Untermiete Schimmel Kündigungsöglichkeiten
Hallo zusammen,
ich bin zur Untermiete in einem Zimmer einquartiert, das unter der Woche auch von der hauptmieterin genutzt wird, da ich nur an Wochenenden dort wohne. Sie hat in diesem Zimmer öfter ihre Wäsche zum Trocknen aufgestellt und den Raum nicht beheizt. Nun habe ich großflächigen Schimmelbefall vorgefunden an der Wand, ebenso in den Ecken des Zimmers. Wie sie mir jetzt mitteilte, gab es in diesem Zimmer vor meinem Einzug bereits schon einmal ein Schimmelproblem. Sie hat dem Vermieter das Problem gemeldet, aber er meint, wir sollten einfach aus dem Baumarkt ein Antischimmelspray besorgen.
Da es sich um ein wiederholtes Problem handelt, und der Schimmelbefall großflächig ist, bin ich nicht damit einverstanden und möchte, dass das sachgerecht renoviert wird. Andernfalls möchte ich aus der Wohnung ausziehen. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung der Untermiete wegen Schimmelbefall (der ja offenbar durch ihr Fehlverhalten mitverursacht/begünstigt wurde)? Kann ich eine Mietminderung verlangen? Welche Kündigungsfrist gilt offiziell, wenn kein eigener Mietvertrag zwischen mir als Untermieterin und der Vermieterin abgeschlossen wurde? (wir hatten nur mündlich vereinbar, dass ich monatlich ausziehen kann).
Vielen Dank für Eure Antworten! Dominik
4 Antworten
Ich kann mich meinen Vorrednern nicht anschließen, dass du jederzeit gehen kannst wenn kein schriftlicher vertrag besteht. Du hast ja einen Vertrag, wenn auch nur mündlich. Der gilt selbstverständlich. Schwierig wird es nur, wenn kein Zeuge dabei war. Wenn ein Zeuge dabei war habt ihr eine beidseitige Willenserklärung die rechtlich bindend ist. Dennoch, bei dieser Konstellation (Vermieter, Mieter, Untermieter) sind das immer wieder Fälle die die Gerichte jahrelang befassen können. Es geht dann los mit Beweisgutachten, wer wann was verursacht hat. Die Einzigsten die dieses Ding gewinnen, sind die Anwälte; alle anderen Beteiligten verlieren.
Wenn du nur eine mündliche Vereinbarung hast, kannst du jederzeit gehen.
Ich würde sofort eine andere Bleibe suchen , sogar solange in eine Pension oder ins Hotel ziehen.
Bei eurer mündlichen Vereinbarung gilt gar nichts. Du kannst ausziehen, drinbleiben, keine Miete zahlen, was auch immer. Allerdings hast du auch keine Rechte irgendwelcher Art.
Wenn Du keinen Mietvertrag unterschrieben hast, dann packe Deine Sachen und gehe!