Was sind die strafrechtliche Folgen eines unerlaubten Untermietvertrag?

13 Antworten

Strafrechtliche Folgen hat hier keiner zu befürchten.

Denn ohne Erlaubnis des Eigentümers weiter zu vermieten ist keine Straftat.

Der einzige der hier was zu befürchten hat ist Euer Vermieter, der Hauptmieter.

Der Vermieter kann euch fristlos rausschmeißen, ihr habt ja schließlich keinen Vertrag. Wenn er das noch nicht getan hat, hat er es womöglich gar nicht vor. Eine Strafe habt ihr nicht zu erwarten.

Bitterkraut  26.06.2018, 13:59

doch, die haben einen Vertrag. Mit dem Hauptmieter.

Schuhu  26.06.2018, 14:07
@Bitterkraut

Da hast du recht, allerdings ist der Vertrag nichtig, wenn der Vermieter dem nicht zugestimmt hat. Sie könnten bei Rausschmiss eventuell den Hauptmieter in Regress nehmen. Aber so schnell schießen die Preußen ja gar nicht.

Bitterkraut  26.06.2018, 14:27
@Schuhu

Das ist die Frage, ob der dann nichtig ist. Die Verantwortung liegt ja beim Hauptmieter, nicht beim Untermieter.

jurafragen  26.06.2018, 14:30
@Bitterkraut

In jedem Fall gilt § 540 (1) Satz 1 BGB:

Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten

Bitterkraut  26.06.2018, 14:39
@jurafragen

Das Problem liegt aber dann beim Hauptmieter, der Untermieter hat gegen nix verstossen.Er ist in gutem Galuben eingezogen.

Lotta1965  26.06.2018, 15:03
@Schuhu
Da hast du recht, allerdings ist der Vertrag nichtig, wenn der Vermieter dem nicht zugestimmt hat.

Nichtig ist der Vertrag ganz sicher nicht. Der Mieter ist doch nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob sein Vermieter alles in trockenen Tüchern hat. Der darf getrost davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Sollte der Hauptvermieter die zwei un vor die Tür setzten, können sie von ihrem Vermieter Schadensersatz verlangen. Wussten sie allerdings von Beginn an, dass die Untervermietung ohne Einwilligung des Vermieters geschehen ist, hätten sie mit so einer Situation rechnen müssen und es steht ihnen kein Schadensersatz zu. Das ändert aber nichts daran, dass der Vertrag wirksam ist.

Lotta1965  26.06.2018, 15:05
@jurafragen

Stimmt, aber wenn der Hauptmieter Bockmist macht, kann der Mieter nichts dafür. Er ist im Besitz eines gültigen Mietvertrages. Das Problem hat hier der Hauptmieter.

Strafrechtlich ist das überhaupt nicht relevant.

Allerdings kann der (Haupt-)Vermieter seinen Mieter (also euren Vermieter) abmahnen und schlimmstenfalls fristlos kündigen.

Für den Untermieter gibs gar keine Folgen, für den Hauptmieter kann es Folgen haben, wenn er die Mieteinkünfte nicht versteuert hat, Steuerhinterziehung. Andere strafrechtliche Folgen gibts nicht. Niemand sonst ist geschädigt, der Vermiter hat ja sein Geld bekommen. Aber das ist ein Kündigungsgrund, dürfte aber egal sein, hat ja schon gekündigt.

Moin,

bzgl. der strafrechtlichen Seite würde ich dir empfehlen den Beitrag mal in einem Juraforum zu posten. Ist ja kein einfacher Sachverhalt.

Wenn ich du wäre würde ich versuchen mit dem Eigentümer nochmals ein klärendes Gespräch zu führen. Es kann sein das er nur in dem Moment sehr sauer war wie er herausgefunden hat das er nicht informiert bzw. gefragt wurde. Vielleicht könnt ihr euch dann einfach ohne Gericht einigen.

LG