Was muss der Vermieter beheben?

4 Antworten

Du hast das Recht auf eine funktionierende Tür, d.h. der Vermieter kann die Tür evtl. auch kürzen lassen.

Du Tür muss gekürzt werden oder in den Angeln, soweit noch Spiel da ist, Fidschenringe zwischengelegt werden.

also meine Bad Tür schleift am Boden und der Vermieter hat den Hausmeister geschickt, der das kurzzeitig behoben hat, nun aber schleift sie wieder am Boden. Der Vermeiter ist doch für sowas zuständig und im notfall muss er eine neue Tür einbauen? Oder reicht dafür eine Tür die am Boden schleift nicht aus?

Nochmal den vermieter über den Mangel informieren.

Eine neue Tür muss er nicht einsetzen lassen, aber den Mangel beheben lassen schon.

MfG

Johnny

hallo,

der Vermieter ist nur dann zuständig, wenn das vor Einzug schon war und es über einen bestimmten Betrag ist. Also eine neue Tür wäre nur dann angebracht wenn wirklich nichts anderes mehr geht. Aber ich habe mich bei meinem Verlobten mal informiert, der ist Maler und Lackierer. Er meinte vielleicht reicht auch schon da einmal mit einem Elektrohobel drüberzugehen. Ansonsten, sollte sowas nicht klappen einfach nochmals den Vermieter ansprechen und nachfragen, weil ich auch sehr gut verstehen kann, dass das einen echt nervt....