Darf der Vorvermieter Auskünfte über einen Mieter erteilen?
Könnte ich den ehemaligen Vermieter eines neuen Mieters anrufen und fragen, ob dieser pünktlich gezahlt u.ä. hat?
6 Antworten
Vermieter unterliegen keiner gesetztlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Und einen vom Vermieter vorgelegten Mietvertrag, der den Vermieter zum Stillschweigen über im Zusammenhang mit dem Mietvertrag und seiner Beendigung stehende Angelegenheiten verpflichtet, wirst Du auch kaum finden.
Das Datenschutzgesetzt findet nur auf Vermieter Anwendung, die Daten in Dateien erheben und sammeln. Das scheidet bei vermietern von einzelnen oder wenigen Wohnungen praktisch immer aus.
Da ich gerade wohnungssuchend bin, kann ich von der Mieterseite her bestätigen, dass es üblich ist. Sowohl private Hausverwaltungen als auch Genossenschaften erfragen eine Bewertung durch den Vorvermieter. Finde ich soweit nicht tragisch, sofern man nichts zu verbergen hat.
Mir stellt sich dabei die Frage, ob es irgendwo Vorlagen zur Bewertung gibt, da ich meinen privaten Vermieter auch um eine Bewertung bitten muss. Irgendwelche Ideen??
Nein, das sind nach dem Datenschutzgesetz geschützte "Persönliche Daten". Fragen darfst du natürlich, aber der Vermieter dürfte dir keine Auskünfte erteilen. Nur der neue Mieter selobst wäre dazu berechtigt oder könnte seine Einwilligung dazu geben.
Das empfehlen sogar Anwälte auf Ihrer Homepage:
"Nachfragen beim Vorvermieter, gegebenenfalls auch dem Vor-Vorvermieter""
(http://www.karwatzki.com/start/magazin/lexikon/m/m.html)
Warum soll das nicht erlaubt sein, soweit es zu keiner "üblen Nachrede" kommt. Negative Dinge sind also entsprechend zu formulieren!
Ich selbst habe eine Wohnung an zwei junge Damen vermieten wollen. Da ich nichts von Schufa und Nachspionieren halte, habe ich einfach die Mietverträge für diese Mieterinnen ausgefüllt. Da ich sowieso gerade an deren angegebenen Adresse vorbeifahren mußte, wollte ich sie dort einwerfen, fand aber keine Briefkasten mit ihren Namen. Deshalb habe ich im Haus gefragt. Die Damen waren dort unbekannt. Ich habe mir dann die Adresse des Vermieters geben lassen und den angerufen. Der druckste rum, dann kam es aber doch noch raus: Die Damen machten sich einen Spaß daraus, Wohnungen anzumieten, eine falsch Adresse anzugeben und nie einzuziehen oder irgendetwas zu zahlen. Der Vermieter hatte Pech und mehrer Monate Mietausfall. Durch Glück habe ich das früh genug herausbekommen und nur eine Monatsmiete verloren. Da der Beweis des Verluste vor Gericht in diesem Fall schwierig war (Erstvermietung nach Umbau), habe ich die Sache nicht weiter verfolgt. Ansonsten bin ich in so einem Fall der Meinung, dass nur volle Härte hilft (Rechtsanwalt und Gericht), allein um anständige Mieter auch anständig behandeln zu können! Soweit aus meiner Sicht.
Das ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Mieters gestattet.
Einfach 2x nachdenken:
Die Frage nach dem Vorvermieter erscheint legitim. Sie kann einen Wohnungssuchenden aber in arge Verlegenheit bringen - nämlich dann, wenn der Vorvermieter noch nichts von seinem "Glück" weiß. In solchen Fällen kann die Nachfrage Schaden anrichten und sich der Anfragende - handelte er ohne ausdrücklich Erlaubnis - schadenersatzpflichtig werden. Ganz gleich, was dubiose Haus- und Grundbesitzervereine, die ja vor allem Mitgliedsbeiträge kassieren möchten, so auf ihren Webseiten oder Mailings schreiben. Wahrscheinlich wird sich irgendwo der Hinweis finden, das man hierfür die Einverständnis des Betroffenen braucht.
