Kurz vor Tod Geld abheben
Hallo, ich habe 4 Tage vor dem Tod meines Mannes noch 3000 € vom gemeinsamen Konto abgehoben. Mein Mann befand sich zu der Zeit schon ein paar Tage im Hospitz. Ich musste ja Kontoauszüge über das Vermögen vorlegen u. da waren nur 2 Einträge drauf, u.a. auch die abgehobene Summe. Jetzt wollen die Erben von mir dieses Geld haben u. mit Klage gedroht. Ist das rechtens ? Lieben Dank für Eure Antworten. I.
11 Antworten
Lass mal alles in Ruhe auf Dich zukommen. Zum Zeitpunkt als Du das Geld abgehoben hast, lebte Dein Mann noch. So hat das keinen zu interessieren. Spannend kann es erst ab dem Zeitpunkt des Todes werden. Aber ich denke, dass ihr ein Testament gemacht habt. Wenn also irgendjemand was möchte - soll er fordern. Dann kann man immer noch reagieren. Bisdahin abwarten und Tee trinken. Das Problem haben erstmal die Leute die an das Erbe wollen. Kopf hoch.
Ich habe mal Deine Themen erweitert, damit es auch unsere Experten finden können.
Nachdem ich Deine alten Fragen zu diesem Thema gelesen habe, kannst Du Dich ganz entspannt zurück legen. Sie bekommen lt. Testament nur ihren Pflichtteil und es sind 5 Kinder. Selber, wenn es ihnen zustehen würde, dann reden wir von einer Gesamtsumme von 750 Euro, die durch 5 geteilt werden muss. Allein die Beratungsstunde des Anwaltes wird um die 250 Euro kosten und wird auch nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen. Dann kommt noch das Honorar dazu, was sich nach dem Streitwert richtet. Wenn der Anwalt letztendlich damit droht, Klage einzureichen, dann kannst Du Dir selber einen nehmen (kostest viel Geld) oder Du überweist das Geld mit dem guten Wissen, das die Stiefkinder nichts davon haben werden, denn es bekommt der Anwalt als Honorar. Das Erbrecht ist so kompliziert, das kann immer für oder gegen ausgelegt werden.
bei einem gemeinsamen Konto hast du doch die gleichen Rechte wie dein Mann. Und zu dem Zeitpunkt der Auszahlung hat dein Mann ja noch gelebt.
Und eine Ehefrau bekommt normalerweise doch eh mindestens einen Pflichtteil als Erbe, von daher ...
Was ich noch vergessen habe: bisher drohen sie ja nur mit Klage. Also mir kommt es vor, als wollen sie dich erschrecken. Wenn sie merken, daß du nicht einfach klein beigibst, werden sie wohl nicht so ohne weiteres klagen.
Und worauf wollen sie klagen? Erbschleicherei? Er war dein Mann und noch am Leben. Oder Diebstahl? Es war ein Gemeinschaftskonto ...
Das ist sicherlich wieder eine 'es kommt drauf' an Geschcihte. Wenn du es nur so zum Spaß abgehoben hast wird es sicherlich schwierig. Kannst du nachweisen, dass du das Geld für deinen Mann gebraucht hast, dann sollte es vermutlich keine Probleme geben.
Kläre das besser mit einem Anwalt für Erbschaftsrecht, wenn Du auf der sicher Seite sein willst