Was tun bei Unzufriedenheit mit einem gesetzlichen Betreuer?

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Du darfst dich als Pflegedienst nicht einmischen in Belangen der Betreuer.

Jeder macht seine Arbeit u wer weiß, ob sie beim Betreuer nicht genauso schimpft. Wenn du dein Mund aufmachst, wird gegen Dich geschossen. Du stellst deren Arbeit in Frage, das wird gar nicht gern gesehen, kümmer dich um deine eigene.

Betreuer haben vorgegebene Betreuungszeiten, kann mir nicht vorstellen, dass Betreuer in seinen Berichten angibt, dort gewesen zu sein u war es dennoch nicht.

Mit ihrem Vermögen, sofern sie eines hat, stellt ein Betreuer nix an u sie bekommt ja Geld von denen. außerdem kann die Dame selbst nachfragen, dann erhält sie auch Auskunft.

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 09:17

Sie hat ein großes Haus, Barvermögen ca. 100.000,- (als Internistin in einem Heilbad lebt verdient man schon gut). Davon gingen 3 Monate Pflegeheim a 10.000,-- weg. Zu diesem Zeitpunkt wurde ihr Geld eingefroren. Sie wohnt wieder zuhause, die Betreuung ist m.E. richtig und notwendig, der Pflegedienst 3 x tägl. auch. Sie möchte halt wissen, ob ihr Geld noch eingefroren ist und bleibt, wie der Kontostand ist usw.! Selber anrufen kann sie nicht. Es geht ja nur um Auskunft, nicht um Kritik an der Arbeit des Betreuers. Und diese Auskunft bekommt sie nicht, auch keine Unterlagen. Hat sie darauf kein Recht? Mir wird Angst, alt zu werden!! Und ich denke, niemand kann mir verbieten, diskret und freundlich für sie nachzufragen!

Succubus666  09.07.2014, 11:35
@chinly

Doch sie hat Recht darauf. Das Einzige was du vorab machen könntest, ist einen Brief aufzusetzen den sie unterschreibt. Verwandte sind keine mehr da?! Daas die Dame so arg eingeschränkt ist erschwert ja nun alles. Ich würde Brief per Einschreiben /Rückschein versenden, wo darum gebeten wird, ihr eine Kopie ihrer Unterlagen zu kommen zu lassen. ....mit einer Frist natürlich.
Ihr darf nicht verschwiegen werden, wo ihre Finanzen sind. Sie bekommt es zwar nicht ausgehändigt alles, aber das kannn sie ja erwähnen. Wieso legst du mal nicht rein zufällig einen Termin genau auf die Zeit wann Betreuer da sein soll?! Wenn alles nix bringt, muß sie eben einen neuen beantragen. Kann nicht jeder mit jedem zufrieden sein. Hat sie ein Testament?! sie soll so schnell alles regeln bevor gar nix mehr geht.

chinly 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 02:14
@Succubus666

Hab es mir doch gedacht, daß an dieser Stelle von Dir noch was ganz Liebes und Einfühlsames rüberkommt von Dir, liebe Succubus666 ,-)) Und ein sehr brauchbarer Rat obendrein! Nein, sie hat keine Verwandten. Und da kein Betreuer-Termin vorhanden ist (er war nur 1x am Anfang seiner Betreuung bei ihr), kann ich ihn auch nicht bei ihr antreffen. Sie hat ein Heft, wo man alle Termine einträgt, und da steht er zu keinem Zeitpunkt die letzten 3 Monate drin. Aber die Finanzen werden von ihm offensichtlich geregelt. Nur leider meldet er sich nicht und die Dame hat bis heute eben keinerlei Einblick.An wen, meinst Du, sollte ich den Brief mit ihrer Unterschrift aufsetzen: An den Betreuer oder an das Betreuungsgericht? Auch darüber findet sich in ihrem Haus keinerlei Bezugs-Akte. Ganz lieben Dank für Deine Mühe! Lieber Gruß und das Beste für Dich!

Succubus666  10.07.2014, 06:47
@chinly

An den Betreuer selber zuerst. Wenn die Dame vor Gericht will überhaupt dann muß sie was explizites vorlegen können, falls der Betreuer nicht reagiert. ..... würde ihn aber höflich darum bitten die Finanzen aufzulisten. Ggf einen Termin zu vereinbaren.

manchmal ist es auch leider so, dass zu betreuende Termine absagen ;-) oder ablehnen weil sie meinen sie benötigen das nicht , dennoch müssen Betreuer Geld verwalten u Taschengeld aushändigen.

Wenn auf das nette schreiben nix kommt, dann das dem Gericht vorlegen.

Viel Erfolg.

realistir  20.11.2014, 15:02
@Succubus666

okay habe erst spät hier gelesen.

