Was passiert wenn ich Mieterhöhung nicht unterschreibe? Droht eine Kündigung? Bin ich verflichtet zu unterschreiben?

7 Antworten

Eine Mieterhöhung geht vom Vermieter aus, Du unterschreibst nur die Kenntnisnahme. Wenn Du mit der Erhöhung nicht einverstanden bist, mußt Du schriftlich widersprechen, dann würde der Vermieter sicher klagen soweit die Erhöhung gerechtfertigt ist. Du würdest dann den Prozeß verlieren, was Dir zusätzlich Kosten bereitet. Ein Widerspruch hat also nur Sinn, wenn die Erhöhung ungerechtfertigt ist. Dafür gibt es einen Mieterverein, wo Du Dich zuvor erkundigen solltest.

Aylin1981 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 16:45

Danke :)

Natürlich bist du nicht verpflichtet die Mieterhöhung anzunehmen aber damit kann dir der Vermieter auch kündigen. In deinem Mietvertrag sollte ein Passus über Mieterhöhungen festgehalten sein und dem hast du mit deiner Unterschrift zugestimmt.
Die Mieterhöhung ist übrigens auch ohne deine Zustimmung gültig.

albatros  17.04.2018, 01:35
Die Mieterhöhung ist übrigens auch ohne deine Zustimmung gültig.

Du hast (leider) keine Ahnung vom Mietrecht. Eine Mieterhöhung ist nur mit Zustimmung wirksam. Diese darf der Vermieter allerdings einklagen.

Die Form der Zustimmung ist frei wählbar, auch durch Zahlung der Erhöhung ist eine Zustimmung möglich.

Im Übrigen  muss ein Mieterhöhungsverlangen formell korrekt sein (s. BGB) um wirksam zu sein. Es muss entsprechend begründet und schriftlich erfolgen.

Aylin1981 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 16:38

Danke :)

Eine Mieterhöhung muss nicht unterschrieben werden. Eng wird es erst für dich, wenn du nicht zahlst

Aylin1981 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 16:35

Danke auf Ihre Antwort :)

Mieterhöhung ist eine einseitige Willenserklärung.

Die Unterschrift dient eher dem Nachweis, dass du die Erhöhung zur Kenntnis genommen hast.

Ansonsten die üblichen Folgen bei Nichtzahlung der Miete

anitari  16.04.2018, 16:22
Die Unterschrift dient eher dem Nachweis, dass du die Erhöhung zur Kenntnis genommen hast.

Irrtum. Bei Mieterhöhung gem. § 558 ist die Zustimmung des Mieters erforderlich.

Wenn die Mieterhöhung berechtigt/rechtmäßig ist kann der Vermieter deine Zustimmung/Unterschrift einklagen. Die Kosten muß du dann auch noch bezahlen.