Kann mein Vermieter nach Auszug Forderungen stellen obwohl ein Nachmieter schon eingezogen ist?

5 Antworten

Hallo,du hast eine ordentliche Übergabe der Wohnung mit dem Bevollmächtigten der Vermieterin durchgeführt. Er hat die Zählerstände und den ordentlichen Zustand der Wohnung quittiert. Somit hat sich das Mietverhältnis vollumfänglich erledigt. Du zahlst nichts mehr. Bezüglich deiner Kaution schickst du der Vermieterin einen Brief mit einer Fristsetzung von höchstens 4 Wochen, da keine Forderungen mehr bestehen können. Falls sie nicht zahlt schicke ihr einen Mahnbescheid, kostet um die 20 Euro ist aber sehr wirkungsvoll, da sie dann in verzug kommt und reagieren muss. Vordrucke findest du im Internet für das zuständige Mahngericht in deiner Nähe. Anwalt brauchst du dafür nicht, kostet nur Geld, dass du nie wieder siehst.

Kann mein Vermieter nach Auszug Forderungen stellen obwohl ein Nachmieter schon eingezogen ist?

Klar kann er das.

Bis zu 6 Monate hat er Zeit Mängel unter Fristsetzung zur Behebung an den ehemaligen Mieter zu melden.

Reagiert der Mieter nicht auf die Fristsetzung, dann kann der Vermieter die Kaution dafür nehmwn, die der Mieter hinterlegt hat.

Nur wenn ein Übergabeprotokoll gemacht wurde und dort keine Mängel aufgeführt sind, kann er nur noch etwas fordern für versteckter Mängel; offensichtliche Mängel die der Vermieter übersehen hat, muss der Mieter nicht beheben oder beheben lassen.


Gab es ein Protokoll?

Wann endete der Mietvertrag?

Wann kam das Schreiben vom Vermieter?

Bitte als Kommentar unter meiner Antwort die Fragen beantworten.

MfG

Johnny

xt123 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 20:31

Ich bin im august 2012 in die wohnung eingezogen. Folgende Mängel habe ich festgestellt: Rolladen in der küche kaputt Riss im waschbecken im bad Beschädigte badezimmertür Riss in der toilettenschüssel Abgefallene fliesen am fenster im bad

Daraufhin habe ich die vermieterin kontaktiert und gebeten ein übergabeprotokoll zu machen und mängel zu beheben. Sie sagte dass sie für den rolladen in der küche und fliesen im bad den hausmeister vorbei schicken wird und in den nächsten tagen mit mir ein übergabeprotokoll anfertigen wird, beides ist leider nicht passiert. Ich war so leichtsinnig und habe nicht mehr nachgehakt. Der rolladen habe ich selbst repariert. In herbst letzten jahres habe ich die wohnung mit einhaltung der kündigungsfrist gekündigt. Ich habe mich auf alles eingelassen, fotos für internet, besuche vom makler. Ende februar bin ich ausgezogen. Bei der schlüsselübergabe war meine vermieterin krank und hat ihren man geschickt. Er hat sich in der wohnung kurz umgeschaut, mit mir die zählerstände abgelesen, alles ok dabei geschieben mit seiner unterschrift und sagte wie es mit der kaution weiter geht soll muss ich mit seiner frau klären. Sie sagte mir dass sie erstmal die nebenkostenabrechnung machen muss und ich sie spät. anfang april erhalen werde. Dies ist bis heute nicht passiert. Kaution habe ich auch nicht zurück erhalten. Auf meine anrufe hat sie nicht reagiert.In der ganzen zeit wo ich dort gewohnt habe gab es keine nebenkostenabrechnungen. Vor ein paar tagen hat sie mir eine sms geschrieben und möchte dass ich für die oben aufgeführten mängel aufkomme. Zwischenzeitlich ist die wohnung weiter vermietet. Was soll ich tun?

johnnymcmuff  02.05.2014, 21:31
@xt123

I> ch bin im august 2012 in die wohnung eingezogen. Folgende Mängel habe ich festgestellt: Rolladen in der küche kaputt Riss im waschbecken im bad Beschädigte badezimmertür Riss in der toilettenschüssel Abgefallene fliesen am fenster im bad Ich war so leichtsinnig und habe nicht mehr nachgehakt.

Wäre besser gewesen, wenn man energischer gewesen wäre.

Ende februar bin ich ausgezogen. Er hat sich in der wohnung kurz umgeschaut, mit mir die zählerstände abgelesen, alles ok dabei geschieben mit seiner unterschrift

Was hat er unterschrieben?

und sagte wie es mit der kaution weiter geht soll muss ich mit seiner frau klären. Sie sagte mir dass sie erstmal die nebenkostenabrechnung machen muss und ich sie spät. anfang april erhalen werde. Dies ist bis heute nicht passiert.

