Ist mein Untermieter dazu verpflichtet sich umzumelden? Was mache ich, wenn es verweigert wird?
Ich habe vor umzuziehen. Da mein Vertrag bei meinem Studentenwohnheim aber noch bis Oktober nächsten Jahres läuft, muss ich mein Zimmer untervermieten.
Ich habe mich bereits bei dem Bürgeramt umgemeldet und wenn ich dann ausziehen melde ich mich nochmal um auf meine aktuelle neue Wohnung.
Nun meine Frage: Was mache ich, wenn mein Untermieter sich weigert such umzumelden? Muss ich dann weiterhin für das WG-Zimmer die Rundfunkgebühren zahlen? Sollte ich im Untermietvertrag festlegen, dass er sich ummelden soll?
Ich würde ja einfach sagen, dass ich beim ummelden sage, dass ich mein altes WG-Zimmer nicht mehr bewohne, aber da das alles privat abläuft, werde ich vom Wohnheim (Hauptmieter) keine Bescheinigung vor Oktober bekommen, wo mein Vertrag ausläuft. Das Wohnheim sieht es nicht ein, extra sich die Arbeit zu machen mit Untermietern und ich muss das deshalb alleine organisieren.
Kann es echt darauf hinaus laufen, dass ich doppelt zahlen muss?
Ps: ich mache mir nur so einen Kopf darüber, weil mein Mitbewohner bereit sich nicht ummelden wollte... nicht dass mein Untermieter sich dem anschließt und ich für die beiden zahle.......!
Danke im Voraus !
3 Antworten
Einfach beim Meldeamt bescheid geben, dass er dort eingezogen ist. In der Regel fordert das Meldeamt deinen Untermieter dann schriftlich auf sich anzumelden.
Muss ich dann weiterhin für das WG-Zimmer die Rundfunkgebühren zahlen?
Nein, du zahlst nur für angemeldete Wohnungen. Da du aus deiner alten Wohnung bereits abgemeldet bist, zahlst du auch nur für deine Neue.
aber da das alles privat abläuft, werde ich vom Wohnheim (Hauptmieter) keine Bescheinigung vor Oktober bekommen, wo mein Vertrag ausläuft
Du brauchst für die Abmeldung der alten Wohnung keine Bescheinigung. Nur für die Anmeldung der neuen vom neuem Vermieter.
Kann es echt darauf hinaus laufen, dass ich doppelt zahlen muss?
Nein.
Sind Studenten nicht befreit von der gez?
Du hast dich abgemeldet und neu angemeldet. Teile das der GEZ unter deiner nummer mit und fertig. Was dein Nachmieter macht geht dich nichts an. Die GEZ wird sich seiner annehmen sofern sie ihm auf die schliche kommt.
In Deutschland gilt die Meldepflicht.
Jeder meldepflichtige Bürger muß sich binnen 2 Wochen nach Einzug beim EMA anmelden.
Dazu muß benögtigt er die Wohnungsgeberbetätigung.
Da Du in dem Fall der Wohnungsgeber bist mußt Du ihm die ausstellen.
Richtig! Und das ist dann auch schon alles, was man tun muss. Um die den Rest kümmern sich die, die es angeht.