Untermieter will ausziehen kann er das einfach so?

7 Antworten

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Das Du keine Genehmigung zur Untervermietung hast macht den Mietvertrag nicht "illigal" (unwirksam).

Mit welcher Frist Dein Mieter, übrigens schriftlich, kündigen kann kommt drauf wie er gemietet hat.

Zimmer möbliert und nur für sich alleine, hätte er eine K-Frist von 2 Wochen zum Monatsende. Seine Kündigung müßte dann spätestens am 15. eines Monats bei Dir sein.

Ansonsten gilt, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, die 3monatige K-Frist wie bei jedem anderen Wohnraummietvertrag auch.

Ob dein Vermieter die Untervermietung genehmigt hat oder nicht, ist fuer die Wirksamkeit des Untermietvertrages voellig bedeutungslos. Das Vertragsverhaeltnis zwischen dir und deinem Vermieter hat nichts mit dem zwischen dir und deinem Untermieter zu tun.

Wenn du das Zimmer unmoebliert untervermietet hast und ihr auch keine kuerzere Kuendigungsfrist fuer den Untermieter vereinbart habt, betraegt diese (knapp) 3 Monate zum Monatsletzten. Der Untermieter kann dann also fruehestenszum 30.6. kuendigen und muss bis dahin auch Miete und - sofern vereinbart - Nebenkosten bezahlen. Ausziehen kann er aber natuerlich auch schon frueher.

Du kannst ihn auf die weitere Miete verklagen. Selbstverständlich gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Untermietverträge wäre allerdings kürzer.

Euer Mietvertrag im Innenverhältnis ist trotzdem gültig. Dagegen könnte nur der Vermieter gegen dich vorgehen.

anitari  14.03.2013, 07:20

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Untermietverträge wäre allerdings kürzer

Nicht zwingend. Mietvertrag ist Mietvertrag. Das der Vermieter evtl. selbst Mieter ist macht keinen Unterschied.

Cotopaxi 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 23:11

Er argumentiert darauf das Er ungültig ist weil der Vermieter seine Zustimmung nicht gegeben hat

Hallo,

das ist Schwachsinn. Jeder Untermieter hat das Recht, einen Untermieter zu haben. Das ist ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter der Wohnung und dem Untermieter.

Welche Fristen eingehalten werde müssen, muss dem Vertrag entnommen werden. Wenn dort steht, drei Monate, dann kannst du darauf auch bestehen. :-)

thailao  13.03.2013, 20:42

Aber nur, wenn der Vermieter davon unterrichtet ist

ObstMitSuesses  13.03.2013, 20:45
@thailao

Stimmt.^^

Cotopaxi 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 20:50
@ObstMitSuesses

Was könnte mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich dem Vemieter von dem illegalen Untermietsvertrag in Kenntnis setze? Wird dieser dadurch rechtskräftiger?

thailao  13.03.2013, 20:56
@Cotopaxi

Im Nachhinein nicht, es sei denn er datiert die Vereinbarung vor, aber das ist Betrug

DerCAM  14.03.2013, 01:03
@thailao

Noe, ob err untervermieten durfte oder nicht, ist fuer die Wirksamkeit des Untermietvertrages voellig bedeutungslos.

anitari  14.03.2013, 07:17
@ObstMitSuesses

Stimmt nicht. Das der VM von der Untervermietung nichts weiß ist völlig wurscht. Der Vertrag ist rechtskräftig.

Das Schlimmste ist, wenn dein Vermieter davon erfährt und dich vor die Tür setzt, also besser still halten

Cotopaxi 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 20:42

Ich würde dann wohl auch ausziehen, da die Miete zu hoch ist, es geht mir ja nur darum das er einfach geht und mich quasi auf allem sitzen lässt, also auf Malern, Möbel einlagern etc.