Mieterhöhung zustimmen?
Hallo Ihr Lieben,
wir haben von unserer Vermietung ein Schreiben bekommen, dass die Miete erhöht wird und müssen ein Zustimmungsschreiben zur Mieterhöhung unterschreiben und zurück senden.
Im Schreiben steht auch, dass Sie vor dem Amtsgericht klagen können, falls wir die Zustimmung nicht zusenden.
Da es meine (unsere) erste Wohnung ist, habe ich nun einige Fragen im Kopf. Ist es normal, dass wir einer Mieterhöhung zustimmen müssen? Was passiert, wenn die Vermietung vor dem Amtsgericht auf Zustimmung klagt? Was würde dann auf uns zukommen?
Ganz lieben Dank im Voraus, falls mir jemand weiterhelfen kann.
Lg Nana
9 Antworten
Es ist Pflicht des Vermieters den Mieter um Zustimmung des Mieters zu "bitten", wenn er die Miete gem. § 558 BGB erhöhen möchte.
Wenn Du nicht zustimmst und auch die erhöhte Miete nicht zahlst kann der Vermieter dich verklagen.
Vorausgesetzt das Mieterhöhungsverlangen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Stelle hier die Begründung des Vermieters ein. Dann kann auch geraten, ob Zustimmung oder Widerspruch. Wann wurde die aktuelle Wohnung übernommen?
Wenn die Begründung in Ordnung geht und auch Höhe und Abstandsfristen, solltest du zustimmen. Wenn die gesetzlichen Vorgaben allerdings nicht eingehalten worden sein, natürlich nicht.
Stimmst du nicht zu, darf der Vermieter auf Zustimmung klagen. Das aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist (drei Monate incl. des Monats, in welchem das MEV zugestellt wurde). Spätestens dann wird sich vor Gericht herausstellen, ob das Mieterhöhungsverlangen formell wirksam war bzw. ist.
Die Form der Zustimmung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann mündlich, per Mail, schriftlich oder durch Zahlung erfolgen.
Der Vermieter wird sich bestimmt sehr freuen, wenn Du problemlos zustimmst.
Fällt die Erhöhung etwas kräftiger aus, als z. B. 10 %, könntest Du dem Vermieter sagen, dass Du mit einer Erhöhung um 5 % jetzt und weiteren 5 % in einem Jahr sofort einverstanden wärst.
Besteht er auf einer kräftigeren Erhöhung, wirst Du Dir das noch ganz gut überlegen. Du könntest dann bis zum letzten Moment warten und dann doch noch durch Zahlung der erhöhten Miete zustimmen oder aber bis dahin mal den Markt prüfen, ob es für Dich eine Wohnung gäbe, die bei einigermaßen gleichen Voraussetzungen wirklich günstiger wäre.
Wenn die Erhöhung gerechtfertigt ist durch Mietspiegel oder Verbesserung solltest Du zustimmen, ansonsten könnte der Vermieter Dich kündigen.
ansonsten könnte der Vermieter Dich kündigen.
Falsch! Vielmehr hat man selbst ein Sonderkündigungsrecht, wenn man nicht zustimmt.
Gut danke, wollte bloß nichts unterschreiben, was mir hinterher Probleme bereitet.