Nebenkostenabrechnung Allgemeinstrom Betrug?
Halli Hallo und schon einmal vielen Dank für die Hilfe.
Die Nebenkostenabrechnung für 2018 ist gerade hereingekommen und ich bin mir nicht sicher, ob das sein kann.
Das Haus hat 2 Wohnungen zur Information.(Die Angaben sind auch für das ganze Haus)
2017 kam uns der Betrag und die Rechnung schon komisch vor. Der Gemeinstrom für 2 Wohnungen war astronomisch.
Damals hat der Vermieter mir gesagt, dass deswegen die Volksbank die einen Automaten in der Wohnung unterhält 600 Euro bezahlt(sieht man auf der Rechnung)
Nun kommt dieses Jahr die nächste Rechnung.
Der Gemeinschaftsstrom ist von großen 700 Euro plötzlich auf 1100 Euro gestiegen, macht nun also fast die Hälfte der gesamten Nebenkosten für das Haus aus und die Volksbank hat anscheinend auch keinen Betrag mehr gezahlt. Der Vermieter hat uns nie mitgeteilt, dass die Bank dieses Jahr nichts zahlen wird und die Kosten explodieren.
Ist das alles so rechtens? Kann der Gemeinschaftsstrom bei 135qm(2 Wohnungen) wirklich fast die Hälfte der Nebenkosten ausmachen?
Daneben hat sich die Versicherung auch verdoppelt ohne das der Vermieter es mitgeteilt hat.
Sollen wir das zahlen? Kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist!
Vielen Dank allen!
8 Antworten
Die Versicherung macht weniger aus, als im Jahr vorher. Es fand, wie man unschwer an der 2017er Rechnung erkennen kann, ein Wechsel statt. Somit in 2018 um 34 € günstiger.
Rasenmähen etwas mehr als halb soviel in 2018, wie für 2017.
Ist doch super! Wahrscheinlich war ab September 2018 kein Rasen mehr wegen der Trockenheit.
Winterdienst taucht in 2018 0 €. Das ist doch wunderbar!
Kein Schnee im Winter 2017/2018 und nicht einmal Bereitschaft hattet Ihr zu bezahlen. Euer Vermieter verschont Euch wirklich.
Allerdings hast Du recht, was den Strom für den GAA betrifft. Wenn die Volksbank schon einen Automaten in Eurem Haus platziert hat, dann muss sie auch den Strom dafür zahlen. Es sei denn, die Volksbank zahlt eine Inklusivmiete, dann wäre aber der Strombedarf vom Vermieter zu zahlen und er müßte zusehen, ob ihm dann noch was bleibt. Zudem dürfte der GAA nicht am Zähler für den Gemeinschaftsstrom hängen. Dieser wird gebraucht für Flur-/Treppenhausbeleuchtung und für die Heizungspumpen. In einem vergleichbaren Objekt (2 Wohnungen und in etwa gleiche Wohnfläche) haben wir jedes Jahr rund 250 € Allgemeinstrom.
Der Betrag von 1144 € entspricht eher dem, was ein Zwei-Personen-Haushalt das ganze Jahr über verbraucht (s. Check24). Wurde vielleicht ein Zähler verwechselt? Das würde den hohen Anstieg von einem auf das andere Jahr entsprechen.
Gibt es den Automaten der Bank noch im Haus?
Der Stromverbrauch für Entschimmelung oder so, ist von euch auch nicht zu zahlen. Die Massnahme dient dem Erhalt der Bausubstanz. Das ist rein Angelegenheit des Eigentümers. Stromkosten der Entschimmelungdanlage kann man auch berechnen. Watt mal Einsatzstunden x. 0,31 €. Die Kosten sind Nicht umlegbar. Ihr habt nur den Strom zu zahlen, der dem bestimmungsgemaessen Gebrauch des Hauses dient. Also ich glaub, die spinnen.
Stromkosten der Entschimmelungdanlage
Du schreibst war uns weißt nichts über den konkreten Fall.
Es gibt keine "Entschimmelungsanlage". Es gibt Bautrockner, die wahre Stromfresser sind und durchnäßte Wände innerhalb relativ kurzer Zeit wieder austrocknen sollen und es gibt elektrisch betriebene Luftentfeuchter, die vor allem dazu dienen, für eine trockene Luft in den Räumen zu sorgen. Diese brauchen weit weniger Strom. Es ist nicht gesagt, dass durch feuchte Luft in Kellerräumen die Bausubstanz an sich in Gefahr gerät, aber ein Luftentfeuchter kann dafür sorgen, dass muffliger Geruch, der dann überall reinziehen kann, z. B. in Klamotten, Bücher, Schuhe usw., was man eben so im Keller lagert, gar nicht erst entsteht. Insofern durchaus sehr nützlich für Mieter, ohne dass es die Bausubstanz betrifft.
