Hat der Vermieter das Recht, das Verlegen von Laminat zu verbieten?
Was passiert, wenn man ohne Zustimmung des Vermieters Laminat verlegt? Kann er dieses Verbieten, auch wenn man nach dem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellt?
12 Antworten
Hi, es kann den Nachbarn stören: laminat "klackert". Du kannst laminat verlegen, ist keine dauernde bauliche Veränderung. Sorge aber für gute Trittschalldämpfung. Sonst gibts womöglich Punk vom Vermieter. Der Vermieter sollte daher besser zustimmen. Siehe Link. Gruß Osmond http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laminat.htm Zitat: Mietrechtliche Rückbaupflichten
Ohne Zustimmung des Vermieters sollte sich kein Mieter zur eigenmächtigen Ausführung solch umfangreicher Baumaßnahmen entschließen. Das Amtsgericht Hamburg hat in der einzigen bisher zu diesem Thema vorliegenden Entscheidung (siehe unten) angenommen, dass solche Arbeiten noch vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt seien, und zwar auch dann, wenn die Zimmertüren dazu gekürzt werden müssten. Wäre die Verlegung nicht mehr als vertragsgemäßer Gebrauch anzusehen, dann wäre der Mieter zum sofortigen Rückbau verpflichtet. Der Mieter ist beim Auszug verpflichtet, alle vorgenommenen baulichen Änderungen restlos zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (vollständiger Rückbau!). Das gilt auch für Fußbodenbeläge (OLG Frankfurt , Urteil vom 15. Februar 2001, Az: 1 U 190/99). Wurden die Zimmertüren verkürzt, so sind die Wohnungstüren zu erneuern, AG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 1998, Az: 39A C 114/98. Wenn der Mieter dann bei Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich dieser Wohnung einer Aufforderung zur Entfernung des von ihm verlegeten Laminatfußbodens nicht nachkommt, wäre er zum Ersatz der durch den Rückbau erforderlichen Kosten im Rahmen des Schadenersatzes verpflichtet (OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2001, 319f.; AG Warendorf WM 2001, 488f.; T. Eisenhard, WM 1998, 447ff.) AG Brandenburg, Urteil vom 1. April 2003, Az: 32 C 181/00. Zum Schadensersatz gehört auch der Mietausfall, den der Vermieter dadurch erleidet, dass er die Wohnung erst verspätet weitervermieten kann.
an alle, die mir geholfen haben: meine frage hat sich eigentlich niemals gestellt; es handelte sich um eine FEHLINFORMATION durch den jetzigen mieter. dennoch: ich bin um einiges klüger geworden:normen im schallschutz, whgs.-türen erneuern, schadensersatz wg.mietausfall etc. danke!
vielen dank für deine ausführliche antwort. die muß ich mir noch in ruhe durch den kopf gehen lassen. danke, toll!
Grundsätzlich verbieten kann er das nicht. Nur, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der verlegte Bodenbelag störend auf andere wirkt, bzw. Normen im Schallschutz nicht eingehalten wurden, z.B. durch billigen od. minderwertigen Trittschallschutz, beginnt der Ärger. Die Rückbaupflicht, die ein anderer hier so schön abgepint hat, sollte auch nicht vernachlässigt werden. Es geht dabei nicht nur um das Entfernen des Laminates. Fußleisten müssen ggf. instand gesetzt oder wieder montiert werden, zu kurze Türen müssen evtl. ganz ersetzt werden bzw. angepasst. Es ist also gar nicht so einfach den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Laminatboden ist nicht unkritisch zu bewerten in Mietwohnungen. MfG
kann er nicht. aber dann passt bitte auch die zargen nicht dem boden an und stellt den alten zustand wieder her.
Nein. Das Laminat lässt sich rückstandsfrei entfernen und beschädigt nichts beim Verlegen. Der Vermieter braucht also gar nicht zustimmen.
Wenn jamand unter Dir wohnt, kann er sich durch die Trittgeräusche, die beim Laminat sehr hoch sind gestört fühlen. Vielleicht ist das die Überlegung deines Vermieters!
ja,das meint er. aber eine wohnung OHNE laminat,also nur mit teppichboden oder pvc-belag, lässt sich doch kaum vermieten. bisher hatten ALLE wohnungen, die ich besichtigt habe, laminat oder parkett.
vielen dank für deine ausführliche antwort. ich werde sie mir nochmal in ruhe durch den kopf gehen lassen. toll!