was kann mir mein Vermieter nach auszug in Rechnung stellen

6 Antworten

Gab es ein Übergabeprotokoll bzw. war vereinbart, dass du den neuen Teppichboden zahlst?

Dazu gehört nun mal auch das entfernen der alten und verlegen der neuen.

Warum wolltest du die alte haben? Hattest du diese bezahlt? Wenn nein, steht sie dir auch nicht zu.

Für solche Fälle hat man z.B. eine Hundehaftpflicht.

Wenn du bzw. dein Hund den Schaden verursacht  hast und den Schaden nicht bei Ende es Mietverhältnisses selbst reguliert  hast, dann kann er das Entfernen und Neuverlegen eines qualitativ  gleichwertigen Teppichbodens verlangen - und den alten Boden muss er dir nicht anbieten oder fragen ob du Verwendung dafür hast. Ich gehe davon aus, das der Schaden bei der Wohnungsabnahme beanstandet wurde. Allerdings kann ein Abzug neu für alt (wie lange war der alte Teppichboden in der Wohnung?) gemacht werden. Dies solltest du mit deinem Vermieter klären - wäre es ein Haftpflichtschaden, würde die Versicherung genauso einen Abzug neu für alt machen!

Der Fall liegt beim Datum an dem das Wohnungsübergabeprotokoll zwischen Mieter und Vermieter unterschrieben wurde: Hat der Vermieter den Fleck festgestellt bevor er das Übergabeprotokoll unterschrieben hat, hat er das Recht auf Beseitung aller Mängel. Nachdem der Vermieter das Übergabeprotokoll unterschrieben hat, besagt dies daß er die Wohnung gesehen hat und keine weiteren Mängel mehr vorhanden sind. Das heißt: nach seiner Unterschrift darf er dir sowas auch nicht mehr in Rechnung stellen

mel1962 
Beitragsersteller
 20.04.2011, 18:48

Das ich die Auslegware bezahlen musste das wusste ich aber mir geht es darum kann er sie einfach entsorgen und mir das legen der neuen in Rechnung stellen?

guterwolf  20.04.2011, 18:51
@mel1962

wenn ihm die alte gehört, kann er sie auch entsorgen und die neue legt sich ja nun nicht von allein....

anitari  20.04.2011, 18:53
@guterwolf

wenn ihm die alte gehört, kann er sie auch entsorgen und die neue legt sich ja nun nicht von allein....

genau

ElNinjo70  20.04.2011, 19:04
@anitari

so isses :) er kann mit seiner Auslegeware machen was er will :)

1. Muß der Mangel auf dem Teppich bei der Wohnungsübergabe beanstandet worden sein.

    Sonst kann eine Forderung hieraus nicht gestellt werden.

 

2. Wurde dies vorher schon beanstandet, so müssen bei Auswechslung nicht die

    gesamten Kosten sondern nur der anteilige Zeitwert übernommen werden. Der

    natürliche  Verschleiß der Auslegeware (dieser ist vom Vermieter zu tragen) wird 

    üblicherweise mit  max. 12 Jahren angesetzt.  Wurde die

    Auslegeware (Nachweis) z.B. vor 6 Jahren verlegt, hast Du also nur 50 % der Kosten

    zu übernehmen.

 

Wenn der Vermieter die Übergabe so akzeptiert und unterschrieben hat, kann er keine Forderungen an Dich stellen.