Kann man der Gemeinde einen Auftrag stellen, Bäume zu kürzen?
Moin, kann man ganz allgemein bei der Gemeinde eines Ortsverbandes, anfragen ob die Bäume neben unserem Grundstück ein Stück gekappt werden können? Wir haben ab ca 14.30 (je nach Jahreszeit) keine Sonne mehr auf unserem Grundstück.
Beim Kauf des Grundstückes wurde uns vor 12 Jahren als die Bäume noch klein waren, das wir die Bäume selbst pflegen müssen. Heute dürfen wir nur noch die Äste die auf unser Grundstück ragen benscheiden.
Ich hab ehrlich gesagt keine Lust, jedesmal an einen See zu fahren um mich zu sonnen, und auf der Strasse kommt das auch komisch ;)
Grüße
Bademeister
7 Antworten
Beim Kauf des Grundstückes wurde uns vor 12 Jahren als die Bäume noch klein waren, das wir die Bäume selbst pflegen müssen. Heute dürfen wir nur noch die Äste die auf unser Grundstück ragen benscheiden.
Hier in deiner Satzfrage fehlt mir leider ein Detail. Es wurde von euch was? Wurde es verlangt, wurdet ihr nur darum gebeten, oder hattet ihr es schriftlich ? Wenn es ein Schriftstück gibt, dann würde ich die Bäume kappen. Leider habt ihr sie aber bisher nur gepflegt und nie gekappt, und nun habt ihr die Bescherung. Und wenn es ein Schriftstück gibt und ihr die Bäume bisher doch gekappt habt, würde ich nun das auch von der Gemeinde verlangen, denn gekappte Bäume die immer beschnitten wurden, könnten jetzt so blöde wachsen das sie bei Wildwuchs eine Gefahr darstellen, denn sie wurden ja bisher ihren natürlichem Wuchs beraubt. Gebt diese Gründe mal auf der Gemeinde mit an. Ich bin zwar kein Fan von Baumfällungen, aber hier ist etwas total schief gelaufen.
Mfg Vlk`
es gab nie etwas schriftlich, wurde telefonisch vereinbart.
Ruf doch einfach mal bei der Stadt an ..
Rechtlich gesehen ist nichts mehr zu machen, denn die Bäume sind schon seit langer Zeit zu hoch, damit greift die Verjährung. Aber Du kannst ja bei der Gemeinde nachfragen, ob sie Euch nicht entgegenkommen will und sich um einen Rückschnitt der Bäume kümmert?
Um welche Baumarten handelt es sich überhaupt?
anfragen kostet nichts
Wenn die Bäume der Gemeinde gehören muss die Gemeinde die Bäume so behandeln wie jeder Eigentümer. Massgeblich ist das BGB und das jeweilige Landesnachbarrechtsgesetz.
Danach kann man in der Regel nur dann etwas gegen herrüberragende Äste machen wenn dadurch Schäden an Gebäuden oder baulichen Anlagen entstehenoder objektiv unzumutbare Beeinträchtigungen auftreten.
Nein, gegen die Höhe kannst Du nichts unternehmen. Erst wenn ein Gefahrenzustand besteht, die Bäume also bei Sturm umfallen können.
Naja die überragenden Äste darf man ja beseitige, es geht aber um die Höhe der Bäume. Wir bekommen nur noch in den Morgenstunden und am Vormittag Sonne auf unserem Grundstück, ab Mittags nicht mehr. Und da mann ja fleißig Steuern erwirtschaftet, und erst um 16-17 zuHause ist, wars das mit sonnen...
Da kann man echt nichts machen?