Wie viel bekommt man zurück wenn man die Riester Rentenversicherung kündigt?
Ich (45) habe 2 Verträge bei der Zurich Versicherungund bezahle 80€ monatlich für die Riester Rente ab Dez.2008 bis jetzt. Ich will dies kündigen, aber wie viel bekomme ich dann zurück? Weiß das jemand?
4 Antworten
Also viel bekommt man auf alle Faelle nicht zurueck, ggf. kannst du die Versicherung aber auch Ruhen lassen, ohne weiter einzuzahlen, da musst du dich erkundigen. Alle Praemien und Zuschuesse vom Staat werden abgezogen und auch die Versicherung zieht Geld fuer die Bearbeitung (bei Abschluss und Kuendigung) ab. Was dann noch bleibt, musst du auch noch nachversteuern.
Von den eingezahlten ca 5000 Euro bleibt da nur noch ein kleiner Bruchteil uebrig.
Du kannst dich an die Versicherung wenden, die koennen dir da genauere Auskunft geben, auch ueber die Kuendigungsmodalitaeten.
Hallo ds5kyy,
ich kann dir zwar keine genaue Auszahlungshöhe nennen, aber ich kann dir erklären wie sich der Rückkaufswert (Auszahlungswert) eines Riester-Vertrages zusammensetzt.
Du hast mit der Riester-Rente eine Versicherung nach dem Altersvermögensgesetz mit staatlicher Förderung abgeschlossen. In diesem Vertrag fließen neben deinen eigenen Beiträgen staatliche Zulagen. Möglicherweise hast du zusätzlich noch Steuerermäßigungen (meist in Form einer Steuerrückerstattung) erhalten. Da deine Versicherung im Falle Kündigung nicht mehr für die Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich um eine sogenannte zulagenschädliche Verwendung. Deshalb müssen die Versicherungsunternehmen die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden, denn die in deinen Verträgen gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile werden einbehalten und von deiner Kündigungsleistung direkt an die ZfA zurückgezahlt.
Die Höhe des Rückkaufswertes ist von mehreren Faktoren abhängig, er setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen und den staatlichen Zulagen zusammen. Von dieser Summe werden die Abschluss- und Vertriebskosten abgerechnet. Daher haben Versicherungen gerade in den ersten Jahren gegenüber den eingezahlten Beiträgen einen geringeren Rückkaufswert.
Zum Rückkaufswert kommen dann noch die Überschussbeteiligung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Diese setzen sich zusammen aus:
- einem für das aktuelle Jahr festgelegter Sockelbetrag und
- einem variablen Betrag
Der variable Betrag ist von der laufenden Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig. Da wir die künftige Kapitalmarktentwicklung noch nicht kennen, ist der variable Betrag in unserer Berechnung nicht enthalten. Er wird erst bei Fälligkeit der jeweiligen Leistung ermittelt.
Den Rückkaufswert kannst du beim jeweiligen Versicherungsunternehmen erfragen. Von dieser Leistung musst du dann noch die erhaltenen Förderungen abziehen, den Restbetrag bekommst du dann ausbezahlt.
Um deine heutigen Konditionen nicht zu verlieren, kannst du deine Riester-Rente alternativ zur Kündigung auch beitragsfrei stellen. So kannst du die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt wieder zahlen ohne deinen bestehenden Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt aufzugeben, die bisher erhaltenen Förderungen musst du im Falle der Beitragsfreistellung auch nicht zurück zahlen.
Ich hoffe meine Antwort hilft dir weiter
Viele Grüße,
Christina vom Allianz Hilft Team
Ich (45) habe 2 Verträge bei der Zurich Versicherungund bezahle 80€ monatlich für die Riester Rente
Wieso hast du zwei Verträge? Sind beide riestergefördert?
Auch bezahlst du nicht sondern du sparst, für dein Alter und wenn du nicht gerade Milllionär geworden bist ist der Grund für eine Kündigung der eigenen Altersvorsorge ganz einfach nicht vorhanden.
Ich will dies kündigen, aber wie viel bekomme ich dann zurück? Weiß das jemand?
Die Zürich weiß das. Eine Kündigung ist eine förderschädliche Verwendungen, die Zulagen müssen zurückgezahlt werden. Der komplette ausgezahlte Betrag ist nachzuversteuern.
Die Verträge sind zwar aus der Stornohaftung raus, allerdings wäre eine Kündigung ein Verlustgeschäft für dich. Du erhälst deine eingezahlten Beiträge, die erwirtschafteten Erträge abzüglich der Kosten des Anbieters. Diese werden dann wie o.g. nachversteuert.
Bei vorzeitiger Vertragskündigung nur das was du eingezahlt hast.
Bei der kurzen Laufzeit und den steuerlichen Gesichtspunkten dürfte er immer noch einen (deutlichen) Nettoverlust haben. Inflation mal ganz außen vor.