Frist Rückzahlung Guthaben Nebenkostenabrechnung?
Hallo liebe Community,
in meiner jährlichen Nebenkostenabrechnung wurde uns ein Guthaben von 400 Euro zu viel vorausgegzahlter Kosten ausgewiesen. Bisher hat der Vermieter das Guthaben immer zeitnah (innerhalb von spätestens 7 Tagen) und ohne weitere Nachfrage an mein Konto überwiesen, dieses Jahr kommt aber nichts. Die Rechnung ging vor knapp einem Monaten ein. Gibt es gesetzliche Fristen, die er einhalten muss bzw. ab wann wäre es legitim mal anzurufen und nachzufragen? Erlischt mein Anspruch auf die Rückzahlung, wenn ich zu lange warte? Will ungerne drängeln und habe auch etwas Angst mich zu früh zu melden, da der gute Herr... sehr temperamentvoll ist.
Vielen Dank für eure Hilfe und sonnige Grüße,
Nele
4 Antworten
Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Erstattungsguthaben zu Gunsten des Mieters, muss der Vermieter das Guthaben umgehend an den Mieter erstatten (BGH, NZM 2005, 342).
Sofort zur Zahlung fällig. Spätestens nach 30 Tagen ist der Vermieter in Verzug.
Falls die Möglichkeit besteht und der Vermieter einverstanden ist, dann das Guthaben vielleicht von der nächsten Miete einbehalten.
Üblich ist auch, dass bei höheren Guthaben die künftigen monatlichen Abschläge reduziert werden,hier z.B.30,00 €/Monat weniger.
Jede Geldforderung ist nach spätestens 30 Tagen fällig, sofern zum Zahlungsziel nichts näheres benannt ist.
Würde drauf stehen, wird bis zum 15.3. überwiesen, wäre sie schon fällig, da aber diesbezüglich wohl nichts drauf steht, dürft Ihr von 30 Tagen ausgehen. So lange ab Zugang würde ich abwarten und wenn bis dahin nichts kommt, den Vermieter mal fragen. Kommt ausser einem leeren Versprechen wieder nichts, Brief an den Vermieter mit der Ankündigung, dass der Guthabenbetrag von der nächsten Miete einbehalten wird und das macht man dann und dann ist die Sache erledigt.
Das darf man.
Setze dem Vermieter eine Frist bis zum 30. März. Kündige an, dass du bei Verfristung das Guthaben mit der Aprilmiete aufrechnen wirst. Das ist geltendes Recht.
Wir wissen doch beide nicht, welche Zahlungsform besteht. Klar, das für Dauerauftrag oder Lastschrift das so nicht (mehr) ginge. Bei Einzelanweisung sehr wohl (Anweisung hier bis 4. April fristgerecht).
Fällig ist die Gutschrift sofort nach Zustellung der Abrechnung, nach 30 Tagen käme der Vermieter in Verzug.
Richtig, aber nur letzteres ist entscheidend.
Natürlich ist das was "abatros" schreibt geltendes Recht, aber anstatt wie Rumpelstilzchen gleich mit Fristen zu drohen solltest du den Vermieter erstmal normal darauf ansprechen.
Dein Recht durchsetzen kannst dudann immer noch, wenn er sich wirklich querstellt. Da Ihr beide weiterhin in einer Geschäfts-Beziehung steht, sollte man den zwischenmenschlichen Umgang waren, solange es keine absichtlichen Provokationen gibt.
Der FS hat die Abrechnung vor fast einem Monat erhalten und fragt am 26, was er machen solle. Bis 30. März sind also mindestens 30 Tage verstrichen und der Vermieter geräte in Verzug. Ihm nun anzukündigen, dass deshalb im April die Aufrechnung erfolgen würde, ist ein ganz normales Verfahren. Es geht um Geld, welches dem Mieter gehört und was ihm zusteht. Alles Andere wäre ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB).
Außerdem sollten die Vorauszahlungen bei diesem Guthaben monatlich um 30 EUR reduziert werden (ab übernächstem Monat nach Zugang, also spätestens ab Mai). Diese Anpassung darf auch der Mieter vornehmen, wenn es der Vermieter nicht tut.
Normal sind Geldschulden sofort fällig.
Du kannst locker nachfragen.
Es verjährt erst am 31.12.2022
Heute, am 26.3.? Bis man am 1.4. prüfen konnte, ob die Miete pünktlich am 30.3. eingegangen ist, wurde der Dauerauftrag für die Aprilmiete schon ausgeführt.
Die Rechnung ging vor knapp einem Monat ein, bedeutet wohl, Anfang März. Damit wären 30 Tage, die man abwarten sollte, noch nicht vorbei.