Was muss die Gemeinde alles am Grundstück machen wenn die Straße verbreitert wird?
Hallo,
wir bekommen in der nächsten Zeit ein Grundstück überschrieben. Die angrenzende Straße wird verbreitert, weshalb wir der Gemeinde einen kleinen Teil abgeben, so können wir die Straßenbaugebühr abfangen. Meine Frage ist nun: Was muss die Gemeinde am Grundstück machen? Ich habe gehört, dass sie den Zaun zahlen müssen und das Grundstück "abfangen" müssen. Was gehört noch alles mit dazu? Wir haben demnächst ein Gespräch mit den Verantwortlichen und möchten uns möglichst viel Leistungen vorab sichern.
Danke vorab!
3 Antworten
Die Gemeinde muss an und auf Eurem Grundstüpck gar nichts machen, schon gar keinen Zaun sezuen. Verpflichtet ist sie nur, die Grundstückszufahrt benutzbar herzustellen; die Kosten werden dann aber auf die Erschließungskosten umgelegt, die ihr widerum anteilmäßig zahlen müsst.
Nur in dem Kaufvertrag für den Grundstücksstreifen könnte eine Regelung vereinbart worden sein, dass die Gemeinde einen früher vorhandenen Zaun an die neue Grenze versetzen muss. Das muss aber vereinbart sein, sonst müsst ihr den Zaun selber zahlen.
die müssen es dir auszahlen und grundbuchkosten wegen der umschreibung gehört denen ja auch
aber ersteinmal kannst du dagegen eingehen und sagen nein aber wenn es erforderlich ist werden sie es dir abkaufen wollen dadurch hatten viele bauern aufeinmal keine geldprobleme mehr
Schau mal in der für dein Bundesland zuständigen Bauordnung nach....
Seehausen hat Recht!
Die Bauordnung hat damit aber auch gar nichts zu tun!! Völlig unsinnige Antwort!!