Was kann man tun wenn ein gesetzlicher Betreuer sich weigert die ganzen Unterlagen eines verstorbenen raus zu geben?

2 Antworten

Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen gerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten des Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu. Das ist so selbstverständlich, dass es nicht einmal direkt im Gesetz steht. Es lässt sich aber indirekt aus den §§ 1908i I 1, § 1893 I, § 1698b BGB entnehmen. Einen Aufhebungsbeschluss desBetreuungsgerichtes gibt es beim Tod des Betreuten nicht.

kannst Du hier nochmal nachlesen :

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Tod_des_Betreuten

Wende Dich ans Vormundschaftsgericht wenn er die Unterlagen nicht raus gibt

Ab Zeitpunkt des Todes ist er kein Betreuer mehr. Wende dich an das Amtsgericht, dort sitzt sein Chef und nennt sich Rechtspfleger.

Elischi 
Beitragsersteller
 08.07.2015, 01:12

Danke dir