Wohnungstür im Notfall aufgebrochen VM verlangt neue viel teurere Tür.
Hi wie schon oben beschrieben hat die Polizei im Notfall unsere Wohnungseingangstür aufgebrochen. Dabei ist das Türblatt und die Zarge Kaputt gegangen. Das Haus gehört einer Genossenschaft ich wohne dort zur Miete. Habe den Schaden der Genossenschaft gemeldet und auch gesagt das ich für eine neue gleichwertige Tür sorge. Als antwort kam nur das Ich da garnix dran machen darf und die eine Firma unter Vertrag haben und nur die diese Tür austauschen dürfen. Habe im Mietvertrag nachgeschaut da steht sowas nicht drin. Um ehrlich zu sein ist da so ein Fall garnicht erst aufgelistet. Nunja habe mich dann letzendlich drauf eingelassen und mir eine Termin geben lassen. Die waren auch vor Ort haben sich das angeschaut und mir ein Kostenvoranschlag gemacht von 1049€ + mwst. Ich war Baff als ich das gesehen hab da die Tür die dort verbaut ist schon ca 20 Jahre alt war und überall zermackt und sowieso schon austauschdürftig war. Die Kosten bestehen aus 800€+mwst allein an Materialkosten. Bei der besagten Tür handelt es sich um eine Klimaschutztür Stufe... Mit Irgendwelchen Dichtungen und Alustangen drinnen. Der Vermieter würde die alten Türen nicht mehr verbauen lassen sondern nur noch die neuen Türen nehmen... Die tür die bei mir verbaut war ist ne ganz einfache eingangstür die es bei jedem baumarkt für 200€ gibt und dazu war sie auch noch ziemlich veraltet. Meine 2 Fragen. Muss ich die Tür von der Firma austauschen lassen? Ich hätte Freunde die mir die Tür kostenlos einbauen. Und wenn der VM darauf besteht die teuere Tür zu nehmen muss er mir dann nicht die Differenz zwischen dem Zeitwert oder Neuwert der alten Tür und der neuen zahlen? Ich danke im vorraus. LG
10 Antworten
Muss ich die Tür von der Firma austauschen lassen?
Ja. Über Instandsetzungen seiner Installationen entscheidet ausschliesslich der Eigentümer selbst :-O
Und wenn der VM darauf besteht die teuere Tür zu nehmen muss er mir dann nicht die Differenz zwischen dem Zeitwert oder Neuwert der alten Tür und der neuen zahlen?
Jein, er kann dir vielmehr nur den notwendigen Ersatz des Türblatts in verbauter Qualität abzgl. Neuwertdifferenz, der Zarge, elektr. Türöffner, Beschlägen, Ausbau- und Montagekosten, Putz-, Maler- bzw. Tapezierarbeiten zzl. Anfahrt und MWSt in Rechnung stellen.
Die tür die bei mir verbaut war ist ne ganz einfache eingangstür die es bei jedem baumarkt für 200€ gibt
Das wage ich zu bewzeifeln. Eine Wohnugsabschlusstür hat mit einer Zimmertür nicht viel zu tun und die Anschaffungskosten dürfte er belegen können.
dazu war sie auch noch ziemlich veraltet.
Und? Inwiefern verändert sich eine Wohnungtür durch jahrelangen pfleglichen Gebrauch? Das ist doch kein Teppich mit Verschleissgrenze :-O
G imager761
>Die tür die bei mir verbaut war ist ne ganz einfache eingangstür die es bei jedem baumarkt für 200€ gibt
*Das wage ich zu bewzeifeln. Eine Wohnugsabschlusstür hat mit einer Zimmertür nicht viel zu tun und die Anschaffungskosten dürfte er belegen können.*
Na ja, mein Wohnungstür ist wahrscheinlich der gleiche die auch der/die FS hat 😚. Ein Gescheiden Tritt und du bist durch! Das hat aber nichts mit einer Zimmertür zu tun 😉. (Aber dafür haben wir ein vernünftige Haustür mit entsprechendes Schloß 👝.) Jetzt hab ich GsD ein ganz lieber Vermieter der wirklich alles zahlt was ersetzt werden muss. Aber im Fall des FS würde ich mit meinen Versicherung in Verbindung setzen. Die können Auskunft geben und werden sich ggf mit der Vermieter auseinander setzen.
Das heisst wenn die tür neu 200 kosten würde aber sie zermackt war würde man das abziehen also mal grob geschätzt sagen wir 150€ Zeitwert. Und dies müsste ich dann nur Zahlen? Wie siehts aus mit dem Einbau? Muss ich die von der Firma mache. Lassen? Die sind echt ziemlich teuer wenn man bedenkt das Freunde mir das Kostenlos machen. Eine Privathaftpflich habe ich schon aber die würden das ja nicht übernehmen da meine schwester allein zuhause war und dort das bewusstsein verloren hat haben die Nachbarn die Tür aufbrechen lassen damit die Rettungssanitäter rein kommen. Das müssen wir ja dann selbst zahlen oder übernimmt das die Versicherung?
Wenn du privat haftpflichtversichert bist, ist hier die Versicherung am Zuge.
Wenn du den Schaden zu verantworten hast, (auch wenn die Maßnahme notwendig war), bist du schadensersatzpflichtig. Diese Pflicht beschränkt sich jedoch auf den Zeitwert der beschädigten Sache.
Hättest du eine private Haftpflichtversicherung würde sie dir in diesem Fall passiven Rechtsschutz gewähren, um eine unberechtigte Forderung abzuwehren. Das würde aber auch jeder Rechtsanwalt tun. Dabei wäre dann der Streitwert der Betrag, der über den Zeitwert der Tür hinaus geht.
Hoffentlich hast du die beschädigte Tür noch, um den Wert belegen zu können.
Dein Vermieter müsste die Beauftragung nach seinen Vorstellungen auslösen und bezahlen. Dir darf er nur eine gleichwertige Tür in Rechnung stellen, muss aber dabei vom Grundsatz "NEU für ALT" Gebrauch machen. D.h., es erfolgt ein Abzug entsprechend der bisherigen Standzeit dieser Tür (Abschreibung).
Fazit: Du musst nur das bezahlen, was dem Vorstehenden entspricht.
Deine letzte Aussage trifft zu. Wenn du nicht eine Privathaftpflicht hast, (der Vermieter darf sich dann selbst mit der Versicherung herumärgern), brauchst du nur den Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen Tür (Zeitwert abgezogen) zu zahlen. Wenn er etwas hochwertigeres will, darf er das selbst löhnen.