Darf mein Fenster einfach zugemauert werden?

11 Antworten

In Bayern muss die gesamtgröße der Fenster mal 8 die maximale Raumgröße nicht überschreiten. Somit ist eine ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet. Miss das Öffnungsmaß von Putz zu Putz aus, maltipliziere es mal 8 und vergleiche es mit deiner Raumgröße.

bpouu 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 14:50

Also ich habe ungefähr ein 15m² Wohnzimmer, und das Fenster im Westen das übrig bleiben würde, ist ein Doppelfenster, das wenn ich da von Putz zu Putz die Öffnung messe 170x150cm rausbekomme. Also die Fensterfläche Putz zu Putz ist ungefähr 2,55 m² Mein Wohnzimmer ist 15 m² 15m² : 2,55m² = 5,88 Also ist da Fenster groß genug für den Raum, das sehe ich doch richtig ?

Gruß bpouu

bpouu 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 14:07

Erstmal Danke an alle tollen Antworten hier, das hilft mir echt weiter! Könntest du aber bitte nochmal erklären, was genau ich ausmessen soll und wie ich das mit der Raumgröße vergleichen soll.

Das einzige was Dir zusteht ist eine Mietkürzung. Der Vermieter muß dan sehen ob er das verhindern will oder nicht, also sich doch mit den "großen" anlegt oder nicht. Einfach Mitglied im Mieterschutzbund werden und die ausrechnen lassen wie viel Du kürzen kannst.

Deinem Vermieter kannst Du raten Mitlied im Haus- und Grundbesitzerverein zu werden um gegen das zubauen anzugehen bzw. eine Entschädigung zu bekommen.

Ich habe immer gedacht, dass man sowas nicht darf und das min. 3m Abstand zum Nachbargebäude sein müssen.

Also ich habe noch nie Reihenhäuser oder Doppelhaushälften mit 3m Abstand dazwischen gesehen!

Wohnräume müssen ein bestimmtes Verhältnis zwischen Fenstergröße, Raumtiefe und Raumfläche haben. Ein Rückbau von Fenstern oder ein Zumauern ist in Wohnräumen nur dann statthaft, wenn die natürliche Belichtung über Fenster trotzdem entsprechend der Normung sichergestellt ist. Das Zumauern Deines Fensters im Giebel dürfte aus Sicht des neubauenden Immobilienhais rechtlich problemlos sein. Je nach boauordnungrechtlicher Einordnung darf durchaus Giebel an Giebel gebaut werden. Denke an die vielen großen Mietshäuser oder die kleinen Reihenhäuser. Eher hat Dein Vermieter ein Problem, da er dort kein Fenster hätte installieren dürfen. Vorschlag: bei der örtlichen Baubehörde anrufen und nach den Mindestfensterflächen für Deinen Fall fragen (die kommen vielleicht auch zu Dir in die Wohnung und schauen sich das an), falls verbleibendes Fenster zu klein Vermieter ansprechen, Kompromiss suchen.

Dagegen was machen kannst du Wahrscheinlich nich. Wenn das Grundstück Praktisch an der Mauer Endet, lässt sich in einer Stadt nich viel gegen machen.
Wenn sich dadurch Allerdings die Lichtverhältnisse in deinem Wohnzimmer Deutlich Verschlechtert, könntest du schon auf eine Geringfügige Mietminderung Bestehen, wegen etwas Wohnkomfort Verlust.

MfG

Da kann, wenn überhaupt, nur ein Anwalt helfen.