Rückfragen zur Nebenkostenabrechnung, wer ist verantwortlich?
Ich habe die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Dieser lässt die Nebenkostenabrechnung von einer Gesellschaft erstellen (ISTA) Leider ist die Abrechnung mal wieder falsch. (Nicht umlagefähige Posten verrechnet, Wasseranschluss sowie Verbrauch, der nicht existiert, ...) Nun habe ich ausführlichst beim Vermieter nach einer Aufschlüsselung und Klärung der Punkte verlangt.
Dieser sagt, dass er die Fragen nur teilweise beantworten kann und ich für den Rest die Ista kontaktieren müsste. Ich sehe es aber nicht als meine Aufgabe, die Firma, die vom Vermieter beauftragt wurde zu kontaktieren um die Rückfragen zu klären.
Wer ist für die Beantwortung der Fragen und eine Richtigstellung verantwortlich?
Ich konnte leider keinerlei Gerichtsurteile oder Aussagen finden, wer in der Verantwortung ist.
Vielen Dank.
7 Antworten
Das ist doch ganz leicht: Du hast einen Vertrag mit deinem Vermieter und nicht mit Ista. Den Vertrag hat der Vermieter mit Ista.
Daher muss sich auch der Vermieter mit Ista auseinander setzen und deine offenen Fragen klären. Es gibt sehr wohl einen Paragrafen und zwar §278 BGB: Ista ist der Erfüllungsgehilfe des Vermieters und der Vermieter haftet damit für deren Fehler und muss sich um Aufklärung kümmern.
In den Paragraf ist die Rede vom Schuldner und das ist in diesem Fall der Vermieter: Er schuldet dir die NK-Abrechnung, es gibt die Pflicht eine zu erstellen, es ist keine freiwillige Leistung.
PS: Ich habe sogar gewisse Zweifel, ob Ista dir überhaupt Auskünfte gibt und sich nicht auf Datenschutz beruft.
Vertragspartner der ISTA ist der Vermieter.
ISTA wird sich nicht mit einzelnen Mieteranfragen auseinander setzen. Gibt es an der Abrechnung was zu beanstanden, muss der Vermieter das selbst vorbringen.
Ich kenne es zwar nicht von der ISTA, aber von Techem weiß ich, dass die alle Mieter abweisen, die dort direkt nachfragen und ich glaube nicht, dass sich ISTA da anders verhalten wird.
Darüber hinaus würde ich es mir als Vermieter verbitten, wenn mein Vertragspartner ohne meine Erlaubnis "Mieterberatung" macht.
.... ein Mieter hat ein Recht auf Einsichtnahme in die strittigen Kostenstellen beim Vermieter/Verwalter.
Ein Recht auf Antwort ohne vorherige Einsichtnahme hat der MIeter nicht, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.
Beachte:
Der BGH hat ausgeurteilt, daß ein Vermieter alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine Abrechnung einzustellen hat.
Dito:
Bei einer ETW muß der Mieter auch zum WEG-Verwalter, wenn der vor Ort ist zur Einsichtnahme.
Viel Glück.
Macht die Ista nur die Abrechnung oder ist sie auch Hausverwalter? Falls ersteres ist der Vermieter in der Pflicht dir die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu ermöglichen.
Der Mieter hat das recht die Abrechnung auf Korrektheit zu prüfen
Leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung auf die Nebenkosten, ist der Vermieter verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten nachzuweisen und einmal im Jahr mit den geleisteten Vorauszahlungen abzugleichen.
Quelle: www.immonet.de/service/pflichten-vermieter.html
Verlangen Sie beim Vermieter Einsicht in die Belege, falls Ihnen die Kosten zu hoch vorkommen.
Und wo steht was von "Einsicht in die Abrechnungsunterlagen"?
Wie sollte man sonst die entstandenen kosten nachweisen?
Aber ich hab hier noch einen Link für dich: www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl040.htm
oder hier: deutschesmietrecht.de/betriebskosten/119-keine-ueberlassung-von-abrechnungskopien.html
Dort steht:
Hier darf der Mieter reinschauen
Rechnungen
Belege
Verträge**Zu nennen sind hier hauptsächlich Wartungsverträge oder Hausmeisterverträge. Ihr Mieter muss prüfen können, ob sich hierin nicht umlegbare Instandhaltungskosten oder Verwaltungskosten verstecken.
Ok, Du hast Recht. Hab mir den §259 nochmal angeschaut und den irgendwie verkehrt verstanden.
Ihr Vermieter ist verantwortlich.
Mit ihm haben Sie einen Vertrag. Da bedarf es keiner Urteile.
Ista macht nur das was der Vermieter verlangt.
Nein, er muss keine Einsicht ermöglichen. Er muss nur die Abrechnung korrekt erstellen.