Handelt es sich um einen gerichtlich bestellten Betreuer? Kritik an einem Betreuer usw sollte zulässig sein, es gab schon einige bekannte Betrugsfälle ind denen sich sogar ein Anwalt als Betreuer an ein Vermögen machte, das er nur zu Verwalten hatte.

Du solltest dich bei gerichten schlau machen, wie Betreuung abzulaufen hat, wie diese kontrolliert werden kann, oder eine Kontrolle beauftragt werden kann.

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 08:49

Hallo Succubus666! Meine pflegerische Tätigkeit bei der Dame umfasst abends 1-1,5 Std. "außergewöhnliche Betreuung", also nicht nur die rein medizinische Pflege! Das beginnt beim Zubereiten des Abendessens, Gesellschaft beim Essen, Waschen, Hilfe bei der Mobilität und Zubett-bringen. Das bezahlt sie privat. Klar, daß das alles nicht stumm abläuft!? Ich möchte mich auch nicht in die Arbeit des Betreuers einmischen. Die Frau ist schwerhörig, sieht sehr schlecht und ist in der Mobilität eingeschränkt. Also nicht in der Lage, zu telefonieren, eine Nummer zu suchen oder mal schnell beim Gericht oder beim Betreuer vorbeizufahren! Sie möchte einfach nur Gewissheit über ihre finanzielle Lage, und in ihrer Situation hätte ich die auch gern! Schlimm, daß sie darum betteln muß! Lieber Gruß!

Sie kann den Betreuer auch anrufen. So ein Eindruck entsteht bei Leuten die die Arbeitsweise rechtlicher Betreuer nicht kennen. Ein rechtlicher Betreuer bekommt bei laufenden Betreuungen nur zwei bis drei Stunden pro Monat bezahlt, er muss sich also mit Betreuungen zuschütten. Und viele Betreuungen erfordern erheblich mehr Zeit. So bleibt weniger Zeit für die Betreuten die nicht viel Arbeit machen. Ein rechtlicher Betreuer ist nicht dafür da um sich laufend um die persönlichen Belange der Betroffenen zu kümmern, sondern um dessen Rechtsgeschäfte. Es ist als Betreuer schlicht unmöglich mit allen Betreuten regelmäßigen Kontakt zu halten. Manche Betreute sieht man leider nicht mehr als einmal im Jahr - weil einfach durch die viele Schreibtischarbeit die Zeit dazu fehlt. bei Kritik sollte man sich zunächst an den Betreuer, ggf. sonst an das zuständige Amtsgericht wenden. Ich spreche übrigens aus Erfahrung, ich arbeite selbst als rechtlicher Betreuer.

chinly 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 23:23

Es tut mir leid, aber ich kann Deiner Berufs-Auffassung nicht ganz folgen.

Dotter1981  13.07.2014, 12:57
@chinly

Das was ich hier darstelle ist nicht unbedingt das was ich für optimal halte, sondern das was sich der Gesetzgeber ausgedacht hat. Das System ist bewusst so gestaltet, dass es "Ausgleichsbetreuungen" geben muss. Ansonsten ist die Arbeit nicht zu schaffen.

Die Betreuer werden ja durch die Gerichte eingesetzt. Bei den Gerichten ist meist ein Richter, der für diese Betreuer zuständig ist. Du musst Deine Bedenken also beim Gericht melden.
AM besten vorher anrufen und fragen wer da der Ansprechpartner ist (Name).
Den entweder ansprechen oder schriftlich beschweren.
Diese gesetzlichen Betreuer sind manchmal wie die Pest. Man wird sie nicht los.
Da muss von der Gesetzgebung her noch viel passieren.

SaVer79  09.07.2014, 06:49

Handelt es sich denn um einen Missstand? Außerdem wurde doch auf die Möglichkeiten der betroffenen Dame hingewiesen....

SaVer79  09.07.2014, 06:18

Super, immer diese Vorurteile! Wieviele Betreuer und Betreute kennst du denn?

Koifrau  09.07.2014, 06:27
@SaVer79

Was hat das damit zu tun?
Was ich kenne und was ich in meinem Leben kennen gelernt habe reicht um mir ein Urteil erlauben zu können. Außerdem wurde dieses Thema mehrfach im TV behandelt.

Succubus666  09.07.2014, 06:30
@Koifrau

Im TV aha!! BILD TV oder harz4 am nachmittag?!? Pflegendienst hat sich schön dezent raus zu halten! Betreuer machen auch nur ihre Pflicht u betreuen das, was ihnen angeordnet wurde zu betreuen!

Koifrau  09.07.2014, 06:43
@Succubus666

Betreuer machen auch nur ihre Pflicht u betreuen das, was ihnen angeordnet wurde zu betreuen!

