Was passiert, wenn man einer Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht unterschreibt?
8 Antworten
Der Vermieter kann auf Zustimmung klagen, wenn Du diese Erklärung nicht unterzeichnest, bzw. durch konkludentes Verhalten Deine Zustimmung gibst.
Der Vermieter wird die Zustimmung einklagen.
Die Frage ist zunächst, ob das Mieterhöhungsverlangen formell überhaupt in Ordnung ist.
Womit wird es begründet? Wann war die letzte Mieterhöhung? Wenn ja, um wie viel Prozent?
Warum wird also nicht zugestimmt?
Bitte den Wortlaut einstellen und meine Fragen beantworten, dann mehr von mir zur Sache.
MfG v. albatros
#bwhoch2, das kann muss man aber nicht so sehen. Wenn sich aus dem Wortlaut des Mieterhöhungsverlangens bzw. seinem Inhalt ergibt, dass es formell unwirksam ist, ist keine Zustimmung zu erteilen. Ein Widerspruch ist ebenso nicht erforderlich.
Allerdings ist m. M. nach die fehlende Zustimmung nicht mit einem Widerspruch gleich zu setzen.
Nichts. Du zahlst weiter die alte Miete.
Hatte ich auch schon.
Naja, dass das immer so einfach läuft, bezweifel ich. Gerade bei "komplizierten" Vermietern, was bei mir zwar nicht der Fall ist.
Läuft aber so weiter, wenn der Vermieter die Erhöhung nicht gerichtlich einklagt, denn das ist das einzige, was er tun kann.
dann wird der vermieter ggf. die miete einseitig erhöhen. du kannst dann mit einem örtlichen mietspiegel prüfen lassen, ob sich died im rahmen der gesetzlich zulässigen mieterhöhung bewegt.
ist die erhöhung unbegründet oder unangemessen, kannst du widersprechen. ich würde mir dann hilfe von einem mieterverein holen.
Absolut falsch, denn 1. kann der Vermieter nicht einseitig erhöhen, er ist immer noch darauf angewiesen, dass der Mieter auch zahlt und 2. läuft der Zeitraum, in dem man zustimmen sollte irgendwann aus und dann braucht bzw. kann man auch nicht mehr widersprechen. Die Nicht-Zahlung der erhöhten Miete nach Ablauf der Überlegungsfrist gilt bereits als Widerspruch.
@albatros: Zur sachgerechten Beantwortung der Frage ist das alles unnötig. Alle diese Fragen muss sich der Vermieter stellen (lassen), wenn er, was bei Versagung der Zustimmung zwingend notwendig ist, die Erhöhung einklagen will.
Kommt die Klage auf den Tisch, kann man immer noch überlegen, ob man nicht doch zustimmt und die nun bereits aufgelaufenen Kosten der Klage übernimmt oder ob man sich als Mieter weiterhin stur stellen will.