zu posten. Ist ja kein einfacher Sachverhalt.
Wenn ich du wäre würde ich versuchen mit dem Eigentümer nochmals ein klärendes Gespräch zu führen. Es kann sein das er nur in dem Moment sehr sauer war wie er herausgefunden hat das er nicht informiert bzw. gefragt wurde. Vielleicht könnt ihr euch dann einfach ohne Gericht einigen.
LG
doch, die haben einen Vertrag. Mit dem Hauptmieter.