Mitbewohner (Untermieter) wegen Drogen (kiffen) außerhalb der Kündigungsfrist rauswerfen

10 Antworten

Ganz ehrlich? Aufgrund der Masche von dir/euch , bzw das ihr wirklich wollt das er trotzdem noch die 3 Monate Miete zahlen soll hoffe ich das euch der Gute noch mindestens ein Jahr auf den Sack geht. Abgesehen davon ist Kiffen (Kiffen ist nicht strafbar) und Cannabisbesitz (geringer Besitzt wird i.d.R. auch nicht weiter verfolgt) kein Grund jemanden aus der Wohnung zu schmeissen und ich hoffe das ihr ihn nicht rausbekommt ohne eine ordentliche Kündigung zu schreiben. Darüber hinaus ist jeder so lange unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist, und das wird erst mit dem Urteil des Richters der Fall sein, was je nach Bundesland ein paar Monate dauern kann.

Wenn ihr so , sorry, geldgeil gewesen seid und einfach den "nächstbesten" in die Wohnung holt, habt ihr selber Schuld.

"naja gut aber drogen sollten jawohl dazu gehören oder? ich werd ihn doch wohl nicht erst anzeigen müssen oder?"

Doch, wirst du wohl müssen. Ansonsten ist eine Kündigung wegen Drogenmissbrauchs nicht möglich. Übrigens sollte der Typ diesen Hinweis verstehen und von selbst gehen.

Was die Miete, bis zum Ende des Mietvertrages betrifft. Das kannst du vergessen. Das Geld wird er kaum haben, noch gerne freiwillig bezahlen. Der Typ wird das Geld dringend brauchen um eine neue Wohnung zu finden. Selbst wenn ein Gericht entscheiden sollte, dass er durch sein Verhalten zur fristlosen Kündigung ursächlich beigetragen hat und auf Schadensersatz entscheidet (Mietzahlung für die Vertragslaufzeit) so werden auf euch weitere Kosten für Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher hinzukommen, die euer Mieter ebenfalls nicht bezahlen kann. (Ich gehe mal davon aus, dass er im den Bereich Mindestlohn verdient, also unpfändbar ist)

Du kannst glücklich sein, wenn er die Wohnung freiwillig schnellstmöglich räumt und solltest damit zufrieden sein. Mehr bekommst du nur mit Hilfe von Baseballschlägern und Mafia. ;)

Gesetzesverstöße können nur Gerichte ahnden, alles andere wäre Selbstjustiz. Und selbst wenn das anders wäre, wie wollen Sie das rein praktisch machen? Sie müssten ja beweisen (!), Dass ein Canabiskonsum in der Wohnung stattfindet. Wenn Sie das beweisen könnten, dann müssen Sie ihn ja, jedenfalls rein theoretisch, dieses anzeigen. Und wenn sie das nicht machen oder nicht gemacht haben, dann sind Sie selbst dran wegen Nichtanzeige einer Straftat. Wenn man das nun weiterspinnt, könnte der betreffende Untermieter Sie sogar deshalb verklagen, weil sie ihn nicht angezeigt haben. Klingt ziemlich blöd und wird auch nicht stattfinden, ist aber juristisch so. Sie sollten also von diesem auf jeden Fall die Finger lassen.

Eine andere Frage ist es, inwieweit auf den Untermietvertrag das Mietrecht anzuwenden ist. Untermietverträge gelten nämlich im allgemeinen nicht unbedingt im Bereich des Mietrechts. Nämlich dann, wenn Sie das Zimmer möbliert vermietet haben. Dann ist dafür das Zivilrecht anzuwenden. Das bedeutet, dass keine Kündigungsfristen vereinbart sind, weil die vereinbarten Fristen nicht gelten.

Wenn das nicht der Fall ist müssen Sie ihn mindestens dreimal innerhalb von 3 Monaten nachweislich schriftlich abmahnen wegen nachweislich vertragswidrigen Verhaltens (siehe oben). Erst dann können Sie ihn überhaupt fristlos kündigen. Da können Sie ihn auch gleich fristgerecht kündigen.

ich weiß nicht recht. selbst wenn es legal ist, es wäre nicht grade ein feiner Zug von euch. Gibt es denn keine Möglichkeit mehr, ihn durch reden zum gehen zu bewegen?

Kanzler13 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 23:14

ich weiß das es ziemlich asi ist, aber der typ ist einfach nicht mehr tragbar. er lässt auch nicht mit sich reden, verdreckt alles, macht nix sauber, überweist die miete bisher jeden monat mindestens 6 tage zu spät etc.pp

die gesetzlich geltenden Richtlinien sind die gesetzlich anerkannten Gründe für eine außerdordentliche/fristlose Kündigung. Das hat nix mit dem Strafrecht zu tun oder damit, daß der Mieter ein Gesetzesbrecher ist. Außerdm müßte er, damit das festgestellt ist, erst mal deswegen verurteilt worden sein.

Google mal die gesetzlichen Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung, damit du verstehst, worum es geht..

Kanzler13 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 23:18

naja gut aber drogen sollten jawohl dazu gehören oder? ich werd ihn doch wohl nicht erst anzeigen müssen oder?

Terezza  21.09.2012, 20:03
@Kanzler13

ja, das müßtest du, und sdlbst dann wird nicht leicht ein Kündigungsgrund daraus. Google die gesetzlichen Kündigungsgründe.