Haftet der Vermieter bei Diebstahl aus Gemeinschaftsräumen?
Hallo,
Heute habe ich festgestellt das jemand die Türe des Fahrradabstellraums ausgerissen hat. Ausgerissen klingt vielleicht brutal, die Tür war an 2 Bolzen aufgehängt, die der Dieb mit einem Bolzenschneider kurzerhand durchtrennt hat.
Wer zahlt mir jetzt mein Fahrrad? Hätte der Vermieter nicht zumindest eine bessere Tür einbauen müssen? Ich habe keine Haushaltsversicherung und die Fahrräder waren auch gut abgeschlossen.
12 Antworten
Natürlich haften wir Vermieter, wenn die lieben Mieter so eine in die mietvertraglichen Vereinbarungen aufnehmen. Was steht denn zu diesem Thema in Deiner Urkunde.
Wenn dort nichts zu finden ist, prüfe, ob Dein Berater/Makler in Regress zu nehmen ist, weil er Dir so etwas nicht angeboten hat bzw. nicht verkaufen wollte.
Ansonsten fällt mir nur das Rathaus ein. Die Damen und Herren Bürgermeister lassen immer wieder sammeln für solche, die Beiträge wie hier in Höhe von rd. 3 bis 5 EUR/Monat sich ersparen.
... für wen muss ich denn hier hell sein, wenn ich lediglich meine Erlebnisse nur bekannt gebe, welche Dir helfen sollen, an Geld zu kommen
Für mich ist das alles kein Problem, denn in meinen Häusern sind die Fahrradkeller von mir nicht versichert worden für Hausrat der lieben Mieter.
Und wer rd. 5 EUR/Monat für eine Hausratversicherung spart, sollte auch den Mut haben seine Patentante oder Mutti einzubinden und ggf. einen Regress prüfen gegen den Berater/Makler, denn der haftet ja letztendlich, wenn er etwas falsch macht.
Mehr braucht der Vermieter nicht zu machen. Es ist auch schon ungewöhnlich, dass der Fahrradkeller abgeschlossen ist.
Wer zahlt mir jetzt mein Fahrrad?
Der Dieb, so er gefaßt würde und über entsprechende Mittel verfügt oder du aus eigener Tasche.
Ich habe keine Haushaltsversicherung
Geiz ist eben nicht geil. Die Prämien für eine Hausratversicherung hast du als Anzahlung für ein neues Fahrrad schon mal gespart :-O
Hätte der Vermieter nicht zumindest eine bessere Tür einbauen müssen?
Welche denn? Es gibt keine unüberwindbare Tür!
Der Vermieter hatte eine abschließbare Tür eingebaut, die auch sehr massiv aussieht. Eine einbruchsichere Tür kannst du nicht verlangen. Die Benutzung des Fahrradkellers geschieht auf eigene Gefahr (Mietvertrag?).
Da die Tür abgeschlossen und gewaltsam geöffnet wurde, handelt es sich um Einbruch. Also Polizei benachrichtigen, Anzeige erstatten.
Ohne eigene Hausratversicherung hast du Pech gehabt.
Da Du keine Hausratversicherung hast, ist das Dein persönliches Pech!
Einfach am falschen Fleck gespart!
Der Vermieter muss hier definitiv nicht für Dein Fahrrad zahlen.
Unser Fahrradkeller ist nicht einmal abschließbar! Es kam allerdings noch nie etwas weg! Du kannst Dein Fahrrad auch in Deinen eigenen Keller oder Deine Wohnung stellen, wenn es so teuer war.
Eine Hausratversicherung sollte man übrigens, ebenso wie eine Privathaftpflicht, immer haben!
Wer sagt das, dass ich sowas immer haben muss? Ich habs nicht und bin ich jetzt tot?
Du musst nicht, aber Du solltest, in Deinem eigenen Interesse!
Im Fall eines Brand- oder Wasserschadens ersetzt niemand Deine komplette Einrichtung!
Es soll ja Menschen geben, die sparen sich Versicherungsprämien und lamentieren dann im Fall eines Schadens!
Für was soll ein Vermieter noch alles haften? Etwas Eigenverantwortung muss ein Mieter schon übernehmen!
Du bist auch einer der denkt extrem cool zu sein, halt mal dein Mund wenn du nix zu sagen hast. Was interessiert dich das was ich mache, die vom Rathaus sollen sich mit deiner Fort bzw.. Ausbildung auseinandersetzen und spenden sammeln denn der hellste scheinst du nicht zu sein