Ist eine Mieterhöhung mit falschen Datum gültig?
Hallo liebe Community,
mit Datum vom 05.02.2013 erhielt ich von meinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 588 BGBB.
Im Schreiben wurde - scheinbar versehentlich - angegeben, dass die Mieterhöhung zum 01.09.2011 erfolgt.
Zum besagten Datum bestand jedoch noch gar kein Mietverhältnis. Der Einzug erfolgte erst am 15.01.2012.
An anderer Stelle auf Seite 2 des Schreibens steht folgende Aussage mit dem korrekten Datum "Dementsprechend ergibt sich folgende Berechnung der Netto-Mieter ab dem 01.05.2013."
Die Zustimmungserklärung ist bis zum 30.04.2013 fällig.
Nun meine Frage: Ist die Erhöhung trotz des Fehlers gültig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
1 Antwort
Ja, sie ist es! Zunächst wird sie nur dann wirksam, wenn du zustimmst oder nicht kündigst oder nicht Widerspruch einlegst. Vorausgesetzt, sie ist insgesamt formal korrekt. Es muss zB. eine Begründung angegeben sein, der Verm. muss im Grundbuch eingetragen sein, das MEV muss von allen Vermietern an alle Mieter gerichtet sein.
Da auf Seite zwei das korrekte (gemeinte) Datum steht, dürfte das MEV meines Erachtens wirksam sein, zumal die Logik diesen Schluss eindeutig zulässt. Auch die Zustimmungsforderung ist korrekt datiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Richter das ebenso sähe.
Danke für die Rückmeldung.
Die Frage ist jedoch, ob das Mieterhöhungsverlangen formal korrekt ist, wenn es ein Datum enthält, das in der Vergangenheit liegt.
Wäre es nicht eine Möglichkeit, bis April abzuwarten, um dann auf den Fehler hinzuweisen und ein korrigiertes MEV zu verlangen.
Dann hätte man immerhin Zeit gewonnen.