Inwiefern kann eine Duldung der Bauaufsichtsbehörde widerrufen werden
Guten Tag,
ich bin gerade in den finalen Schritten ein Grundstück zu erwerben. Jetzt sehe ich im Kaufvertragsentwurf folgendes: "Das Flurstück 385 d ist mit zwei Einfamilienhäusern be− baut. Bei dem Flurstück 386 handelt es sich um eine be− waldete Fläche. Die beiden auf dem verkauften Grundbesitz aufstehenden Häuser wurden seinerzeit als Wochenendhäuser errichtet. Eine Nutzung zu Wohnzwecken wird aber von der Bauf− sichtsbehörde geduldet."
Jetzt ist meine Frage inwiefern diese Duldung widerrufen werden kann, da diese ja von enormer Bedeutung ist.
Vielen Dank für ihre Mühe.
6 Antworten
Häufig ist so eine Duldung an den Eigentümer gebunden, d. h. beim Verkauf kann die Gemeinde ziemlich unproblematisch darauf beharren, dass das Gebäude nicht mehr zu Wohnzwecken benutzt wird. Das heißt für dich also: kein Kauf ohne eine rechtsverbindliuche Ansage der Bauaufsichtsbehörde, dass die Wohnnutzung weiterhin geduldet wird. Sonst siehst du sehr, sehr dumm aus.
Eine Duldung ist die Nachträgliche Genehmigung. Irgendwo gibt es ein Schriftstück vom LRA, die das so wieder gibt. Das sollte dem Kaufvertrag beiliegen. Darin kann man auch lesen, ob es Personenbezogen, Zeitlich begrenzt oder unberenzt ist. Sicherheitshalber in den Kaufvertrag eine Auflassung einbauen, wenn die Duldung erlischt wird der Hauskauf Rück abgewickelt...... Ob es dazu eine fundierte rechtliche Grundlage gibt kann ich ihnen hier nicht nennen. Warten sie bitte, bis Seehausen seinen Beitrag abgegeben hat, das stimmt mit 99,99%iger Sicherheit.
Die Duldung ist im Baurecht nicht personengebunden, sondern grundstücksbezogen auf die dort stattfindende Nutzung. Es müsste eine Duldungsverfügung schriftlich vorliegen. Sie kommt einer Baugenehmigung recht nahe, kann aber i. d. R. zurückgenommen werden. Also, bei Kauf vorlegen lassen und dann zum Kaufvertrag, wie alle anderen Unterlagen zu den Bebauungen auf dem Grundstück. Gehört dazu, wie der KFZ-Brief beim Auto.
KaueferX, eine Duldung wird in Berlin all denen zuteil auf einem Gartengrundstück zu Wohnen, deren Nase der Bauaufsichtsbehörde gefällt. Ich würde dieses Risiko nicht eingehen. Auf gar keinen Fall Wohlwollen erwarten kannst Du, wenn Du eine Person bist, die aus dem Westen kommt. Leider ist das in meinem Bezirk so. DU kannst eine Auflage bekommen, die Wohnhäuser abzubauen, da die gegen geltendes Gesetz erbaut worden sind. Das wird verdammt teuer. Hoffentlich hast Du inzwischen nicht schon Lehrgeld bezahlt.
Eine Duldung wird in unserm Bezirk niemals schriftlich gegeben. Aber sie wird den Neuen Bundesbürgern zurzeit noch stillschweigend zuteil. Das wird sich im Jahr 2020 abrupt änderen. Dann hören die Zuschüsse vom Bund auf. Die Bezirke Städte müssen dann berechtige Einnahmen ziehen! Dann werden die Grundbücher durchforstet werden und ein großes Heulen beginnen! Dieser Kapitalismus wird dann sicher von Betroffenen strikt abgelehnt werden!