Für die Abrechnung hat ein Vermieter bis zu 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum Zeit um diese zu erstellen, bzw. Forderungen zu stellen.

Kaution habe ich auch nicht zurück erhalten.

Die darf die Vermieterin bis zu 6 Monate voll zurückhalten, danach das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung bis zum Erstellen der Abrechnung

Auf meine anrufe hat sie nicht reagiert.In der ganzen zeit wo ich dort gewohnt habe gab es keine nebenkostenabrechnungen.

Wenn Sie Nebenkostenvorauszahlungen geleistet haben, dann muss eine Abrechnung erfolgen.

Haben Sie z.B. eine NK-Pauschale bezahlt, muss keine Abrechnung gemacht werden.

Vor ein paar tagen hat sie mir eine sms geschrieben und möchte dass ich für die oben aufgeführten mängel aufkomme. Zwischenzeitlich ist die wohnung weiter vermietet.

Wenn es kein Übergabeprotokoll gab und Sie nicht beweisen können dass die Schäden von Ihrem Vormieter waren, müssen Sie dafür aufkommen.

Was soll ich tun?

Anwalt oder Mieterbund einschalten.

xt123 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 21:46
@johnnymcmuff

Er hat sich die zählerstände auf einem zettel notiert. Unten drunter " alles ok." und seine unterschrift. Danach hat er den zettel kopiert und mir eine kopie mitgegeben.

Wenn ich im august 2012 eigezogen und im ferbruar 2014 ausgezogen bin dann hätte es doch in der zeit mind. eine nebenkostenabrechnung geben müssen, oder?

Im mietvertrag in ein betrag von 90 euro für nk aufgeführt. Das ist doch keine pauschale oder?

Danke im voraus

johnnymcmuff  02.05.2014, 22:02
@xt123
Er hat sich die zählerstände auf einem zettel notiert. Unten drunter " alles ok." und seine unterschrift. Danach hat er den zettel kopiert und mir eine kopie mitgegeben.

Das würde ich nicht als Übergabeprotokoll sehen, aber vielleicht seiht das eion Mieterbund anders.

Wenn ich im august 2012 eigezogen und im ferbruar 2014 ausgezogen bin dann hätte es doch in der zeit mind. eine nebenkostenabrechnung geben müssen, oder?

Nein, die Abrechnung ist nicht von Ihrem Auszug abhängig sondern von dem Abrechnungszeitraum:

Das kann z. B. vom 1. April eines Jahres bis zum 31.März des Folgejahres sein oder aber auch vom 1. Juli bis 30. Juni

Im mietvertrag in ein betrag von 90 euro für nk aufgeführt. Das ist doch keine pauschale oder?

Das kommt auf den genauen Wortlaut an:

  • Steht dort z.B. 90 € Nebenkostenpauschale, dann ist es eine Pauschale

Steht dort Miete ... +Nebenkosten, dann ist es eine Vorauszahlunng.

Ein weiteres Indiz für Nebenkostenvorauszahlung ist z.B. der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung.

Selbstverständlich kann er das. Wohnungen werden i.d.R. gerne nahtlos vermietet. Es ist also selbstverständlich, dass Nachmieter zeitnah einziehen.

xt123 
Beitragsersteller
 03.05.2014, 17:55

Das schlimme ist ja dass ich nichts beschädigt habe. Die schäden waren vorher schon da. Habe der vermieter beim einzug darüber informiert, er hat mir versprochen ein übergabeprotokoll zu machen was aber nie passiert ist. Jetzt will er nichts davon wissen und verlangt dass ich für die schäden aufkomme...

Grundsätzlich kann er das, beschädigt ist beschädigt...

xt123 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 20:44

Ich bin nicht für die schäden verantwortlich. Die waren schon vor meinem einzug da. Leider wurde beim einzug kein übergabeprotokoll erstellt.....

Tillmann1  02.05.2014, 21:08
@xt123
Leider wurde beim einzug kein übergabeprotokoll erstellt

... und spätestens da dürfte das Problem liegen...

Bis zu 6 Monate nach Mietende kann er das.

xt123 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 20:56

Die mängel waren schon vor meinem einzug da. Ich habe den vermieter beim einzug darüber informiert. Es wurde aber kein übergabeprotokoll erstellt. Muss ich trotzdem dafür aufkommen???

Tillmann1  02.05.2014, 21:10
@xt123

Nicht "trotzdem", gerade deswegen...