Habe ich als Mieter ein Recht auf funktionierende Zimmertüren?
Hallo, ich habe folgendes Problem Ich bin vor in eine Wohnung gezogen, und bei Übergabe wurde festgestellt, dass 2 Zimmertüren im Keller gelagert sind. Nach meinem Einzug habe ich dann beide Türen aus dem Keller hochgeschleppt.
Die Küchentür funktioniert nicht, weil inzwischen (als die Türen im Keller lagerten) Teppich verlegt wurde (im Flur) und die Tür nun so auf dem Boden schleift, dass man sie nur einen kleinen Spalt öffnen kann. Auch funktioniert die Klinke nicht(
Die Wohnzimmertür: Ich brauche die Tür, um Heizkosten zu sparen! Es ist immer eiskalt trotz aufgedrehter Heizung...( Dir Tür aber schließt nicht! Sie bleibt halboffen, denn sie klemmt oben total( Die Vermieterin stellt sich stur, "gemietet wie gesehen" Haha! Für mich ist das ein versteckter Mängel. Das sah man den Türen doch nicht an, als sie im Keller standen und konnte man auch nicht stehenden Fußes ausprobieren!
Habe ich ein Recht auf die Türen?
8 Antworten
Das ist natürlich ein versteckter Mangel, denn Du konntest den Türen im Keller nicht ansehen, ob sie auch schließen. Red nochmal mit der Vermieterin. Stellt sie sich aber auf stur, dann wende Dich einfach an den Mieterbund, die können Dir dann weiterhelfen.
Es ist schon manchmal zum Verzweifeln, immer wieder dieselben Fragen, dabei bräuchte „man“ nur mal im Fundus der Antworten nachzulesen. Aber andere, wie auch ebenso ich, sind geduldig und versuchen trotzdem das Prozedere zu erklären. Der erste Blick ins BGB § 535: „Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten“. Das trifft hier wieder den Nagel auf den Kopf. Ob nun draus eine Mietminderung abzuleiten ist, sei dahin gestellt, ich meine ja, man muss es aber nicht (s. § 536 BBGB). Stelle dem Vermieter eine Frist von 2 Wochen und wenn nichts passieren sollte (das gleich mit ankündigen) beauftragst du selbst einen Handwerker (Tischler) der alles richtet und verrechnest die Kosten mit der künftigen Miete. Das ist dein Recht. Einzige Voraussetzung ist die Anzeige und die Fristsetzung. Reparaturansprüche verjähren übrigends nie (s. Urteil des BGH vom 17.2.2010, nachzulesen in meinem diesbezüglichen Tip hier im Forum). Zur Problemlösung braucht es zunächst tatsächlich weder eines Anwaltes noch des Mietervereines, frühestens, wenn der Vermieter nach der Verrechnung der Kosten eklig werden sollte.
Sie haben ein Recht auf funktionierende Türen! Ihr Gedanke, dass es sich aufgrund der nicht eingebauten Türen und der später erst möglichen Feststellung der Fehlfunktion um einen verdeckten Mangel handelt ist völlig korrekt! Wären die Türen ordnungsgemäß vom Vermieter, so wie sich das auch für eine normale Wohnung gehört, zu der die Türen vorhanden sind, eingehangen gewesen, dann wäre dieser Mangel offenkundig gewesen und Sie hätten Gelegenheit gehabt, den Vermieter um Abstellung dieses Mangels zu bitten.
Der Anspruch auf funktionierende Türe besteht. Hier ist der VM aufzufordern, den Türeinbau fachmännisch vornehmen zu lassen. Ein Handwerker wird entscheiden müssen, was an der Türe zu verändern ist. Der Mieter sollte nie vorhandene Türen selbst zu kürzen, wenn diese durch neuen Bodenbelag schleifen.
Ja hast du. Aber bevor du jetzt eigenmächtig die miete kürzt und dir damit selber ein bein stellst wende die an den mieterbund.
was willst du?
Menschen davor schützen ohne trifftigen Grund Geld für Rechtsberatung jedweder Art auszugeben, so wie Sie dies hier völlig überflüssig angeregt haben.
ihr könnt wohl solche kleinigkeiten nur mit dem mieterbund beseitigen.
ihr könnt wohl solche kleinigkeiten nur mit dem mieterbund beseitigen.
naja dann fehlen mir ihre überflüssigen kommentare bei den 10 anderen die dies auch getan haben!
GRRRR! noch so einer, der nicht allein mit dem Leben klar kommt!