Steuererklärung Soldat?

3 Antworten

Unabhängig davon, ob man nun als Soldat, sein Einkommen erklären muss oder nicht (diese Frage sollte ein Steuerberater beantworten) - den Kameraden, der Dich angerufen hat, würde ich auf jeden Fall melden - notfalls vorsorglich 😉 Ich bin mir relativ sicher, dass er etwas dafür bekommen hat, das Telefonat weiterzuleiten.

Es wird Dich definitiv niemand Seriöses anrufen und mit Dir Deine Steuererklärung besprechen oder einen dies betreffenden Termin andrehen! Das ist Fakt, da das unter Soldaten seit mittlerweile mind. 10 Jahren verboten ist. Früher kamen diese Geier in die Kasernen. Dann hat man sie verboten und die Soldaten haben Werbung für Dir gemacht. Auch das wurde verboten und so versuchen sie es nun per Telefonweiterleitung, damit Du 1. Die Erlaubnis zur Weitergabe Deiner Nummer erteilt und 2. damit sie sich nicht strafbar, durch unerlaubte Telefongeschäfte machen.

Aus eigener Erfahrung - und ich mache meine Steuererklärung seit jeher selbst - wirst Du Geld zurückbekommen - auch als FWDL und auch nach den neuen Besoldungregeln. Ich rate Dir daher, Dein Einkommen zu erklären, aber sicher nicht mit der neuen Telefonbekanntschaft 👍 wenn Du Dir das selbst zutraust, nimm die Steuerfibel für Soldaten und WISO o. irgendeine andere Software (direkt mit ELSTER ist ebenfalls machbar) - wenn nicht, dann einen Steuerhilfeverein aus Deiner Region oder den Steuerring.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lass die Finger davon.

Soldaten sind pauschal nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Und im Regelfall bekommst du auch eher was wieder, als das du etwas nachzahlen musst.

Nimm dir lieber eine Person aus zum Beispiel dem Lohnsteuerhilfering. Die haben auch "Spezialisten" für Soldaten, da es da einiges zu beachten gibt. Oder mach es halt selbst, wenn du kein Problem damit hast.

Weder ist eine Einkommensteuererklärung für Soldaten generel verpflichtend noch kann man ohne die genauen steuerlichen Verhältnisse zu kennen, sagen, dass es zu einer Nachzahlung in der genannten Höhe kommt.

Soldaten sind steuerlich gesehen Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Deshalb müssen auch Soldaten nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der in § 46 Einkommensteuergesetz genannten Sachverhalt vorliegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Auch hat er mir erzählt dass SAZler monatlich einen Betrag von 200€ bekommen und können und FWDLer beim Start 375€ hätten bekommen können.

Hast du ihn mal gefragt, was das für Beträge sein sollen?

Hrimthur  05.06.2021, 17:12

Doch, für Soldaten ist die Einkommenssteuererklärung verpflichtend. Wenn man das aber nicht macht, dann schreibt einem das Finanzamt und nicht irgend ein dubioser Mann.

PatrickLassan  05.06.2021, 17:13
@Hrimthur
für Soldaten ist die Einkommenssteuererklärung verpflichtend.

Und das steht genau wo?

PatrickLassan  05.06.2021, 17:30
@Hrimthur

Da du anscheinend keine gesetzliche Norm nennen kannst, verweise ich auf den bereits ewähnten § 46 EStG, der auch für Soldaten gilt.

BrascoC  05.06.2021, 18:27
@Hrimthur

Dann muss das erst in den letzten drei Jahren gesetzlich beschlossen worden sein. Die 12 Jahre davor war es definitiv nicht so.

PatrickLassan  06.06.2021, 15:02
@Hrimthur

Eine Abgabepflicht ergibt sich für Soldaten u.U. aus dem von mir bereits erwähnten § 10 Absatz 2 Nr. 3 EStG

Hör auf mich vollzulabern.

Dito.

Hrimthur  06.06.2021, 21:06
@PatrickLassan

Folglich sind Soldaten zu einer Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Wer das nicht tut, riskiert eine Strafe. Punkt.