Inkasso Magenta?

5 Antworten

. Anscheinend konnten die von meinem Konto damals paar mal meine Rechnung nicht abbuchen, weil ich im Minus war oder zu wenig Geld am Konto hatte. Jedoch wurde mir das nie mitgeteilt.

Wenn deine Bank eine Latschrift zurück gehen lässt, bekommst du zumindest eine Mitteilung deiner Bank, das kostet nämlich Gebühren.

Comp4ny  14.12.2021, 12:26

Aber sicherlich keine 200 € :)

DasOrakel  14.12.2021, 12:29
@Comp4ny

Aber Gebühren, was die Geschichte des FS leicht unglaubwürdig erscheinen läßt.

Comp4ny  14.12.2021, 12:32
@DasOrakel

Ja, irgendwo ist sicher der Haken.
Aber zwischen 2 Forderungen knapp 200 € Mehrkosten, ist da doch zu bezweifeln.
Zumal hier eine Kostenverschleierung stattfindet wenn keine detaillierte Forderungsaufstellung vorliegt.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:33
@DasOrakel

Ist aber leider so passiert, war ohne das ich es bemerkt hatte, paar Rechnungen im Verzug. Mit ein paar meine ich zwei oder drei.

PatrickLassan  16.12.2021, 12:18
@Comp4ny
Aber sicherlich keine 200 € :)

Es ging in meinem Kommentar nicht um die Höhe der Gebühren, sondern um die Behauptung des Fragesteller, er hätte nicht bemerkt, dass ein Versuch, den Rechnungsbetrag abzubuchen, fehl geschlagen ist. Das halte ich für unglaubwürdig. Banken informieren ihre Kunden immer, wenn das passiert.

Es fällt schwer zu glauben, daß Du keine Kenntnis darüber hast/hattest, daß dem Anschein nach kein Geld per Lastschrift von Deinem Konto eingezogen werden konnte.

Normalerweise weiß man, wann welche Rechnungsbeträge per Lastschrift eingezogen werden und sorgt für entsprechende Kontodeckung.

Ich kann Dir nur dazu raten, Dich an die Verbraucherzentrale zu wenden oder an einen Anwalt.

Falls Du Dir keinen Anwalt leisten kannst:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Diese Forderung ist rechtlich nicht durchsetzungsfähig.
Diese Forderung, ist sogar schon quasi eine Form der Nötigung und wäre mit einer Strafanzeige zu beantworten.

  • Die Forderung hat keine detaillierte Kostenaufstellung > somit ungültig
  • Die Forderung ist sogar eine Form der Kostenverschleierung

"Erhebliche Mehrkosten" wenn du nicht sofort bezahlst weil sie dann einen Anwalt einschalten wollen? Sorry, aber in DE funktioniert das zum Glück nicht. Denn der Anwalt darf nicht mehr verlangen als das Inkassounternehmen (Kostenverdopplung) weil der Gläubiger auch direkt einen Anwalt hätte einschalten können.

Klagen werden in der Regel nicht geführt, sondern nur ein ungeprüfter Mahnbescheid (14 Tage Widerspruchsfähig) und wenn die Frist verstreicht kommt der Vollstreckungsbescheid (14 Tage Widerspruchsfähig). Und wenn dann auch diese Frist verstrichen wird, so wird ein Titel gegen dich erlassen (30 Jahre gültig) der zur Forderungseintreibung via Kontopfändung etc. möglich macht.

Mein Rat: Ganz klar Widersprechen.

Wichtig zu wissen wäre

Wann das 1. Inkassoschreiben erstellt wurde, wann es dich erreicht hat.
Anlässlich der 1. Zahlungfrist bis zum 12.10.2021, gehe ich mal davon aus, dass das Schreiben entweder noch im August, oder Anfang Oktober erstellt wurde.

Es ist wichtig zu wissen WANN.

Außerdem

wäre es unzulässig zwischen 2 Forderungen mal eben um fast 200 € die Gebühren zu erhöhen.

Eine Mahngebühr und die Gebühr für das Inkasso ist erlaubt. Wenn du jetzt nicht zahlst, wird das noch teurer für dich, weil du eine Klage bekommst, die zusätzliche Gebühren verursacht und auch der Gerichtsvollzieher muss von dir bezahlt werden.

wo steht ich muss den gesamten Betrag begleichen. Was jetzt?

Na genau das, was da steht. Ist doch glasklar.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:05

Dürfen die das?

OhMiaMiaJa  14.12.2021, 12:06
@JonnyBoy26

Ja, klar. Du hast ja massiv gegen den Vertrag verstoßen und monatelang nicht bezahlt, da ist klar dass das gekündigt wird.

Wenn du nicht zahlen kannst, biete eine Ratenzahlung an, ist ja sogar ein Ratenansuchen dabei!

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:10
@OhMiaMiaJa

Mit einer Mindestrate von 70€. Ist es möglich auch unter der Mindestrate anzusuchen?

OhMiaMiaJa  14.12.2021, 12:11
@JonnyBoy26

Das kannst du versuchen, kann aber natürlich abgelehnt werden. Faktisch schuldest du denen den gesamten Betrag und zwar jetzt.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:16
@OhMiaMiaJa

Den gesamten Betrag kann ich jetzt aber nicht bezahlen. Also müssen sie ja meine Ratenvereinbarung akzeptieren.

Comp4ny  14.12.2021, 12:29
@JonnyBoy26

Maximal musst du nur eine 0,7-fache Vergütung aus 50% des Gegenstandswertes (=Hauptforderung, zzgl. der aufgelaufenen Kosten und Zinsen) bezahlen.

Das bedeutet, die Mindestrate beträgt: 34,30 €, wenn man die letzte Forderung als Grundlage nimmt (knapp 1000 €). Wobei die schon unzulässig ist mit +180 € Mehrkosten.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:30
@Comp4ny

Wie meinst du unzulässig?

Comp4ny  14.12.2021, 12:32
@JonnyBoy26

Habe ich bereits in meiner Antwort geschildert.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:34
@Comp4ny

Das heißt wenn ich mir eine Mindestrate von 35,00€ ausmache, ist es möglich das sie dass akzeptieren? Lg

Comp4ny  14.12.2021, 12:37
@JonnyBoy26

Ratenzahlungen sind freiwillig, von beiden Seiten.
Akzeptieren müssen sie diese nicht.

Du solltest aber lieber erstmal einen ordentlichen Widerspruch schreiben, wie bereits in meinem Beitrag erläutert, mit den genannten Gründen UND auch mal auf meine Fragen eingehen.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:39
@Comp4ny

Kann ich dir über den privat Chat schreiben? Danke für deine Hilfe

Comp4ny  14.12.2021, 12:41
@JonnyBoy26

Es reicht wenn du deine Fragen auf meine Antwort stellst.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:45
@Comp4ny

Wegen was genau soll ich Einspruch erheben? Bzw was ist ein zulässiger Grund?

Comp4ny  14.12.2021, 12:46
@JonnyBoy26

Nannte ich dir bereits in meiner eigenen (langen) Antwort.

JonnyBoy26 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 12:48
@Comp4ny

Aso tut mir Leid, übersehen