Pauschalbetrag für Malerkosten nach Auszug (unrenovierte Wohnung)?
Mein ehemaliger Vermieter besteht darauf, 180€ Malerkosten in Rechnung zu stellen. Die Wohnung wurde weder vor Einzug noch nach Auszug gestrichen bzw. in sonstiger Weise renoviert.
Im MV steht: "Jährlich werden 60€ berechnet, d.h. bei 3 Jahren 180€, bei 5 Jahren 300€. Bei einer längere Mietdauer bleibt es bei 300€."
Laut Mieterverein ist die Klausel allerdings ungültig, auch wenn ich den Vertrag unterschrieben habe. Dies habe ich dem Vermieter bereits mitgeteilt, er besteht aber auf die 180€. Leider hat der Mieterverein momentan Betriebsurlaub, weshalb ich erstmal eine Weile keine Antwort erhalten kann…
Hat der Mieterverein Recht, dass ich die Kosten nicht bezahlen muss? Könnten Sie mir eventuell etwas zukommen lassen, dass ich dem Vermieter weiterleite, um ihn darauf aufmerksam zu machen? Ein Paragraph, auf den ich mich berufen kann oder ähnliches?
9 Antworten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Mieter nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, falls sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben (Az. VIII ZR 185/14). Wie wäre es damit?
Oder damit: Eine Quotenregelung, wo der Mieter unabhänig vom Zustand der Wohnung eine pauschale Summe zahlen muss, ist ungültig, sagt der BGH VIII ZR 242/13
Wenn der Vermieter sein Geld sehen will, muss er klagen und den Urteilen des BGH sehe ich kaum Chancen.
Das sind so die Standart- Abzockdinger. Warte ab bis der Mieterschutzverein wieder da ist und lass die dann machen, die wissen was sie tun. Bezahl nichts, und wenn es zur Klage kommt, dann kommt es zur Klage. Wenn der sich nen Anwalt nimmt, wird der deinem Vermieter schon sagen, dass das nicht rechtens ist und das er die Klage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren wird.
Glaube dem Mieterverein, würde es aber wegen 180,--€ zu keinem Prozess kommen lassen. Es könnte für Dich teurer werden
Muß aber jedem Anwalt zunächst Vorrauszahlung machen
WArum soll der Mieter klagen, wäre doch dumm. Er zahlt nicht und gut ist. Soll der Vermieter klagen.. und verlieren.
Der Vermieter will es von der Kaution abziehen und nur den Rest der Kaution erstatten. In diesem Fall muss der Fragesteller seinerseits klagen, falls der Vermieter trotz Mahnung sich weigert, die volle Kaution zurück zu geben.
Weil der VM seinen vermeindlichen Anspruch von der Kaution einbehält?
Ja, das klingt ziemlich nichtig, § kann ich dir aber auch nicht bieten.
Aber das spielt keine Rolle, weil du eh klagen musst, den Vermieter wird nicht interessieren, was du schreibst.
Ich würde vielleicht schreiben, dass seine 60€ den Charakter einer Instandhaltungspauschale haben, aber Instandhaltung mit dem Mietzins abgegolten ist.
Könnten Sie mir eventuell etwas zukommen lassen, dass ich dem Vermieter
weiterleite, um ihn darauf aufmerksam zu machen? Ein Paragraph, auf den
ich mich berufen kann oder ähnliches?
Ja, da antwortet man kurz und bündig per Einwurfeinschreiben:
"... Ihre Forderung über 180 EUR Malerkosten vom (Datum) weise ich als unberechtigt zurück.
Die ihr zugrunde liegenden „Quotenabgeltungsklausel“, wonach ich als Mieter eines Wohnraummietvertrages für den von mir genutzten Zeitraum eine quotenmäßige Entschädigung hinsichtlich der zukünftig noch durchzuführenden Schönheitsreparaturen an sie zu zahlen habe, ist formularmietvertraglich unwirksam vorgegeben, s. BGH-Urteil vom 18.03.2015, Aktenzeichen: VIII ZR 242/13."
G imager761
Nein, das ist ziemlich sicher, das wird für den Vermieter dann teuer, für die 180€.
Ich würde klagen, ohne mit der Wimper zu zucken.