Zu viel Miete bezahlt, und einfach mit der Nachzahlung verrechnet?

5 Antworten

Was der Vermieter behauptet, wäre zu beweisen.

Grundsätzlich haben  die Grundmiete und diesbezügliche Schulden oder Gutbaben in der Abrechnung über die getätigten Vorauszahlungen im Abrechnungszeitraum nichts zu suchen. Das sind zwei total verschiedene Schuldverhältnisse.

Wenn in der Abrechnung tatsächlich derartige Aufrechnungen erfolgt wären bzw. sein sollten, ist sie aus formellen Gründen unwirksam. Sie müsste neu erstellt werden. Wenn das noch innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgt, kann der Vermieter noch die Nachforderung geltend machen. Kommt die Abrechnung aber später, ist sie verfristet und die Nachzahlung nicht mehr fällig.

Ansonsten allgemein: Wenn dein Bruder versehentlich zu viel gezahlt hat, soll und darf er die Summe mit der nächstfolgenden Miete aufrechnen. Das soll er so dem Vermieter per Einwurfeinschreiben zuvor zur Kenntnis geben.

Hat dein Bruder ausdrücklich 500 € Miete + 120 € Nebenkostenvorauszahlung überwiesen? Vermutlich nicht, sondern einfach einen Gesamtbetrag. Der Vermieter konnte also (wenn die Vermutung zutrifft) gar nicht wissen, dass der zuviel gezahlte Betrag nicht als freiwillig erhöhter Abschlag auf die NK gedacht war.

Wie auch immer: das ist schon okay, wenn die Zahlen stimmen.

albatros  13.03.2019, 19:24
Wie auch immer: das ist schon okay, wenn die Zahlen stimmen.

Ist es nicht! In der Abrechnung für BK hat die Grundmiete nichts zu suchen. Die Abrechnung ist dann formell unwirksam und damit nicht existent. Es muss neu abgerechnet werden. Kommt diese neue Abr. nach Ablauf der Abrechnungsfrist, sind Nachzahlungen nicht mehr fällig. Das wäre dann okay...

Havenari  14.03.2019, 08:44
@albatros

Wie gesagt: ich gehe davon aus, dass der Bruder einen Betrag X für "Miete und NK" überweist. Jeder normale Vermieter zieht davon die Kaltmiete ab und verbucht den Rest als NK-Vorauszahlung. Ich sehe nicht, dass das zu beanstanden wäre.

albatros  14.03.2019, 09:51
@Havenari

Nein, so funktioniert das nicht.

In der Jahresabrechnung müssen die Vorauszahlungen in Summe konkret ausgewiesen werden. Da finden die Zahlungen der Nettomiete überhaupt keinen Niederschlag.

Betriebskosten und Miete im eigentlichen Sinn sind doch verschiedene Posten.

Sehr hilfreich wäre es, wenn du die Grundmiete und den BK-Vorauszahlungsbetrag pro Monat hier vorstellen würdest und den Nachweis erbringst, warum nun dein Bruder zuviel "Miete" gezahlt haben soll.

Wenn das die Betriebskostenabrechnung ans Licht gebracht hat, dann geht dein Bruder sehr unsorgsam mit seinen Finanzen um.

Das kann man schon miteinander verrechnen.

Es wäre ja auch zu dämlich, wenn nicht.

Aber dann genau, dann sollte das irgendwo in einer Rechnung auch auftauchen, dass es auch nachgewiesen ist, dass dem so ist.

Er muss doch nur mal nachrechnen ob Mietzins, zu viel gezahlter Mietzins, Nebenkosten plus Rückzahlung der Nebenkosten in der Rechnung aufgehen.

bwhoch2  12.03.2019, 15:12

Das kann halt nicht jeder. Wenn es keine App gibt dafür...

Lotta1965  12.03.2019, 15:22
@bwhoch2

Grundrechenarten Grundschule..........

bwhoch2  12.03.2019, 15:25
@Lotta1965

längst vergessen...