Wenn Betreuer ihre Pflicht machen würden, wäre alles gut. Was die Fragestellerin hier beschrieben hat, ist nur ein Fall von vielen. Und warum soll sich jemand raus halten, wenn Missstände aufgedeckt werden können?!

Succubus666  09.07.2014, 06:54
@Koifrau

Der Pflegedienst darf sich nicht einmischen. Genauso wenig dürfen Betreuer dem Pfleger was rein reden

Was meinst du, wieviel betreute sowas versuchen nach zwei Seiten schlecht zu reden u somit entstehen in Einrichtungen viel Ärger usw. Die Dame hat einen Mund zum reden u wenn sie ihn nutzt bekommt sie auch gesagt, wo ihr Geld ist^^

Und wir wissen hier alle gar nicht wieviel Std angesetzt wurden. Betreuer erschienen nicht täglich u halten keine Händchen,.

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 09:49
@Succubus666

Ich glaube, manchmal wäre es gut, sich erstmal in Situationen einzufühlen ,-)

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 09:58
@Succubus666

Da hast Du recht, das gibt es durchaus, daß z.B. Pflegekräfte gegeneinander ausgespielt werden, wenn es um Vorteile geht. Aber in dem Fall gibt es einen Terminkalender bei der Dame, in den alles eingetragen wird. Und hier fehlt seit Monaten schwarz auf weiß irgendein Betreuer-Termin. Und ich dachte eigentlich auch, daß man als Betreuer sowas wie Auskunftspflicht hat, um die man nicht erst betteln muß!?

Succubus666  09.07.2014, 11:40
@chinly

Selbst Betreuer haben einen höheren Ansprechpartner. Sei es bezirkleiter oder gar Chefin selber. klar gibt's Betreuer die schlusern aber meistens sind irgendwo noch Angehörige, die mal tacheles reden. Nicht alle Betreuer sind so genauso wie nicht alle pflegekräfte eiskalte Brocken sind. ... gibt solche u solche.

Nur musst du eben vorsichtig sein, dass dein Name nicht fällt.

Nicht dass die Dame sich auf dich beruft^^

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 10:49

Hallo Koifrau! Ich stimme Dir und Lukei zu: Eine diplomatische und wie mir scheint, die einfachste Lösung: Die Dame zum Gericht fahren, wo sie ihr Anliegen selber vortragen kann. Ich gebe Dir auch vollkommen recht, was die Alten-Betreuung angeht. Da liegt noch ganz viel im Argen! Und auch Betreuer sind nicht frei von Versuchung, das gibt es überall. Herzlichen Dank und die besten Wünsche!

Hallo,

ein von Gericht bestellter Betreuer , ist in so einem Betreuungsfall verpflichtet , die Kontobewegungen bei Gericht 1x jährlich vorzulegen und Ausgaben zu belegen! Die Dame sollte sich an einen Anwalt oder Notar wenden , der ihre Interessen vertritt! Wenn man wie sie davon ausgehen muss, dass nicht in ihrem Sinne agiert wird, sollte sie sehen , dass sie so schnell wie möglich , entsprechende Schritte einleitet!

Also, am besten über einen Familienanwalt oder über einen Notar !

GLG , viel Erfolg und einen schönen Tag , wünscht Dir ,clipmaus :-))

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 10:29

Hallo Clipmaus! Herzlichen Dank für die freundliche und sachliche Antwort! Genau diesen Wunsch hat sie an mich herangetragen: Sie vermutet, daß nicht in ihrem Sinne agiert wird bzw. daß ihr etwas vorenthalten wird. Und sie bat mich, einen Anwalt einzuschalten. Nun will man ja nicht gleich schwere Geschütze auffahren und ich überlege, ob es ohne großen Wirbel möglich ist, zu einer Antwort zu kommen. Aber wenn Nachfragen nicht hilft, ist das sicher die richtige Lösung! Danke und alles Gute!

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 11:22
@chinly

Ich meine natürlich nicht nachfragen hier im Forum, sondern wenn nachfragen bei Gericht etc. nicht hilft!

Wende dich oder besser die alte Dame an das Amtsgericht, das den gesetzlichen Betreuer bestellt hat. Tragt dort eure Beschwerden vor und die alte Dame kann dann auch gleichzeitig beantragen, das die Betreuung aufgehoben wird. Dazu muss sie allerdings ein aerztliches Gutachten dem Gericht vorlegen, das es nicht mehr erforderlich ist, das sie gesetzlich betreut wird.

chinly 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 10:40

Hallo Lukei! Die Idee ist super! Im Rahmen der "außergewöhnl. Betreuungsleistungen" darf ich die Dame zum Gericht fahren, dort kann sie dann ihr Anliegen selbst vortragen. Herzlichen Dank und die besten Wünsche!