Zudem:
Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen gehören zu den personenbezogenen Daten und unterliegen regelmäßig datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hat der Mieter nicht die Erlaubnis, diese Daten an Dritte - u.a. zum Zwecke der Kontaktaufnahme - weiterzureichen, die diese Daten womöglich speichern und verarbeiten, setzt sich der Mieter dem Risiko negativer Rechtsfolgen aus.
Hat der Mieter noch nicht gekündigt, wird er ein Problem haben, diese Erlaubnis zu erteilen. Hier hat er nichts vor dem neuen Vermieter zu verbergen, sondern aus legitimen Gründen vor dem Vorvermieter.
Letztlich:
Konflikte entstehen überall dort, wo Menschen aufeinander treffen. Was, wenn der Vermieter seinen pflichten nicht immer nachgekommen ist? Was, wenn die derzeitige Wohnung des Mieter abgeranzt ist und damit schwer neuvermietet werden kann. Welches Interesse sollte der Vorvermieter haben, seinen derzeitigen Brotgeber an Dritte zu empfehlen?
Andersherum: Weshalb sollte ein Vermieter, der immer nur Stress mit seinem Mieter hat, schlecht über ihn reden? Er ist vielleicht froh, wenn er ihn los wird und die Wohnung an einen "pflegeleichteren" Kandidaten vermieten kann...
Diese hochintellektuellen Diskussionen darüber, wie man Mieter am besten ausspähen, stalken, durchleuchten kann, sind ein grober Anachronismus, der mit dem Fall der Mauer und der Auflösung der DDR und ihrer Organe seine Zeit überlebt hat. Vor allem ist das ganze Durchleuchten & Co. mit Blick auf den Zugewinn an "Sicherheit" nahezu wirkungsneutral. Es wird kein Blick in die Zukunft gelingen. Und im Zweifel sollte man es vielleicht mal wieder ganz altmodisch mit etwas Vertrauen probieren - nicht jeder Mensch ist schlecht.
Datenschutzgesetz - ist bei Bankauskünften über Privatpersonen auch nur mit Zustimmung des Kunden möglich.
Das bedeutet nicht, dass nicht einer zum Telefon greift und mal beim Vorvermieter nachfragt und der arglos Auskunft gibt, weil er das nicht weiss...
Das empfehlen sogar Anwälte auf Ihrer Homepage:
"Nachfragen beim Vorvermieter, gegebenenfalls auch dem Vor-Vorvermieter""
(http://www.karwatzki.com/start/magazin/lexikon/m/m.html)
Ist eine Aufforderung zu einem Verstoss gegen das Datenschutzgesetz nicht mindestens eine Ordnungswidrigkeit? Durch eine Kanzlei nicht ein Fall für die Anwaltskammer?
Ich glaube nicht, dass es sich dabei um "schützenswerte" Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt.
Anwälte und der "Haus- und Grundbesizerverein, der dies ebenfalls immer wieder empfehlt (hat eigene spezialisierte Anwälte), werden sich hüten, zu einem Verstoß aufzufodern.
Die kennen sich in der Materie bestens aus.
Als Vermieter hätte ich bei so einer Anfrage ein ungutes Gefühl!
Den Link zum Anwalt gibt es nicht mehr.
Und die Aufforderung Auskünfte einzuholen, ruft nicht dazu auf, sie illegal einzuholen.
Mann kann auch mit Zustimmung des künftigen Mieters die Vorvermieter fragen - oder bei Weigerung die Wohnung einem anderen vermieten.
@Raimund1: haste das irgendwo schriftlich im BGB zum Beispiel? Ich bezweifle das, was Du hier sagst.