Lastschrift wurde über 4 Monate nicht abgebucht, muss ich diese nachzahlen?
Hallo,
also ich habe mit Firma F bereits seit 2009 ein Lastschriftverfahren laufen, lief immer super, nun wurde seit Dezember 2013 der regelmäßige Betrag (trotz ausreichender Kontodeckung) nicht mehr abgebucht. Ist mir erst heute aufgefallen als ein Schreiben der Firma F ankam in dem es um die ausstehende Summe geht, die diese nun auf einen Schlag zurückfordert. Also, bin ich nun verpflichtet a) die Beträge der Monate Dezember 13 bis März 14 überhaupt zurückzuzahlen ? und b) wenn dann gar auf einen Schlag (was finanziell nicht möglich wäre...) ?
Werde F morgen anrufen, wollte vorher gern wissen pb ich überhaupt (sofort) zurückzahlen müsste...
Danke :)
6 Antworten
Also, bin ich nun verpflichtet a) die Beträge der Monate Dezember 13 bis März 14 überhaupt zurückzuzahlen ?
Ja, wenn die Dienstleistung der Firma dir immer noch bereit gestellt wird.
wenn dann gar auf einen Schlag (was finanziell nicht möglich wäre...) ?
Fraglich. Hier liegt meiner Meinung nach ein Annahmeverzug vor. Könnte mit der Umstellung auf SEPA zusammenhängen. Hast du keinen Brief diesbezüglich bekommen?
Werde F morgen anrufen
Nein wirst du nicht. Schreib bitte einen Brief oder ein Fax und schildere die Situation. Du stellst denen gerne ein Mandat aus.
Brief zwecks Umstellung habe ich nicht erhalten, F ist dies wohl jetzt erst aufgefallen...
Da der Kontakt zu F bisher eigentlich immer nett und reibungslos verlief habe ich angerufen, bei z.B. der Telekom hätte ich dies gar nicht erst probiert ;)
Auch wenn die Lastschrift nicht eingezogen wurde, besteht die Forderung auf jeden Fall. Durch das Schreiben wurdest du in Verzug gesetzt und befindest dich damit nun im Zahlungsverzug. Ob du die Zahlung momentan auf einen Rutsch leisten kannst, spielt dafür keine Rolle.
Wenn du die Zahlung nicht auf einmal erledigen kannst, versuche doch, dich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Wenn die Forderung zu recht besteht, dann können sie das fordern. Evtl. kannst du ja Ratenzahlung vorschlagen.
Meines Erachtens liegt hier Annahmeverzug des Gläubigers vor, dessen Verzug nicht vom Schuldner (also von dir) zu verantworten ist.
Wenn Firma F zu dämlich ist, die Lastschriften auf SEPA umzustellen, können sie dir das nicht anlasten.
Allerdings hast du schon deshalb ein Problem, weil du die geforderte Summe nicht zurückgelegt hast. Dir hätte deutlich früher auffallen müssen, daß Firma F nicht mehr abbucht.
Inwieweit du nun Mehrkosten geltend machen kannst, wenn du die Summe auf einen Schlag bereit stellen mußt (Darlehen, Zinsen), wird dir nur ein Rechtsberater sicher sagen können.
schaust du in deinen kontoauszügen nicht nach
ob beiträge abgebucht werden
dir muss doch aufgefallen sein das nichts abgebucht wurde
da hättest du ja nachfragen können
und ja du musst das natürlich bezahlen
denn es wurde ja nicht bezahlt