Anbau bei den Eltern, Eltern jetzt verstorben nun kein Anrecht auf eigenen Anbau?
Ich habe vor kurzem bei meinem Elternhaus Angebaut/ Aufgestockt. Jetzt sind meine Eltern sehr plötzlich verstorben und im Grundbuch steht meine Mutter als Eigentümer und ich als Schuldner für den Anbau. Meine Schwester die ein eigenes Haus besitzt sagt jetzt das Sie Anspruch auf die Hälfte des gesamten Objektes hat, da ich ja nicht als Eigentümer des Anbaus sondern nur als Schuldner im Grundbuch stehe und somit das ganze Haus zählt. Kann es sein, das der von mir bezahlte Anbau in die Erbmasse fällt? Leider ist kein Testament vorhanden sodass wir alles über einen Erbschein regeln müssen. Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Ihrer Schwester steht der gleiche Erbanspruch an dem Objekt zu, wie Ihnen auch! Sie stehen nicht als Schuldner im Grundbuch, sondern es ist ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen, welches ein Darlehen bei einer Bank absichert, bei dem Sie alleine als persönlicher Schuldner haften. Kuriosesr Weise stehen die Rückgewähransprüche aus dieser Grundschuld im Gegensatz zu einer Hypothek beim eingetreten Erbfall den Erben zu gleichen Teilen zu. Sie können also auch über eine evtl. Neuvalutierung dieses Rechtes zu keiner Zeit Honig saugen, da in einem solchen Falle alle Erben dem zustimmen müßten. Kommt die belastete Immobilie hingegen unter den Hammer, dann entstehen für die Beteiligten zu gleichen Teilen Ansprüche gegenüber dem Darlehenschuldner. Sie würden in dem Falle zu einem Drittel anteil Gläubiger an der eigenen Forderung, während Sie den beiden anderen Dritteln die Summe aus einer evtl. Inanspruchnahme schulden würden. Also schön brav auf Ihren eigenen Bau voll weiterbezahlen, der Ihnen nur zu 1/3-Anteil gemeinschaftlich gehört. Sie haben echt die A.rschkarte gezogen, weil Sie sich vor Investitionsbeginn nicht im Grundbuch haben absichern lassen, was z.B. über ein Nießbrauchrecht zu Ihren Gunsten, den Anbau betreffend, ohne weiteres möglich und einfach gewesen wäre. Es bleibt Ihnen aber die Möglichkeit sich Ihre Leistung von den beiden anderen Erben ohne dinglichen Anspruch aber in zivilrechtlicher Hinsicht bezahlen zu lassen. Dazu muss ein Gutachten erstellt werden und ggfs., wenn keine Einigung erzielt werden kann, geklagt werden.
Als Schuldner im Grundbuch? Stehst du da nicht ewentuell eine Grundschuld auf deine Name drin, den das ist was völlig anders. Mach einen Termin bei einem Notar, der kann dir das helfen und ist im allgemeinen billiger als ein Anwalt.
Beim Thema "Erben" trennt sich die Spreu vom Weizen. Keine Ahnung, wie kommunikativ ihr in eurer Familie seid - wieviel deine Schwester vom und über den Anbau weiß - wenn sie sich quer stellt, dann hilft nur noch ein Anwalt. Beim Erben hört der gesunde Menschenverstand auf und es zählt nur noch, was nach dem Gesetz Bestand hat. Such schon mal deine Rechnungen und die Belege für die Zahlungen zusammen ...