Heizkosten Abrechnung ALG2 Guthaben. Frage?

6 Antworten

Ein Guthaben, welches aus der Vorauszahlung für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) hervorgeht,wird normalerweise im Folgemonat nach dem Geldeingang auf dem Konto mit den laufenden Leistungen in einem Betrag verrechnet,wenn die Gutschrift die monatlich zustehende Leistung der KDU - nicht übersteigt !

Du kannst also nach der Aufforderung nur schriftlich einen Antrag auf Ratenzahlung stellen,musst da natürlich angeben,das du das Guthaben schon anderweitig verbraucht hast und es nicht in einem Betrag zahlen kannst bzw.das es nicht in einem Betrag verrechnet werden soll.

mzkrevin  18.12.2014, 23:03

So ist es - und in der Regel dürfte das Jobcenter sich da bei Ratenzahlungsvereinbarungen auch nicht quer stellen.

Das Guthaben wird in voller Höhe als Einnahme gerechnet Dazu bekommst du einen Änderungsbescheid (und künftig geringere Leistung). Dazu kommt noch eine Zahlungsaufforderung. Da könntest du Teilzahlung beantragen. Das steht auch in der Zahlungsaufforderung drin. Dort kannst du eintragen, was dir finanziell möglich ist.

Pflanzenfee  05.01.2016, 01:45

Wie eben schon einmal bei einem älteren Beitrag hier noch einmal: Ein solches Guthaben ist KEIN Einkommen und kann NICHT als "normale" Einnahme angerechnet werden, sondern nur bei den KdU! Das Jobcenter kann (und wird wahrscheinlich) den Guthabenbetrag entweder auf einmal oder über mehrere Monate von den Leistungen für die Unterkunft abziehen bzw. weniger überweisen. Also hört auf, die Leute verrückt zu machen von wegen Rückzahlung oder Zahlungsaufforderung! Siehe hier unter Punkt (3): http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

Ich habe ein Guthaben von ca 240 dieses Jahr. Das Geld habe Ich allerdings ausgegeben.

Das ist ja ganz schön dreist und frech von Dir. Da die Arge ja alles für Dich bezahlt, hätte Dir klar sein MÜSSEN, dass eine Rückzahlung vom Energiedienstleister an den zurückgeht, der die Kosten getragen hat und nicht an den, der nur Geld ausgibt und keins verdient.

Kann Ich dieses Geld was denen jetzt fehlt auch da hinten dranhängen? Oder werden die sofort darauf bestehen?

Wahrscheinlich ist ja bei Dir nix zu holen, was gepfändet werden dürfte, daher wirst Du wahrscheinlich wieder mal mit Deiner Dreistigkeit durchkommen und das gestohlene Geld in nicht nennenswerten Raten abstottern dürfen. Aus meiner Sicht sollte man Dir in jedem Fall eine Leistungssperre aufdrücken - als erzieherische Massnahme. Kriegst eh schon alles finanziert und bist noch undankbar und gierig dazu.

albatros  18.12.2014, 14:55
Wahrscheinlich ist ja bei Dir nix zu holen, was gepfändet werden dürfte, daher wirst Du wahrscheinlich wieder mal mit Deiner Dreistigkeit durchkommen und das gestohlene Geld in nicht nennenswerten Raten abstottern dürfen. Aus meiner Sicht sollte man Dir in jedem Fall eine Leistungssperre aufdrücken - als erzieherische Massnahme. Kriegst eh schon alles finanziert und bist noch undankbar und gierig dazu.

Wie kann man nur so über jemanden herziehen, dessen soziale und finanzielle Lage man nicht kennt. Mit deinen Äußerungen bist du hier völlig deplatziert. Schäm dich!

Gerneso  18.12.2014, 15:07
@albatros
dessen soziale und finanzielle Lage man nicht kennt.

Wenn das Amt Miete, Heizkosten, etc. bezahlt, wäre was falsch gelaufen, wenn da jetzt viele Wertgegenstände in der Wohnung wären, die man pfänden könnte. Denn immerhin muss das Vermögen ja angegeben werden beim Antrag auf Leistungen.

TheRiddler 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 10:51

hahaha ;-)

Schuhsohle  18.12.2014, 10:55
@TheRiddler

Dieser Kommentar, TheRiddler, ist ein Armutszeugnis und zeugt von großer Dummheit und Ignoranz!

TheRiddler 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 10:58
@Schuhsohle

naja. da scheiden sich die Geister.

Auch hier kannst du eventuell Ratenzahlung vereinbaren.

Da du ja bereits wusstest, dass du das Geld zurückzahlen musst, warum gibst du es dann aus? Sei das nächste Mal klüger, sonst bekommst du richtig Ärger und die kürzen dir dein H 4. Und das geschähe dir dann ganz recht! Du benimmst dich völlig daneben, das ist dir hoffentlich klar. Und wir Steuerzahler dürfen dafür aufkommen!

YK1972  18.12.2014, 11:00

Du kommst als Steuerzahler auch für die Verschwendungssucht unserer Politik auf, beschwerst du dich bei denen genau so?

TheRiddler 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 11:03
@YK1972

Top Antwort!!

Schuhsohle  18.12.2014, 11:14
@TheRiddler

Du bist ja sehr kompetent!

Verschwendungssucht? Wär böse ist würde jetzt antworten: Wer nicht arbeitet kriegt auch kein Geld. Da wäre viel an Steuergeldern zu sparen. Kindergeld? Wozu? Unsere Groß-bzw. Urgroßeltern kriegten auch keins. Nur so als Beispiel...

Ach ja: Gehst du wählen?

albatros  18.12.2014, 14:50

Was soll diese Moralpredigt? Der Frager wollte GUTEN RAT und nicht Solcherlei.

Schuhsohle  25.12.2014, 13:22
@albatros

Richtig. GUTEN Rat. Das setzt aber auch eine GUTE Frage voraus. Und warum mäkelst du nicht auch bei den anderen Antworten rum?

Gib denen umgehend Bescheid über dein Fehlverhalten und bitte auch hier um ratenweise Rückzahlung. Es kann aber sein, dass man dir die jetzige Rate erhöht.

albatros  18.12.2014, 14:48

Was heißt hier Fehlverhalten? Die Abrechnung muss immer beim JC vorgelegt werden, egal ob Guthaben oder Nachzahlung. Daraus folgt dann alles Weitere. Ob das Geld ausgegeben wurde spielt dabei keine Rolle.