Darf der Vermieter Reparaturkosten nach Kautionsrückzahlung in Rechnung stellen?
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Vermieter schickt mir ein Schreiben, in dem hervorgeht, dass mir die Kaution in voller Höhe zurückgezahlt wird. Ebenfalls steht in diesem Schreiben, dass die Kaution auf mein Mietkonto gezahlt wird, um die offenen Mietschulden zu begleichen. Nach ein paar Monaten bekomme ich vom Vermieter eine Rechnung über Reparaturen etc. in Höhe von über 2.000,- €. Ist das rechtens?
4 Antworten
Nein, natürlich ist das nicht richtig was da "abgelaufen" ist, es sei denn, du wurdest vorher schriftlich darüber informiert, dass Reparaturkosten in dieser Höhe anfallen und es auch rechtens ist, dass du diese Kosten übernehmen musst, weil du diese Schäden verursacht hast. Leider versuchen immer wieder die Vermieter in betrügerischer Absicht die von den Mietern gezahlte Kaution einzubehalten. Lasse es dir nicht gefallen wenn du diese Schäden nicht verursacht hast. Falls der Vermieter dir die Kaution nicht freiwillig zurück zahlt, wirst du ihn verklagen müssen. Gehe zu einem Anwalt und lasse dich beraten, kannst du dir keinen Anwalt leisten, gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht und beantrage Prozesskostenhilfe.
Nein, meiner Ansicht nach hat der Vermieter keine Aussicht auf Erfolg mit seiner Rechnung. Aber, versuchen kann er es ja. Du hast das Übergabeprotokoll mit den damaligen Mängeln, somit ist die Angelegenheit für dich erledigt. Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht mehr mit dem Vermieter unterhalten und auf seine Rechnung oder weitere Schreiben, Anrufe oder ähnliches nicht reagieren. Will er was von dir, dann müßte er dich verklagen und das wird er sich nach eventueller Rücksprache mit einem Rechtsanwalt schon überlegen. Auch im Falle einer Klage hast du m.E. nach nichts zu befürchten.
Die Rückgabe der Mietsicherheit als Geldbetrag vom Vermieter an den ehemaligen Mieter ist nicht gleich zusetzen mit dem Verzicht des Vermieters auf Bezahlung von Reparaturkosten, die der ehemalige Mieter zu verantworten hat. Der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit, solche Kosten dem ehemaligen Mieter anzulasten, bevor die Kaution zurück gegeben wird. Darauf hat hier der Vermieter verzichtet. Das die Forderung des Vermieters mittels Rechnung sich in gleicher Höhe wie die Kaution beläuft, lässt auf einen Betrugsversuch des Vermieters schließen. Der Rechnung ist in voller Höhe zu widersprechen und die Rechnung als Dokument dem Vermieter zur Entlastung des Mieters zurück zu schicken. Die Rechnung verpflichtet n i c h t zur Bezahlung. Weiterer Gang der Rechnung: Der Vermieter mahnt, der Vermieter mahnt gerichtlich - hier muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang erneut widersprochen werden, der Vermieter klagt auf Zahlung der Rechnung und verliert in der Verhandlung, verzichte nicht auf einen Rechtsanwalt, sollte es zu einer Klage kommen>> siehe Prozeßkostenhilfe.
Wann wurde die Wohnung an den V. zurückgegeben? Wann hat er die Rechnung geschickt? Was ist der Mangel an der Badtür? Wie tief ist die Scharte im Laminat? Ist das evtl. nur ein Kratzer und damit normale Gebrauchsspur? Was steht zu Schönheitsrep. im Mietvertrag? Sind die "Mängel" im MV nur als Zustand aufgeführt oder hast du mit Unterschrift dich bereits im Überg.-protokoll verpflichtet die beiden"Mängel" zu beseitigen auf deine Kosten? Gab es dafür eine Fristsetzung? Bitte beantworte diese Fragen, dann lässt sich mehr dazu sagen bzw. raten.
wurde eine mängelliste erstellt? wurden schäden beim auszug vermerkt --------?
Auf dem Übergabeprotokoll stehen zwei Mängel ( Badtür und Kratzer im Laminat)
In der Rechnung allerdings werden unter anderem Berechnet: - neue Toilettensitz ( bei Auszug habe ich selbst einen neuen besorgt) - neuer Duschschlauch ( war nicht defekt) - Malerarbeiten komplette Wohnung ( habe alles selbst geweißt) - Reinigungsarbeiten nach Reparatur... etc.
die mängel die nachträglich verrechnet wurden darf er dir nicht in rechnung stellen beim leichten kratzer gelten sie als abnutzerscheinungen.droh im mal mit dem anwalt ansonsten melde dich beim mieterschutzverband.
die rechnung jah nicht bezahlen------- rechtsforschlag wählen.
okay ich werde das mal auf diesem Wege versuchen... vielen dank für den Rat
a- du bist ausgezogen und er hat keine mängelliste erstellt. muss er dir beweisen das du die schäden verursacht hat ergo sein pech...... fall b- er hat ne mängelliste gemacht du hast unterschrieben du musst zahlen lass dir aber eine kopie zukommen ob der betrag die reperatur rechtens ist. fall c es besteht eine mägelliste vor einzug plus eine nach auszug-------du musst nur das bezahlen was nicht durch normale abnutzung entstanden ist---- und was zu revoieren ist im mietvertrag zb wände streichen ist ja verschieden. fall d du bist ohne wohnungsabgabe einfach ausgezogen ..... dann hast du ziemlich pech gehabt.
in jedenfall muss ersichtlich sein für was die reperaturen sind-----------
Die Kaution habe ich zurückbekommen und danach kam erst die Rechnung. Eine Vorherige Ankündigung auf die Rechnung gab es nicht. Von 20 aufgeführten Kostenpunkten in der RE sind nur zwei Schäden (Scharte im Laminat; Badtür), die im Übergabeprotokoll vermerkt wurden.
Die Kosten dafür wollte ich über eine Hausrat/Haftpflicht laufen lassen. Dann kam die Zahlung der Kaution. Ich bin also davon ausgegangen, wahrscheinlich fälschlicher Weise, dass die Sache gelaufen ist und habe es nicht über die Versicherung laufen lassen. Dann kam die Rechnung. Widerspruch werde ich auf jeden Fall gegen div. Posten auf der RE einlegen. Aber darf die Vermietung mir überhaupt eine RE stellen, nachdem die Kaution komplett zurückerstattet wurde?