Was passiert, wenn sich der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung zugunsten des Mieters verrechnet hat, muss Guthaben dann zurück gezahlt werden?
Wäre dankbar über antworten ;-)
3 Antworten
Wenn der Vermieter diesen Fehler selbst verschuldet hat, kann er die Abrechnung nicht zum Nachteil des Mieters korrigieren.
Umgekehrt müsste er allerdings eine Verbesserung an den Mieter weitergeben.
Anders sieht es aus, wenn der Vermieter diesen Fehler nicht zu vertreten hat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Korrektur der Grundsteuer durch die Gemeinde erfolgt. Das kann er auch nachträglich an den Mieter weitergeben (auch über die 12 monatige Abrechnungsfrist hinaus).
Du hast recht (Vgl. BGH VIII ZR 269/09).
Da hat sich bei mir eine fehlerhafte Quelle eingeschlichen.
Innerhalb der Abrechnungsfrist darf erkorrigieren und auch Geld zurückfordern.
Wenn der Vermieter seinen Fehler nicht bemerkt bzw. ihn niemand darauf hinweist und die Abrechnung binnen der 12monatigen Frist nach Ende des Abrechnungszeitraumes noch korrigiert, nichts.
Allerdings könnte das dem Mieter möglicherweise bei der nächsten Abrechnung aufs Knie fallen.
Innerhalb 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes kann er das schon.