Was passiert, wenn eine Kleingartenanlage komplett verkauft wird?

4 Antworten

Wenn die Pacht ausläuft respektive gekündigt wird, entfällt der Vereinszweck und dieser muss aufgelöst werden, sofern sich keine Ersatzfläche pachten lässt. Gegenüber dem Verpächter besteht hier kein Anspruch auf eine Entschädigung, da die Kündigung oder die Beendigung der Pacht in der Regel im Gegenteil bedeutet, dass der Pächter - hier also der Verein - verpflichtet ist, die Fläche rückstandsfrei und unbebaut zurückzugeben.
Was mit dem Vermögen des Vereins bei Auflösung zu geschehen hat, regelt die Satzung. Die Investitionen der Vereinsmitglieder in ihre Parzellen sind damit verloren, ein Entschädigungsanpruch besteht hier weder gegen den Eigentümer noch gegen den Verein.

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 08:04

Oh nein. Wir sind Studenten und haben es sozusagen als "Wertanlage" gesehen. Eben Geld an welches wir nicht rankommen. Wenn wir das nicht zurück bekommen sind wir pleite. Letzes Jahr erst gekauft und nun alles weg. Umzug steht auch im Raum, da unser Haus, gleich nebenan mit verkauft wurde und wir befürchten wegen Modernisierung raus zu müssen. Letztes jahr wegen einer Eigenbedarfskündigung erst eingezogen. 

Ich kriege die Krise: absolutes finanzielles Desaster.

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 09:04
@KikiLiinka

Ich habe gerade dieses gefunden: 
Eine Kündigungsentschädigung sieht § 11 BKleinG vor. 
Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BKleinG gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Zur Entschädigung ist der Verpächter verpflichtet, wenn der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BKleinG gekündigt worden ist. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 BKleinG ist derjenige zur Entschädigung verpflichtet, der die als Kleingarten genutzte Fläche in Anspruch nimmt. 

Was sagst du dazu? 

FordPrefect  19.05.2017, 13:18
@KikiLiinka

Die Frage der Entschädigung ist in der Tat knifflig. Rein rechtlich habt ihr als Pächter ja keinen Vertrag mit dem Grundeigentümer, sondern der Kleingartenverein als Ganzes. Das Nutzungsrecht für eure Parzelle ist an die Vereinsmitgliedschaft gebunden; so jedenfalls kenne ich dieses System. In der Satzung muss auch stehen, wie Entschädigungsfragen bei Beendgung des Pachtvertrags innerhalb des Vereins geregelt werden. Ist dort nichts zu finden, empfehle ich wegen der nicht unerheblichen finanziellen Tragwite einen Fachanwalt aufzusuchen.

Hintergrund: Wenn der Verein verpflichtet ist, die Fläche zum Kündigungstermin geräumt und bar jeder Bauten respektive Lasten zu übergeben, dann könnte es m.E. sogar zu einer finanziellen Inanspruchnahme der Vereinsmitglieder komen, sollten die Kosten zur Räumung (Altlasten etc.) die Vermögenswerte des Vereins übersteigen.

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 19:28
@FordPrefect

Hmm, also ich werde einfach mal in die Satzung und unseren Vertrag schauen. Da unser Verein über keinerlei Verträge verfügt (die scheinen da wegen Streitigkeiten nicht ran zu kommen und haben wohl selber nichts mehr schriftliches vorliegen, die Pacht läuft seit mehr als 30 Jahre und die Besitzer, eine verstrittene Erbengemeinschaft, macht das ganze zusätzlich kompliziert.) gestaltet sich das irgendwie eh alles schwierig.

Da wir Studenten sind können wir ja beim Amtsgericht um Hilfe bitten und zu guter Letzt noch die Prozesskostenbeihilfe beantragen. Aber erstmal schaue ich nach und mal sehen, was ich so finde... Außerdem ist bis jetzt nichts über den Tisch, wobei sich der potentielle Käufer - die Stadt - die Gärten bereits angeschaut hat. Es heißt, sie wollen Sozialbauwohnungen hinzimmern. Uns dann natürlich nicht zu entschädigen wäre ja schöne Ironie des Schicksals. 

We will see! 

Hab erstmal vielen Dank und drücke die Daumen! :)

es ist nicht dein Garten, du hast ihn auch nur gepachtet, dein Eigentum kannst jederzeit mitnehmen

Es wird keine Entschädigung bezahlt werden

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 09:00

Zum Glück wurde eine Entschädigung bezahlt. Wir haben fast 4000€ bekommen. Also viel viel mehr, als der Garten eigentlich wert war. Glück gehabt!

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 08:36

Aber wie soll ich denn die 60 Jahre alte Kirsche mitnehmen? Der Garten wird ja bei einem Verkauf vom einem Gutachter geschätzt. Der zählt die Pflanzen und rechnet der Wert aus. Deswegen haben wir 1250€ bezahlt. Vorallem die Obstbäume da drauf sind das wertvolle. Und da kann doch niemand verlangen (bzw ist es ja gar nicht möglich) die mitzunehmen. Vor allem: wohin? 

peterobm  19.05.2017, 08:53
@KikiLiinka

du pflanzt in fremde Grundstücke, der Eigentümer kann den Rückbau fordern, 

das Wohin ist einzig dein Problem - du kannst die Bäume nicht mitnehmen - der Vermieter ist nicht verpflichtet dir irgendeine Entschädigung zu zahlen.

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 08:58
@peterobm

Dann bleibt mir also allein über ein richtiges A******h zu sein und möglichst fix den Garten einem anderen armen Schwein zu verkaufen?! 

Wie ungerecht ist das denn? Wir sind noch die mit dem wenigsten Wert.

Aber unabhängig davon bekommt man den Baum nicht versetzt... 

peterobm  19.05.2017, 09:03
@KikiLiinka

gaanz Vorsichtig,

wenn du dem möglichen Käufer den Umstand nicht mitteilst, der Verkauf ist dir bekannt, so kann er Schadensersatzansprüche stellen - Arglistische Täuschung

du zahlst die Summe zurück - es wird Rückabgewickelt 

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 09:10
@peterobm

Ja! Das stilmt und ganz ehrlich?! So was könnte ich auch nicht.. Sa kannst du ja nicht mehr ruhig schlafen..

Guck mal, dass habe ich gerade gefunden:

Eine Kündigungsentschädigung sieht § 11 BKleinG vor. 
Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BKleinG gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Zur Entschädigung ist der Verpächter verpflichtet, wenn der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BKleinG gekündigt worden ist. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 BKleinG ist derjenige zur Entschädigung verpflichtet, der die als Kleingarten genutzte Fläche in Anspruch nimmt. 

was soll da passieren, Pachtverträge werden übernommen. Es kann auch gekündigt werden, da kommt demnächst ein Discounter hin ...

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 08:59

Es stehen nun Wohnblocks drauf. Und ich bin bei Beginn der Baustelle weggezogen.

Dann kann darauf was cooles gebaut werden