Guthaben aus Nebenkostenabrechnung - Vermieter zahlt nicht aus
Ich habe meinen Vermieter unter Fristsetzung augefordert, mir das Guthaben aus der letzten Nebekostenabrechnung auszuzahlen. Frist verstrichen/kein Geldeingang. Was ist der nächste Schritt?
Vermieter neuerlich anschreiben und auffordern und ihm mitteilen, dass er sich in Zahlungsverzug befinden würde, wenn er nicht ausbezahlt? (Und das dann zum Anwalt geben/Verzugsschaden) Oder darf ich das auch direkt mit der Miete verrechnen? Das wäre simpler und schneller. Falls das erlaubt ist, wie gehe ich vor, ich habe eine Einzugsermächtigung.?
12 Antworten
Zuerst widerrufst Du Deine Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.
Dann würde ich an Deiner Stelle das Guthaben bei der nächsten Mietzahlung abziehen und nur die Differenz zur Miete überweisen, und dieses schon in diesen Tagen schriftlich ankündigen. Dann abwarten, ob überhaupt eine Mahnung kommt. Vielleicht löst sich so alles in Wohlgefallen auf.
Wenn es sich wieder eingespielt hat, kannst Du - sofern Du möchtest - eine neue Einzugsermächtigung ggü. dem Vermieter erklären.
Zuerst ist dem VM die Einzugsermächtigung - mit Einwurf-Einschreiben - zu entziehen.
Teile dem VM mit, dass ihm die Einzugsermächtiugung entzogen wird, nachdem er Dir zustehende Guthaben nicht verrechnet und Du aus diesem Grund keinen Zugriff mehr auf das Konto erlauben wirst.
Teile ihm auch mit, sofern er erneut abbuchen sollte, dass Du Widerspruch einlegen wirst und die entstehenden Kosten er selbst zu tragen hat.
Dann bitte aber einen Dauerauftrag einrichten, damit pünktlich die Miete überwiesen wird.
Bei der nächsten Mietzahlung, dies wäre der September dann das Guthaben von der Miete abziehen.
Aus diesem Grund den VM auch hinweisen, dass das Guthaben mit der kommenden, fälligen Miete verrechnet wird.
Dies sind alles nur Aktionen oder Weisungen, wie vorzugehen ist und die ich in der Beratung so auch empfehle.
Genauso hätte ich geantwortet! DH!
DH - genau so machst du es.
wenn Dein Vermieter eine Einzugsermächtigung hat, kannst Du die Miete doch gar nicht kürzen. Das ginge nur beim Dauerauftrag!
Könntest Dich evtl. an den Mieterschutzbund wenden. Das wäre etwas günstiger als ein Anwalt...viel Erfolg
Es wäre möglich, die Lastschrift zurückzugeben und den verminderten Betrag separat manuell zu überweisen.
mal mit der Bank sprechen! Zumindest muss der Vermieter sich dann mal rühren und man hat erst mal sein Geld...;-)
Gesetzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet das Guthaben aus den Nebenkosten innerhalb von 1 Monat ab NK-Abrechnungserstellung an den Mieter auszuzahlen.
den Vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass er in Zahlungsverzug ist und Du ihm notfalls die Einzugsermächtigung entziehst und die Miete selbst überweist - natürlich unter Einbehaltung des Guthabens.
Danke für die Tipps. Und das ist - ungeachtet der Schärfe - ein rechtmäßiges Vorgehen???