Ist eine Mieterhöhung mit falschen Datum gültig?

1 Antwort

Ja, sie ist es! Zunächst wird sie nur dann wirksam, wenn du zustimmst oder nicht kündigst oder nicht Widerspruch einlegst. Vorausgesetzt, sie ist insgesamt formal korrekt. Es muss zB. eine Begründung angegeben sein, der Verm. muss im Grundbuch eingetragen sein, das MEV muss von allen Vermietern an alle Mieter gerichtet sein.

blumenkathleen 
Beitragsersteller
 25.02.2013, 09:40

Danke für die Rückmeldung.

Die Frage ist jedoch, ob das Mieterhöhungsverlangen formal korrekt ist, wenn es ein Datum enthält, das in der Vergangenheit liegt.

Wäre es nicht eine Möglichkeit, bis April abzuwarten, um dann auf den Fehler hinzuweisen und ein korrigiertes MEV zu verlangen.

Dann hätte man immerhin Zeit gewonnen.

albatros  25.02.2013, 10:11
@blumenkathleen

Da auf Seite zwei das korrekte (gemeinte) Datum steht, dürfte das MEV meines Erachtens wirksam sein, zumal die Logik diesen Schluss eindeutig zulässt. Auch die Zustimmungsforderung ist korrekt datiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Richter das ebenso sähe.