Kündigen als Beamter ( Versicherungen..)

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Hallo,

in der gesetzlichen Krankenkasse kann man nur wieder aufgenommen werden, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit mit einem Verdienst mit mehr als 400, aber weniger als ca. 4000 Euro brutto hat. §5-7 SGB V  Sonst bleibt man in der PKV und zahlt aufgrund des Wegfalls der Beihilfe einen deutlich höheren Beitrag.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur besteht nicht (da keine Beiträge eingezahlt wurden). Bei Bedürftigkeit der Familie besteht ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei der Arge (man bleibt aber in der PKV).

Die Rentenversicherungsbeiträge werden vom ehemaligen Dienstherrn nachgezahlt, man verliert aber den Pensionsanspruch.

Gruß

RHW

RHWWW  28.03.2011, 04:21

Danke für den Stern!

Also mit der GKV ginge das schon, zumal er sich als Beamter nur zu 50% privat versichert. Wo ich aber Probleme sehe, ist die Rentenversicherung. Sie wird zwar für die Jahre (beide Teile) nachversichert, aber aufgrund des geringeren Bruttos als Beamter, fällt auch die Anwartschaft geringer aus. Anspruch auf ALG1 hätte er zunächst nicht, da er dazu keine Beiträge bezahlt hat.

Aus dem Beamtenverhältnis kann man sich nur entlassen lassen, kündigen kann man da nicht - ist ja schließlich kein Vertrag.

Da du nach § 6, Abs, 1, Ziffer 2 dann nicht mehr zu dem pflichtversicherungsfreien Personenkreis gehörst, müsste dich die gesetzliche KK wieder nehmen. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Das kannst du aber mal bei einer KK erfragen.

Arbeitslosengeld bekommst du keins, da ja auch keine Beiträge in die Versicherung eingezahlt wurden. Die Beiträge werden auch nicht nachgezahlt.

Im Falle einer Entlassung zahlt der Dienstherr m.W. nach die Rentenversicherungsbeiträge für dich nach. Was ich dir nicht sagen kann, ob du dann deinen hälftigen Anteil an den Renteversicherungsbeiträgen auch nachzahlen musst (aber eher nicht, da müsste man ja schon ordentlich was gespart haben).

 

Ein Beamter kann nicht kündigen, er kann nur den Antrag auf Entlassung stellen! Er würde für die bisherige Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht, es wurde ja auch nichts eingezahlt. Demnach wird das ein Fall für das Sozialamt (wenn noch kein neuer Job) .....