Kündigungsfrist Minijob "Fressnapf"?
Wenn ich bei meinem Minijob bei "Fressnapf" als Aushilfe kündigen möchte, wie lange ist dann die Kündigungsfrist? Ich dachte 2 Wochen, im Internet steht generell 4 Wochen, in meinem Vertrag steht dazu aber nichts genaues nur, dass der Vertrag automatisch nach 2 Jahren abläuft... Und wenn ich zB am 30. Juni kündige, kann läuft mein Vertrag dann ab 15. aus oder erst am 30. weil klar, die Kündigungsfrist ist 4 Wochen, aber irgendwie ist es ja meist auch so dass bis zur Mitte des Monats gekündigt wird.. Danke für jede Hilfe!
5 Antworten
Mal tief Atem holen.
Du hektikst so, das ist a) ungesund und b) schwierig zu verstehen.
Also,w enn in Deinem Vertrag zu Kündigungsfristen nichts steht, dann gilt automatsich das gesetzliche. Das ist bei Mini, Teilzeit, Vollzeitjobs immer so.
4 Wochen zum 15. oder Monatsende wenn nicht mehr in Probezeit.
2 Wochen zu 15. oder Monatsende,w enn noch in Probezeit.
Dafrü muss aber drinstehen, dass eine K. möglich ist.
Sonst musst Du verhandeln!
Dein Vertrag ist befristet? Dann kannst du ihn nur dann vorher ordentlich kündigen, wenn das ausdrücklich arbeitsvertraglich oder ggf. tarifvertraglich geregelt ist.
§ 15 Abs. 3 TzBfG: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Ist das nicht geregelt, musst du mit deinem AG über einen Aufhebungsvertrag verhandeln.
Noch einmal zum besseren Verständnis:
Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag und es steht überhaupt nichts zur Kündigungsfrist drin? Kommt auch kein Tarifvertrag mit einer Kündigungsvereinbarung zur Anwendung?
Ohne dass eine Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag vereinbart ist und auch kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet, ist dieser Arbeitsvertrag nicht ordentlich kündbar (§ 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz).
Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit (§ 15 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz).
Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats gilt (§ 622 Abs. 1 BGB), kannst Du jetzt frühestens zum 31. Juli kündigen.
Solltest Du früher aus dem Vertrag raus wollen, musst Du den AG um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der kann zu jedem beliebigen Termin abgeschlossen werden.
Wenn es sich um einen Minijob handelt, kann der Arbeitgeber ja auch jederzeit Ersatz finden. Du kannst ihn einfach auf eine Aufhebung des Vertrag ansprechen.
Kein Arbeitgeber will einen Mitarbeiter, der nur noch widerwillig arbeitet.
Da es einen befristeten Arbeitsvertrag gibt, ist in der Regel die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Und meine Aussage zum Arbeitgeber hat Bestand
Eine Kündigung ist sowieso nciht möglich!
Deswegen ist ja die Aufhebung der einzige Weg
Sorry, ja klar, Du hast selbstverständlich Recht!!
Ich wollte den Text noch revidieren, aber das System hat verrückt gespielt und ließ es nicht zu!
Kannst du hier ganz genau nachlesen.
Hilft aber hier nicht weiter, da es sich offensichtlich um einen befristeten Vertrag handelt.
Das ist keine Antwort auf die Frage nach der Kündigungsfrist: und die ist in diesem Fall eben 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Aber das weißt Du doch!!