Darf mein Fenster einfach zugemauert werden?
Hallo, ich wohne in der Innenstadt im 4.Stock(5.Stock ist Dachboden) eines Mehrfamilienhauses. Ich habe in meinem Wohnzimmer 2 große Fenster, eins zur Südseite und eines nach Westen. Im Westen befindet sich eine Straße und im Süden habe ich erst so 20m Natur und dann ein Nachbargebäude, eine alte Schule oder Uni Gebäude, die schon Ewigkeiten leer steht. Unsere Grundstücksgrenze im Süden endet an der Gebäudemauer. Nun wurde alles im Süden komplett verkauft, also ab unserer Gebäudemauer. Unser Vermieter hat mir nun erzählt, dass nebenan alles abgerissen und neue Mehrfamilienwohnungen mit Tiefgarge und Geschäfte und Bistros etc. gebaut werden soll. Das Gebäude soll direkt an unserer Südseite anschliessen. Die wollen also mein Fenster komplett zumauern. Der Vermieter meinte zu mir er hätte keine Lust auf einen Rechstreit gegen so einen großen Immobilienkäufer um viel Zeit und Geld zu investieren und am Ende nichts dagegen machen zu können(wurde er vielleicht schon Entschädigt und sagt es nur nicht?). Wie ist das den mit mir?, kann ich irgendwas unternehmen, dass die nicht mein Fenster im 4.Stock zubauen? Habe ich wenigstens anrecht auf Entschädigung? Ich habe immer gedacht, dass man sowas nicht darf und das min. 3m Abstand zum Nachbargebäude sein müssen. Was ist hier los??
Bitte um Hilfe
Gruß bopuu
11 Antworten
In Bayern muss die gesamtgröße der Fenster mal 8 die maximale Raumgröße nicht überschreiten. Somit ist eine ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet. Miss das Öffnungsmaß von Putz zu Putz aus, maltipliziere es mal 8 und vergleiche es mit deiner Raumgröße.
Also ich habe ungefähr ein 15m² Wohnzimmer, und das Fenster im Westen das übrig bleiben würde, ist ein Doppelfenster, das wenn ich da von Putz zu Putz die Öffnung messe 170x150cm rausbekomme. Also die Fensterfläche Putz zu Putz ist ungefähr 2,55 m² Mein Wohnzimmer ist 15 m² 15m² : 2,55m² = 5,88 Also ist da Fenster groß genug für den Raum, das sehe ich doch richtig ?
Gruß bpouu
Erstmal Danke an alle tollen Antworten hier, das hilft mir echt weiter! Könntest du aber bitte nochmal erklären, was genau ich ausmessen soll und wie ich das mit der Raumgröße vergleichen soll.
Das einzige was Dir zusteht ist eine Mietkürzung. Der Vermieter muß dan sehen ob er das verhindern will oder nicht, also sich doch mit den "großen" anlegt oder nicht. Einfach Mitglied im Mieterschutzbund werden und die ausrechnen lassen wie viel Du kürzen kannst.
Deinem Vermieter kannst Du raten Mitlied im Haus- und Grundbesitzerverein zu werden um gegen das zubauen anzugehen bzw. eine Entschädigung zu bekommen.
Ich habe immer gedacht, dass man sowas nicht darf und das min. 3m Abstand zum Nachbargebäude sein müssen.
Also ich habe noch nie Reihenhäuser oder Doppelhaushälften mit 3m Abstand dazwischen gesehen!
Wohnräume müssen ein bestimmtes Verhältnis zwischen Fenstergröße, Raumtiefe und Raumfläche haben. Ein Rückbau von Fenstern oder ein Zumauern ist in Wohnräumen nur dann statthaft, wenn die natürliche Belichtung über Fenster trotzdem entsprechend der Normung sichergestellt ist. Das Zumauern Deines Fensters im Giebel dürfte aus Sicht des neubauenden Immobilienhais rechtlich problemlos sein. Je nach boauordnungrechtlicher Einordnung darf durchaus Giebel an Giebel gebaut werden. Denke an die vielen großen Mietshäuser oder die kleinen Reihenhäuser. Eher hat Dein Vermieter ein Problem, da er dort kein Fenster hätte installieren dürfen. Vorschlag: bei der örtlichen Baubehörde anrufen und nach den Mindestfensterflächen für Deinen Fall fragen (die kommen vielleicht auch zu Dir in die Wohnung und schauen sich das an), falls verbleibendes Fenster zu klein Vermieter ansprechen, Kompromiss suchen.
Dagegen was machen kannst du Wahrscheinlich nich. Wenn das Grundstück Praktisch an der Mauer Endet, lässt sich in einer Stadt nich viel gegen machen.
Wenn sich dadurch Allerdings die Lichtverhältnisse in deinem Wohnzimmer Deutlich Verschlechtert, könntest du schon auf eine Geringfügige Mietminderung Bestehen, wegen etwas Wohnkomfort Verlust.
MfG
Da kann, wenn überhaupt, nur ein Anwalt helfen.