Was kostet eine Grundbuchberichtigung nach Ablauf der 2 Jahresfrist im Erbfall?
Guten Abend,
was kostet in etwa eine Grundbuchberichtigung im Erbfall, wenn die 2 Jahresfrist schon verstrichen ist für eine Immobile im Wert von etwa 250.000€? Ich habe bereits der Tabelle dafür nachgeschaut, doch da wird mit Schlüsseln gearbeitet, also entweder Faktor 1x, Faktor 2x, etc... Woher weiss man seinen Schlüssel? Und noch eine Frage, was ist wenn man "nur" 50% der Immobilie bis jetzt geerbt hat und die andere Hälfte noch im Besitz des ursprünglichen Besitzers ist. Wird die Gebühr für die Berichtigung dann auch nur für 50% erhoben? Vielen Dank.
2 Antworten
Ich weiss nicht, in welche Tabelle du geschaut hast, aber für Grundbuchsachen ist das GNotKG maßgeblich. Hier die KV Nr. 14110 der Anlage 1. Es fällt also eine 1,0 Gebühr an, wobei Tabelle B anzuwenden ist (Anlage 2). Bei einem Wert von 250.000 Euro sind dies 535 Euro. Soll nur die Hälfte berichtigt werden (das geht nur, wenn das Grundbuchamt nicht weiß, dass der eingetragene Eigentümer der anderen Hälfte auch verstorben ist), dann ist die Gebühr aus dem hälftigen Wert zu erheben (125.000 Euro). Hier beträgt die Gebühr 300 Euro. Eine Grundbuchberichtigung ist daher außerhalb der Zweijahres-Frist oft nicht anzuraten, da teuer.
Ja, das ist möglich, es fällt dann für seine Hälfte keine Gebühr an, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren gestellt wird. Nur wenn die Wohnung mit Grundschulden oder dergleichen belastet werden soll, dann ist die vorherige Grundbuchberichtigung erforderlich.
Danke, genau das habe ich gesucht. Ich habe zwar die Tabelle gehabt, aber wusste nicht mit welchem Satz ich rechnen kann.
Noch eine Frage zur Änderung: Ist es möglich im Todesfall unseres Großvaters (der jetzt noch in der Wohnung lebt und dem 50% der Wohnung noch gehören) das Grundbuch gleich komplett berichtigen zu lassen? Also gleich die Hälfte meines Vaters mit eintragen zu lassen. Denn die Gebühren um jetzt die eine Hälfte eintragen zu lassen, sind doch recht hoch. Danke schonmal
Der aktuelle Eintrag in Abteilung I wird gelöscht, und es wird ein neuer Eintrag gemacht, bei dem beide jetzigen Eigentümer zu je 50% eingetragen werden. Dadurch halbiert sich die Gebühr nicht. Die Gebühr hängt vom Wert der Immobilie und der Gemeinde ab. Konkrete Auskunft erhältst Du beim zuständigen Grundbuchamt am Amtsgericht.