Bewohnerparkausweis nicht erhalten - was tun?

6 Antworten

Noch mal zum Verstehen: Dein Freund hat einen Führerschein, hat ein Auto und ist dort gemeldet? Und trotzdem bekommt er keinen Anwohnerparkausweis? 

Dann stellt Ihr den Antrag noch mal schriftlich, Mit Kopien aller Ausweise. Wird das dann wieder abgelehnt, dann legt ihr gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Dann müssen die sich kümmern. 

Wenn das nicht hilft - ja, Bürgermeister, Bürgerbüro, was immer es bei Euch gibt. 

GlitzerGirly95 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 14:36

Ja genau, richtig verstanden. 

Das mit dem Antrag ist eine sehr gute Idee, danke Dir. Ich bin so zerstreut, dass mir selbst solche Sachen wie Anträge stellen nicht einmal mehr einfallen.

Ich würde vielleicht versuchen, mich noch einmal mit den zuständigen Behörden auseinanderzusetzen. Sollte da nichts positives zustande kommen, wendet euch an die Vorgesetzten. Sagen die auch Nein, geht höher, sprich: Bürgermeister etc. Aber hinnehmen würde ich das auch nicht einfach. Gerade in Marburg - wenn ich es richtig gelesen habe - ist es verdammt schwer, Parkplätze zu finden.

Also zunächst haben die Damen auf dem zuständigen Amt keinerlei Recht, willkürlich zu handeln. Sie haben sich an das Recht zu halten und keinen Ermessensspielraum.

Als erstes würde ich mir mal den Erlass, der das Anwohnerparken in der jeweiligen Stadt/Gemeinde regelt, besorgen, denn da stehen ganz genau die Voraussetzungen drin, die man erfüllen muss, um einen Anwohnerparkausweis zu erhalten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, MUSS der Ausweis erteilt werden. Wird er dennoch verweigert, würde ich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Verweigerung basiert und würde den Damen die entsoprechende Vorschrift unter die Nase halten um auf deren Einhaltung zu bestehen. Kann keine Rechtsgrundlage genannt werden oder wird der Ausweis dennoch weiter verweigert, wäre der nächste Schritt eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde einzureichen. Dies kann form- und fristlos geschehen.

Sollte das auch nichts helfen, muss der Antrag schriftlich eingereicht werden, denn dann habt ihr den Anspruch, einen schriftlichen Bescheid zu erhalten, gegen den fristgerecht Widerspruch eingelegt werden kann. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann man vor dem verwaltungsgericht dagegen klagen.

Da ist mir einiges nicht so ganz klar:

 und die haben ihm vorgeworfen, er hätte gar keinen Führerschein

Das wollen die vom Stadtbüro woher wissen?

und ich wäre ja diejenige, die dort parken möchte und nicht er.

Du wohnst nicht dort? Woher kennen die dich?

War das nur einer der Mitarbeiter dort oder das ganze Büro? Kennt man ihn/dich dort näher und hat was gegen euch? Wie schon geraten wurde, würde ich mich dann auch mal an den Chef bzw. Bürgermeister wenden.

GlitzerGirly95 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 15:04

Zum ersten unklaren Punkt: genau das haben wir uns auch gefragt. Allen voran, nach dem er diesen vorgezeigt hatte, wurde noch immer vehement gesagt, er hätte gar keinen.

Ich hatte ihn heute Morgen begleitet, weil er nur ungerne solche Behördengänge alleine macht und da er mich sowieso danach zur Arbeit fahren wollte, begleitete ich ihn eben.

Es waren zwei Mitarbeiterinnen. Die eine Dame meinte auch, er hätte ihr am Telefon gesagt, dass er gar keinen Führerschein besitze. Jedoch hatte er dort auch gar nicht angerufen. Wir sind gestern früh erst aus dem Urlaub zurückgekommen, daher kann ich das so genau sagen. Nein, uns kennt man da eigentlich überhaupt nicht, deswegen waren wir ja sehr irritiert. In Ordnung, danke.

Wenn die Behörden sich sperren zum Chef oder sogar zum Bürgermeister gehen!

GlitzerGirly95 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 14:29

An den Bürgermeister dachte ich auch schon, danke!