Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?
Kommt die Nichtzustimmung zur Mieterhöhung einer Kündigung gleich? Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Einzug in die Wohnung im März 2001? Muß während der Kündigungsfrist die erhöhte Miete dennoch gezahlt werden?
7 Antworten
Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn aus diesem nicht hervorgeht, dass eine Zustimmung erforderlich ist. Der Mieter hat nach Zugang mindestens eine Überlegungszeit bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Mängel in der Wohnung sind keine Berechtigung , die Zustimmung zu verweigern. Schweigt der Mieter und zahlt nicht die höhere Miete, wird die Mieterhöhung nicht wirksam. Stillschweigende Zustimmung liegt nicht vor, wenn die höhere Miete auf Grund vorliegender Einzugsermächtigung für die alte Miete nun die höhere Miete eingezogen wird. Stimmt der Mieter während der Überlegungsfrist nicht zu, kann der Vermieter innerhalb weiterer drei Monate auf Zustimmung klagen. Klagt er während dieser Zeit nicht, müsste er ein neues Mieterhöhungsverlangen stellen. Bei Zustimmung oder Verurteilung zur Zustimmung ist die höhere Miete ab Ende der Zustimmungsfrist zu zahlen. Wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt, hat er ein Sonderkündigungsrecht. Er kann innerhalb der vorgenannten Überlegungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist wird die alte Miete weitergezahlt, nicht die geforderte erhöhte Miete.
Nein. Wenn die Mieterhöhung gerechtfertigt ist (Anheben auf die ortsübliche Vergleichsmiete durch das Anbringen von 3 Vergleichsmieten oder durch Aufzeigen des offiziellen städtischen Mietspiegels) kannst Du nicht ablehnen. Dir bleibt lediglich ein Sonderkündigungsrecht, bei dem Du schneller Kündigen kannst (Ich glaube 1 oder 2 Monate Kündigungsfrist, bin mir da aber nicht sicher)
Wird die Erhöhung der Kaltmiete ohne Angabe von Gründen angekündigt, kannst Du einfach Einspruch einlegen. Dann muss der Vermieter den Anspruch wie obern beschrieben beweisen.
Vermieter hat nicht das Recht, mit der Begründung der Mieterhöhung keine zustimmung erhalten zu haben, zu kündigen.
Aus welchem Grund wird erhöht. Ist renoviert worde, wurde das Haus den Energiestandart isoliert? Dann kann er auch die Miete erhöhen. Aber nur so. Begründung, das NK höher werden zählen nicht, (es sei denn du hast eine Warmmiete) da er ja abrechnet..... Wenn er dich kündigt, und du die Kündigung so hinnimmst, musst du aber keine Mieterhöhung in der K-Frist zahlen. Lass dich beim Mieterbund oder Anwalt beraten
Die Kündigingsfrist ist in dem Mietvertrag geregelt. Eine Mieterhöhung kannst du nur ablehen, wenn du Gründe dafür angibst. z.B. Bauliche Mängel, die trotz mehrfacher ansprache beim Vermieter/Hausverwalter nicht behoben wurden. Aber gehe doch mal zum Mieterschutzbund. Er kann dir da weiterhelfen.
Geh bitte zum Mieterbund und lass Dich beraten, vieleicht hast Du einige Mängel in der Wohnung die erst abgestellt werden müssen.