Möchte Gartengrundstück verkaufen.Was muss ich beachten
Ich habe letztes Jahr ein Haus und ein seperates Gartengrundstück gekauft.Jetzt will mein Nachbar mir mein Gartengrundstück abkaufen.Über den Preis sind wir uns schon einig.Da das Haus und der seperate Garten Vollfinanziert wurde über eine Bank stellt sich jetzt die Frage ,ob ich die Bank informieren muss wenn ich das Grundstück verkaufen möchte oder ob ich direkt zum Notar gehen kann?
6 Antworten
Wenn die Bank eingetragen ist, musst du sie fragen. Wahrscheinlich ist es sogar so, dass, sie nicht mit einem Verkauf einverstanden ist wenn du das Geld nicht zur Rückzahlung des Kredites benutzt.
Wenn du dir z.B. mit dem Geld ein Auto kaufen willst, kannst du das vergessen.
Überlege/überprüfe auch mal, ob das Gartengrundstück nicht plötzlich ein Baugrundstück geworden ist. Dann wäre es nämlich wesentlich mehr wert und dein Nachbar wird sich freuen. Vielleicht weiss er auch mehr als du :-))
Die Bank brauchst du nicht zu informieren, du kannst zum Notar gehen, es sei denn, du hast Grundschuldeinträge. Der Notar wird aber auch die nötigen Informationen geben.
Wenn du aber dann mit dem Verkaufserlös deine Schulden tilgen möchtest, dann solltest du die Bank informieren.
Falls du Grundschulden hast, die können stehen bleiben und tun keinem weh. Es ist oft besser, man lässt sie stehen für spätere Kredite. Somit sparst du Gebühren.
Du musst auf jeden Fall vorher zur Bank.
Wenn ich das richtig verstehe hat der separate Garten auch ein eigenes Grundbuch. D.h. die Finanzierung ist dort auch eingetragen.
Die Bank würde sowieso informiert werden und soll dich aus der Gesamthaft entlassen. Das würde bdeuten, dü müsstest einen Teil an die Bank zurückzahlen, damit sie die die Löschungsbewilligung gibt.
Und du würdest ziemlich blöd dastehen, wenn der Kaufpreis nicht ausreicht.
Also ab zu Bank und klären.
Die Bank muss in jedem fall informiert werden, da das Grundstück ja ein Teil der Besicherung des Kredites ist. Und die Bank wird ohnehin an erster Stelle stehen im Grundbuch stehen, so das du die Genemigung sowieso benötigsts.
du musst dich erst mit der bank abstimmen, denn ohne zustimmung desjenigen, der das grundpfandrecht eingetragen hat (also der bank) geht da gar nichts.
erst mit der zustimmung gehst du zum notar.