Was passiert wenn man seine Arbeit kündigt und in der Zeit der Kündigungsfrist einfach nicht mehr erscheint?
Ausser dass man keinen Lohn mehr bekommt,gibt es da Strafen o.ä? Wenn ich zb am 14.11.20 zum 01.12.20 kündige und ab dem 15.11.20 nicht mehr erscheine. Was wären die Folgen?
6 Antworten
Du bekommst ein schlechtes Zeugnis. Das ist für die neue Jobsuche ganz schlecht.
Fristlose Kündigung beispielsweise.
Hast du noch Urlaubstage, die du nehmen kannst?
Wenn du im August erst dort angefangen hast, hast du ganz sicher noch keinen Anspruch auf 10 Tage Urlaub, eher auf 5 oder 6.
10 tage für drei monate u nen bischen...Ne Vorstellung wie ne kuh vom Sonntag ...aber evtl bist du dann ja auch noch in der probezeit,oftmals 6Monate, dann kannst du ohne angabe von Gründen sofort gehen
nicht unbedingt..
wenn du z.b. 24 Tage im JAHR Urlaubsanspruch hast, wären das 24:12 = 2 Tage im Monat
wenn du die Monate august/September/Oktober/November gearbeitet hast ohne bereits einen Tag Urlaub zu nehmen, stünden dir acht Tage Urlaub zu..,
hast du arbeitsvertraglich natürlich mehr als 24 Tage Urlaub, stünden dir dementsprechend mehr zu ... musst du mal rechnen
gerade mal drei monate steht er da im weg ! urlaub gibt es erst nach 6 monaten !!
Aber den ANSPRUCH erwirbt er ...
das steht doch auch da... es gibt viele AG die eine Urlaubssperre in der Probezeit aussprechen, aber den ANSPRUCH erwirbt der AN... den Urlaub kann er dann NACH der Probezeit nehmen
Übertragung auf das Folgejahr wegen Probezeit
Falls ein neuer Mitarbeiter wegen der Wartezeit von sechs Monaten seinen Urlaub nicht ganz nehmen konnte, ist auf Verlangen des Arbeitnehmers dieser Teilurlaub auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Beispiel: Du hast in einem Unternehmen eine neue Beschäftigung aufgenommen und warst am 31. Dezember noch keine sechs Monate dabei. In diesem Fall verfällt der Urlaubsanspruch des vergangenen Jahres erst zum 31. März. Läuft die Wartezeit von sechs Monaten aber zum Beispiel bereits im Oktober ab, musst Du den Urlaub auch nehmen. Ansonsten droht er zu verfallen.
urlaub gibt es erst nach 6 monaten !!
Das ist falsch!
Diese Aussage bezieht sich nur auf den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
es gibt viele AG die eine Urlaubssperre in der Probezeit aussprechen
Eine solche Sperre alleine mit der Begründung "Probezeit" ist rechtswidrig.
Wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis in der 1. Jahreshälfte beginnt, hat er den vollen Jahresurlaubsanspruch bis zum Jahresende. Anspruch auf diesen vollen Jahresurlaub hat er erst nach 6 Monaten. Vorher - während dieser 6 Monate - erwirbt er nur einen Teilurlaubsanspruch; er hat allerdings - wegen des Teilungsverbotes nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG - keinen Rechtsanspruch, dann bereits anteiligen Urlaub zu nehmen.
Anders ist es bei Arbeitsbeginn in der 2. Jahreshälfte: Dann besteht bis zum Jahresende nur ein Teiljahresurlaubsanspruch, der dann aber auch sofort fällig ist, also sofort genommen werden (was in der Praxis allerdings kaum durchsetzbar ist) oder auf das gesamte Folgejahr übertragen werden kann.
Alles richtig... aber was willst du als AN machen, wenn der AG sagt:
„kein Urlaub in der Probezeit!“
dann kannst du klagen, aber dann wird dir der AG sagen: „OK... JETZT haben Sie ihren Urlaub... aber Ihr erster ist in diesem Unternehmen auch Ihr letzter ...“
deshalb ... recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe... wobei ich das Argument, das man als AG in der Probezeit ja den AN testen möchte, was im Urlaub nunmal etwas schwieriger ist verstehen kann..
Eine Entlassung ist ja nicht das einzige, was ein Arbeitgeber machen kann.
Was Du beschreibst ist Vertragsbruch und kann angezeigt und auch bestraft werden.
Mit Sicherheit kann mindestens der Lohn aus der Zeit zurückgefordert werden. Zuzüglich dem Ausfall an erbrachter Leistung, dann wird es richtig teuer.
Was Du beschreibst ist Vertragsbruch und kann angezeigt und auch bestraft werden.
Noe, das ist reinstes Zivilrecht. Dafuer kann man nicht strafrechtlich belangt werden.
OK, ein Wort falsch geschrieben. Wegen mir halt "belangt" oder was auch immer anstatt "bestraft".
Es muss eben alles korrekt und akkurat sein.
Ich denke der Inhalt ist bei dem Leser trotzdem rüber gekommen, trotz falscher Wortwahl.
Es kann eben nicht "angezeigt und bestraft" werden, weil es keine Straftat ist. Eine Anzeige wuerde gar nicht erst von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angenommen.
Ist schon klar, kein Grund, mich zum zweiten Mal auf den Fehler hinzuweisen. Ich werde eine Sache, die ich schon beim ersten Hinweis verstanden habe, beim zweiten Hinweis nicht "noch mehr verstehen".
Du bekommst für die Zeit kein Geld, aber eine ganz miese Beurteilung vom Arbeitgeber!
Man kann sich schadenersatzpflichtig machen.
Danke! Das ist ne gute Idee:) ich hab hier im August angefangen 10 Tage hab ich bestimmt