Die Lüftung befindet sich aber in den Kellerräumen und wurde bei Erstbezug der Wohnung nicht genutzt(WIr waren die ersten Mieter, vorher war dort eine Bank drin, vermutlich war die Anlage für den Tresorraum etc.) In den Kellerräumen hat der Vermieter selbst die größten Räume und ein älterer Herr, der dort einen Raum voll mit Büchern bezieht(er scheint gar nichts zu den Stromkosten beizutragen) Also wir haben gar nicht von dieser Lüftungsanlage profitiert.. Ich habe auch gelesen, dass Lüftungsanlagen direkt im Mietvertrag unter "sonstigen Betriebskosten" aufgeführt werden muss, das ist bei uns nicht der Fall. Ich bin dir echt immer dankbar für deine Hilfe :)
Da wäre ich dann schon sehr dahinter her, dass dieser Strom nicht von den Mietern oder allenfalls anteilig nach Belegung der Kellerräume bezahlt wird.
Hier hat jemand offenbar ein Haus vermietet, mit dem er selbst nicht wirklich klar kommt.
Danke für die Auszeichnung.
Das mit der Versicherung ist mir auch aufgefallen gerade^^
Für die Zeit in der wir dort noch gewohnt haben, also bis Mitte September stand der Automat nach wie vor dort. Uns wurde nie mitgeteilt, dass die Bank plötzlich nichts mehr zahlt. Jetzt der Kracher...
Den hohen Stromverbrauch durch den Bankautomaten musst Du nicht hinnehmen. Wie kann die Bank darlegen, dass 600€ pauschal dafür ausreichen. Daumen x pi. Die machen es sich zu einfach, dein Vermieter auch. Einsicht in die Unterlagen, Strom Rechnung wird nicht viel bringen, da dort der Gesamtverbrauch stehen wird. Extra Stromzähler ist die einzige Lösung.
Hier noch ein Hinweis.
Betriebskostenabrechnungen - Aufteilung der Kosten zwischen Gewerbe und Wohnungsmietern
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter beim Abrechnen der Nebenkosten immer eine Aufteilung der Kosten (Kostentrennung) zwischen Wohnen und Gewerbe vornehmen muss, wenn das Gewerbe höhere Betriebskosten verursacht, die nicht unerheblich sind.
Entstehende Mehrkosten an Betriebskosten für Gewerbe müssen "erheblich" sein
Was bedeutet das? Ein Gericht hat z.B. festgestellt, dass Mieter es nicht hinnehmen müssen, wenn sich durch eine Kostenumlage auf alle Mieter die Betriebskosten der Wohnungsmieter um 3 Prozent erhöhen, weil der Vermieter keine Kostentrennung vorgenommen hat.
Innerhalb einzelner Kostenarten wird es jedoch auch für zumutbar gehalten, wenn eine nicht erfolgte Kostentrennung zu einer Mehrbelastung von 5 - 10 Prozent für den Mieter führt.
Lass das ganze beim Mieterschutzbund prüfen und schau dir auch die Abrechnungen aus noch früheren Jahren durch.
Was bedeutet "Gemeinstrom" bzw. für was fällt der an ?"
Warum hat die Volksbank nicht wie im Vorjahr 600 € pauschal geleistet ?
Warum beteiligt sich die Volksbank nicht ebenso anteilig wie alle Mieter ?
Ca. 2750 € für 2 Parteien ? macht im Monat ca. 230 €. Das ist eine ganze Menge. Da lohnt es sich, tiefer einzusteigen.
Du kannst Dir die Belege der Kosten zur Einsicht vorlegen lassen. Zumal da noch weitere Kosten für Warmwasser und Heizung hinzu kommen.
Ah ups... die Versicherung war letztes Jahr wohl doch genauso hoch... Da hat er nur die Versicherung gewechselt, deswegen sind 2 Posten dort.
Du solltest zum Mieterschutzbund gehen. Ich würde sagen, das da noch andere Sachen sind, die einfach fragwürdig sind.
Der Hausstrom ist schon happig. Was ist denn da enthalten? Hauslicht und..........?
Die Versicherung finde ich auch sehr interessant.
Du darfst dir übrigens die Originalrechnungen ansehen. Da würde ich als erstes die Nummer zum Hausstromzähler abgleichen.
So. Wir haben telefoniert. Die 600 Euro hat dieses Jahr "ausversehen" vergessen aufzuschreiben.
Die Steigung der Gemeinstromkosten hat er so begründet: "Wir haben eine Trocknungsanlage weil schon einmal Schimmelbefall vorlag, die war vor 2 Jahren ausgeschaltet und die haben wir letztes Jahr wieder angeschaltet, daher kommen die 400 Euro mehr"