Kann ich die Arbeitstelle vor Arbeitsantritt kündigen,, bitte helfen?
Es handelt sich um Zeitarbeit und den BAP DGB vertrag. Dort sind bei mir nur Kündigungsfristen in der Probezeit genannt. Es steht aber auch ..." der Mitarbeiter verpflichtet sich ,eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zu zahlen, wenn er VERTRAGSWIDRIG das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet.. bedeutet das also ich kann vor Arbeitsantritt nicht kündigen ohne eine Strafe zu zahlen??? bitte um Hilfe
3 Antworten
Nicht alles was in Verträgen steht ist automatisch wirksam.
Manche Zeitarbeitsfirmen haben in den ersten zwei Wochen eine Kündigungsfrist von zwei Tagen , da musst Du mal schauen ob das bei Dir auch der Fall ist.
Grundsätzlich ist es möglich, Verträge vor Vertragsbeginn mit den entsprechenden Kündigungsfristen zu kündigen.
Wenn Du also die Kündigungsfrist einhälst, ist das kein Problem.
Ich denke mit der Klausel aber ist gemeint, wenn Du einfach beim Verleiher aufhören würdest ohne wirksam und fristgerecht gekündigt zu haben, das dann eine Strafe fällig ist.
Habe festgestellt, dass so eine Klausel wirksam sein kann.
Schau mal ghier rein:
Die Fristen gelten auch vor Beginn.
Wie Du im Link lesen kannst, sind Vertragsstrafen möglich.
aber was bedeutet der Satz das ich eine Vertragsstrafe zahlen muss wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig vertragswidrig vom Mitarbeiter beendet wird???
Wird in meinem Link erklärt.
Die Kündigungsfrist beträgt vermutlich in der Probezeit 14 Tage zum Monatsschluss. Dann kündige doch jetzt sofort unter Einhaltung dieser Frist. Dann wird es spannend - denn der Arbeitgeber dürfte kein Interesse haben, für nur 4 Wochen einen unmotivierten Mitarbeiter zu beschäftigen, dem für diesen Monat auch noch 2 Urlaubstage anteilig zustehen. Verzichtet er dann auf Dich? ...vermutlich.
Hälst Du dich nicht an diese fristgerechte Kündigung, dann wird die Vertragsstrafe fällig. Das sehen auch die Arbeitsgerichte so. Bei einer fristgerechten Kündigung hat der Arbeitgeber keinen Anspruch mehr.
Vertragwidirg heißt nicht nur ohne Einhaltung der Fristen, sondern auch durch provozieren einer fristlosen Kündigung.
im Vertrag steht das in der Probezeit bei neuanstellung die Kündigungsfrist 1 tag ist.. die ersten 3 monaten ist die Kündigungsfrist 1 woche und dann 2 Wochen bis ende der Probezeit.. ich will aber kündigen bevor ich die arbeit antrete. gelten dann die gleichen fristen wie in der Probezeit??? oder ist dass dann Vertragswidrig?
Du solltest jetzt sofort "zum nächstmöglichen, fristgerechten Termin" kündigen. Die Kündigung ist also vor Beginn möglich, wirkt aber erst mit der kürzesten Frist des Vertrages, gezählt vom ersten Arbeitstag an.. Da der Arbeitgeber durch eine vorzeitige Kündigung etwas mehr Zeit für eine Ersatzanstellung hat, ist das auch nett gegenüber der Firma.
aber gelten die probezeitfristen auch für die Zeit vorm arbeitsantritt??