Spülmaschine kaputt, gleichwertiger Ersatz?

9 Antworten

und haben eine 25 Jahre alte Einbauküche die nicht Bestandteil der Miete ist.

Was hat dann dein Vermieter mit der Spülmaschine zu tun?

AdleraugeRalf 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 18:39

ist Eigentum des Vermieters

isebise50  01.03.2018, 18:41
@AdleraugeRalf

Dann ist sie doch Bestandteil der Miete und der Vermieter ist für Ersatz/Reparatur zuständig.

Maleficent666  01.03.2018, 18:38

Wenn die Küche bei Mietbeginn drinne war. Gehört sie dem Vermieter.....

Frage den Vermieter. Es macht keinen Sinn, ein defektes Teil einzulagern.

Diese Einbauküche gehört dem Vermieter. Deshalb ist es seine Aufgabe sich darum zu kümmern und geht euch nix an.

Ich gehe richtig der Annahme die Küche war in der Wohnung?

Ihr habt nur Kleinreperaturen auszuführen und die spülmaschine kostet definitiv mehr

Hallo, wir sind seid 8 Jahren Mieter und haben eine 25 Jahre alte Einbauküche die nicht Bestandteil der Miete ist.

ist Eigentum des Vermieters

Was denn nun? 

Entweder die Küche war drin und wurde Dir nicht vom Vormieter explizit überlassen; dann gehört die Küche dem Vermieter; auch wenn sie nicht im Mietvertrag steht.

In dem Fall muss der Vermieter für Ersatz sorgen.

Hast Du die Geräte vom Vormieter übernommen, dann gehören sie Dir und Du kannst bzw. musst Dir neue Geräte kaufen, die Du dann bei Auszug mitnehmen kannst.

imager761  04.03.2018, 06:38

Oder es handelt sich um eine unentgeltiche Gebrauchsüberlassung, eine Leihe, bei der der M die gewöhnlichen Rparaturkosten trägt, der VM aber keinen Ersatz schuldet.

In deiner Frage hast du geschrieben, dass die Küche nicht zur Miete gehört. Aber aus deinen Kommentaren ergibt sich etwas anderes. Nämlich dass die Küche bei eurem Einzug drin war und sie dem Vermieter gehört. Das ist wichtig zu unterscheiden, weil somit gehört die Küche sehr Wohl zur Miete der Wohnung dazu, egal ob sie extra im Mietvertrag mit drin steht oder nicht.

Daraus ergibt sich, dass du keine neue Spülmaschine besorgen oder bezahlen brauchst. Das muss der Vermieter machen. Er muss allerdings keine neuwertige nehmen, er kann auch eine Gebrauchte beschaffen, hauptsache eine die funktioniert.

Du solltest den Defekt daher deinem Vermieter melden und ihn bitten, sich darum zu kümmern.

imager761  04.03.2018, 06:31

Diese Logik erschliesst sich mir nicht und übersieht die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, eine Leihe, nun völlig.

Hier hat der M die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache zu tragen, also die Reparaturkosten der Spülmaschine selbst zu zahlen.

Renick  04.03.2018, 07:54
@imager761

Das ist nicht mehr als deine eigene persönliche Logik und Meinung. Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller deswegen der Meinung ist, die Küche gehört nicht zur Mietsache, weil sie nicht im Mietvertrag aufgeführt ist.

Und wenn die Küche nicht im Vertrag aufgeführt ist, dann gehört sie im Zweifel zur Mietsache dazu. Wäre es eine Leihe, dann müßte mit Vertrag dabei stehen zur unentgeltlichen Überlassung oder ähnlich. Das hätte der Fragesteller bestimmt erwähnt, wenn das dabei stünde.

@Adlerauge: Es wäre hilfreich, wenn du nochmal schreibst, warum die Küche nicht Bestandteil der Miete sein sollte? Was steht dazu im Vertrag? Dann ließe sich das Mißverständnis mit Leihe und Mietsache aufklären.