Vermieter behindert Auszug
Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen und befürchte, dass mein Vermieter das Hoftor für den Umzugswagen nicht öffenen wird. Leider kann man mit ihm auch nicht reden, da er nicht dazu bereit ist. Kann ich einen Schlüsseldienst beauftragen der das Tor öffnet und die Kosten meinem Vermieter in Rechnung stellen?
8 Antworten
Sicher nicht, das wäre Hausfriedensbruch, das macht kein Schlüsseldoenst; und wenn überhaupt, müsstest Du das bezahlen. Es sei denn, der Hof stünde Dir laut Mietvertrag auch zur Verfügung. Dann hättest Du aber wohl einen Schlüssel.
welchen Grund sollte er haben deinen Auszug zu behindern??
hast du vielleicht noch Schulden bei ihm?
Durch eine normale Hoftür (ist um 1 m breit) kommt man mit Möbeln. Ist zwar etwas umständlich, aber es geht.
Ist die Hofnutzung Teil deines Mietvertrages? Ich denke eher nicht. Insofern muss deine Vermieterin dir oder deinem Umzugswagen auch keinen Zutritt zum Hof gewähren. Eine Behinderung deines Auszuges kann ich damit absolut nicht erkennen.
Aber wie bekomme ich meine Möbel aus meiner Wohnung raus...
Du hast sie ja auch irgendwie reinbekommen. Dann müssen deine Umzugshelfer die Möbel halt ein Stück weit schleppen.
Beim Reinbringen der Möbel hat sie ja aufgeschlossen.
Ich glaube ich habe es nicht ganz klar erläutert. Bei dem Haus handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in einem Straßenzug. Um das Haus zu betreten, gibt es 2 Türen. Eine kleine, schmale, wo man normal hineingehen kann und dirket daneben ein 2 Flügelige, die man für große Dinge aufschließen kann und dann befindet man sich im Innenhof. Um die große Tür geht es, dazu hat nur die Vermieterin den Schlüssel, den sie nur bei Lust und Laune herausgibt. Es muss doch irgendeine Handhabung geben, dass ich meine Möbel aus der Wohnung bekomme.
Kann ich einen Schlüsseldienst beauftragen der das Tor öffnet und die Kosten meinem Vermieter in Rechnung stellen?
Nein. Denn vor Deiner Wohnungstür bzw. auf dem Grundstück hat der Vermieter das Hausrecht und kann bestimmen ob dort Fahrzeuge rauf fahren dürfen.
Im Übrigen wäre das Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Hallo, du bist nicht berechtigt,das Eigentum des Vermieters ,ohne seine Erlaubnis zu verändern oder zu betreten .Ausser es ist ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt.Warum befürchtest Du etwas ?:ist das nur die halbe Geschichte ?. Wie sollen wir Dir hier einen Rat geben ,wenn Du uns nicht den Grund Deiner Befürchtung nennst Ich würde dem Vermieter den Auszugstermin schriftlich ankündigen und Ihn bitten das Tor zu öffnen .Ansonsten muss er auf die anfallenden Kosten ,die dadurch entstehen aufkommen. Aber das Wort- bitte -war schon immer besser und ein Gespräch mit demjenigen ,von dem man was möchte. L.G.
Der Vermieter wohnt im selben Haus, ist eine alte Dame, die heute mal so und morgen wieder anders ist. Ich habe auch keine Schulden bei Ihr und ich hatte schon mal so eine Situation. Mir wurde ein Herd angeliefert und die Vermieterin schloss einfach das Hoftor nicht auf, damit der Lieferant es direkt anliefern konnte. Ich habe versucht sie perönlich zu kontaktieren, habe bei Ihr mehrfach geklingelt und geklopft, doch sie machte einach nicht auf. Ich hab ihr eine Schriftliche Mitteilung gemacht und ihr an die Tür gelegt. Diese bliebe paar Tage liegen und irgendwann war sie dann weg. Ich vermute ja nur, dass sie am Wochenende das Tor für die Zufahrt nicht aufschließt und ich meine Möbel nicht hinaustragen kann. Es gibt nur noch eine kleine Tür neben der Hofeinfahrt wo man aber kaum sperriges Möbel durchbekommt. Ich möchte ja nur wissen, was ich machen kann, wenn am Wochenende der LKW da steht und ich vor verschlossenem Tor steehe.
LG