Mindestmietzeit und Mieterhöhung?
Hallo,
gibt es bei einer Mindestmietzeit von 3,5 Jahren das Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung gemäß Mietspiegel ?
oder wird das bei dem gegenseitigen Kündigungsverzicht über die gesamte Laufzeit ebenfalls ausgeschlossen.
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht
Bei einem Kündigungsverzicht kann der Mieter von seinem "Sonderkündigungsrecht" wegen Mieterhöhung Gebrauch machen.
Aber nur innerhalb der Überlegungsfrist. Danach nicht mehr.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Mietrecht
Es gibt im deutschen Mietrecht keine Mindestmietzeit. Wenn es sich bei dir um einen wechselseitigen Kündigungsverzicht handelt, so kann während seiner Laufzeit selbstverständlich gemäß BGB die Miete erhöht werden.
Das sonderkündigungsrecht gilt bei jeder Mieterhöhung aber nur unmittelbar danach